Di, 14:27 Uhr
21.03.2023
Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts
Winkelberg bleibt Naturschutzgebiet
Im Zuge des Normenkontrollverfahrens zum Naturschutzgebiet Winkelberg mit der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts wurde kürzlich das Urteil veröffentlicht...
Wir freuen uns, dass das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) den Antrag der Firma CASEA GmbH Ellrich, die Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet, Winkelberg‘ aufzuheben, abgelehnt hat und keine Revision zulässt, so Ron Hoffmann, Vorstandsmitglied des BUND Thüringen. Der Winkelberg muss in seiner Gesamtheit auch national geschützt bleiben. Dies hat das OVG mit seiner Entscheidung bestätigt, so Hoffmann weiter.
In einem Normenkontrollverfahren hatte die Firma CASEA GmbH eine Überprüfung der Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet Winkelberg beantragt, weil sie sich durch diese in ihren Möglichkeiten zum Gipsabbau eingeschränkt sieht.
Das Schutzgebiet Winkelberg ist Teil des Südharzer Zechsteingürtels und liegt im Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet Rüdigsdorfer Schweiz – Harzfelder Holz – Hasenwinkel sowie im Europäischen Vogelschutzgebiet Südharzer Gipskarst. Beide Gebiete sind Teil des europaweit größten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dieses dient dem Schutz gefährdeter heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume.
Das OVG hat für die Ausweisung des östlichen Winkelbergs als Naturschutzgebiet die ordnungsgemäße Bearbeitung des formellen und materiellen Rechts durch die Obere Naturschutzbehörde festgestellt. Hierzu hebt es auch hervor, dass Belange der Rohstoffwirtschaft und des Naturschutzes ordnungsgemäß abgewogen wurden. Aufgrund der herausragenden naturschutzfachlichen Bedeutung des Winkelbergs als repräsentativer Ausschnitt der national und europaweit bedeutsamen Gipskarstlandschaft und für seltene Tiere, Pflanzen sowie eine länderübergreifender Biotopvernetzung, sei in der Abwägung der Schutz des Winkelbergs vom Freistaat Thüringen als eindeutig hochrangiger als die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin bewertet worden.
Die Firma CASEA GmbH hat gegen die Nichtzulassung der Revision fristgerecht Beschwerde beim OVG eingelegt. Nach ersten Einschätzungen kann davon ausgegangen werden, dass dieses Verfahren mehrere Monate andauern wird. Dagegen fordert der BUND Thüringen die sortenreine und rückbaubare Produktion von Gipsstoffen. Statt sich auf das Einklagen von Naturgipsabbau in wertvollen Landschaften zu fokussieren und diese damit zu zerstören, sollten Firmen ressourcen- und umweltfreundliche Alternativen für die Gewinnung von Gipsprodukten nutzen. Diese Forderung hat der Landesverband auch in seiner Kampagne #rausausdemGips2045 deutlich gemacht, um zu zeigen, welche fatalen Folgen der Gipsabbau auf die Südharzer Gipskarstlandschaft hat. In einem Gutachten, welches 2020 vom BUND Thüringen in Auftrag gegeben wurde, konnte gezeigt werden, wie ein Ausstieg aus dem Gipsabbau im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes vollzogen werden kann.
Autor: redWir freuen uns, dass das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) den Antrag der Firma CASEA GmbH Ellrich, die Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet, Winkelberg‘ aufzuheben, abgelehnt hat und keine Revision zulässt, so Ron Hoffmann, Vorstandsmitglied des BUND Thüringen. Der Winkelberg muss in seiner Gesamtheit auch national geschützt bleiben. Dies hat das OVG mit seiner Entscheidung bestätigt, so Hoffmann weiter.
In einem Normenkontrollverfahren hatte die Firma CASEA GmbH eine Überprüfung der Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet Winkelberg beantragt, weil sie sich durch diese in ihren Möglichkeiten zum Gipsabbau eingeschränkt sieht.
Das Schutzgebiet Winkelberg ist Teil des Südharzer Zechsteingürtels und liegt im Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet Rüdigsdorfer Schweiz – Harzfelder Holz – Hasenwinkel sowie im Europäischen Vogelschutzgebiet Südharzer Gipskarst. Beide Gebiete sind Teil des europaweit größten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dieses dient dem Schutz gefährdeter heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume.
Das OVG hat für die Ausweisung des östlichen Winkelbergs als Naturschutzgebiet die ordnungsgemäße Bearbeitung des formellen und materiellen Rechts durch die Obere Naturschutzbehörde festgestellt. Hierzu hebt es auch hervor, dass Belange der Rohstoffwirtschaft und des Naturschutzes ordnungsgemäß abgewogen wurden. Aufgrund der herausragenden naturschutzfachlichen Bedeutung des Winkelbergs als repräsentativer Ausschnitt der national und europaweit bedeutsamen Gipskarstlandschaft und für seltene Tiere, Pflanzen sowie eine länderübergreifender Biotopvernetzung, sei in der Abwägung der Schutz des Winkelbergs vom Freistaat Thüringen als eindeutig hochrangiger als die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin bewertet worden.
Die Firma CASEA GmbH hat gegen die Nichtzulassung der Revision fristgerecht Beschwerde beim OVG eingelegt. Nach ersten Einschätzungen kann davon ausgegangen werden, dass dieses Verfahren mehrere Monate andauern wird. Dagegen fordert der BUND Thüringen die sortenreine und rückbaubare Produktion von Gipsstoffen. Statt sich auf das Einklagen von Naturgipsabbau in wertvollen Landschaften zu fokussieren und diese damit zu zerstören, sollten Firmen ressourcen- und umweltfreundliche Alternativen für die Gewinnung von Gipsprodukten nutzen. Diese Forderung hat der Landesverband auch in seiner Kampagne #rausausdemGips2045 deutlich gemacht, um zu zeigen, welche fatalen Folgen der Gipsabbau auf die Südharzer Gipskarstlandschaft hat. In einem Gutachten, welches 2020 vom BUND Thüringen in Auftrag gegeben wurde, konnte gezeigt werden, wie ein Ausstieg aus dem Gipsabbau im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes vollzogen werden kann.
Kommentare
Schnapsglas
21.03.2023, 19.24 Uhr
Sehr gute Nachricht für Rüdigsdorf!
Jetzt sollte man aus dem Schutzgut auch etwas machen, z.B. mit sanften Tourismus. Da ist ein großes ungehobenes Potenzial.
0
0
Login für Vote
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.