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Di, 09:30 Uhr
22.08.2023
Nächstes Kapitel in der Causa Buchmann

Beschwerde abgewiesen

Oberbürgermeister Kai Buchmann kann einen weiteren Etappensieg für sich verbuchen. Nach der einstweiligen Suspendierung wurde nun auch der Einspruch des Landratsamtes gegen diese Gerichtsentscheidung abgewiesen…

Buchmann erringt Etappensieg (Foto: nnz-Archiv) Buchmann erringt Etappensieg (Foto: nnz-Archiv)

Das Landratsamt hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Weimar, die zur Aufhebung der Suspendierung geführt hatte, Einwände zu erheben. Diese Beschwerde wurden nun vom Oberverwaltungsgericht in Weimar abgelehnt.

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„Ich bin froh, dass es in unserem Land ein funktionierendes rechtsstaatliches Instrumentarium gibt“, teilte Buchmann über die sozialen Medien mit, zudem sei er sich der Leitbildfunktion des Amtes des Oberbürgermeisters und ihrer „besonderen Bedeutung“ in den letzten Wochen „sehr bewusst“ geworden.

Das eigentliche Verfahren gegen Buchmann wegen etwaiger Dienstvergehen ist mit der Entscheidung in Weimar aber nicht vom Tisch, die jüngsten Gerichtsentscheidungen befassten sich lediglich mit der Suspenderung des OB ab Ende März.
Angelo Glashagel

Update, 10.50 Uhr Das Landratsamt will sich für den Moment nicht im Detail zu dem Vorgang äußern, es handele es sich lediglich um einen "Zwischenschritt in einem nicht-öffentlichen Verfahren", den man erst dann kommentieren werde, wenn auch eine offizielle Mitteilung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) vorliege. Die Entscheidung könne sich derweil nicht gegen die Beschwerde des Landratsamtes gerichtet haben, da deren Begründung erst noch fristgerecht bis Ende des Monats erfolgen müsse. Über die Entwicklung vor Gericht hatte heute morgen zuerst der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, das OVG Weimar war für eine Stellungnahme aktuell nicht zu erreichen.
Autor: red

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Kommentare
Südharzmensch
22.08.2023, 10:40 Uhr
Es wird keine Ruhe einkehren
Das ist die bittere Realität.
caesarndh
22.08.2023, 11:11 Uhr
Beenden
Sehr geehrter Herr Jendricke,

beenden Sie Ihren von Profilneurosen getriebenen Feldzug gegen den OB zum Schaden der Stadt Nordhausen. Machen Sie Ihren Job, bauen Sie den Hexenbesen, die Grosskampfarena für die 300 Wackerfans und verlängern Sie das Strasenbahnnetz bis ins Nirgendwo aber halten Sie sich von der Stadtpolitik fern.

Danke!
Checker
22.08.2023, 12:01 Uhr
Beschwerde abgewiesen…
Man gut dass das alles noch vor der Oberbürgermeisterwahl stattfindet.
Damit tut Herr Jendricke seiner „Busenfreundin Rieger ein Riesen gefallen“.
Dann wollen wir mal hoffen das Herr Jendricke u. co. die entstandenen Kosten übernimmt u. nicht dem Steuerzahler aufgebrummt werden.
Nordthüringer
22.08.2023, 12:29 Uhr
Pech für Jendricke und Co.!
Fragt sich nur noch, wie sich ein neuer OB, der/ die nicht Rieger
heißt, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesem
Landrat vorzustellen hat.

Jendricke sollte seinen Hut nehmen und seinen Bürostuhl
unverzüglich für einen Nachfolger freimachen.

Auch hier Zeit für einen Neuanfang ...
Friedrich III.
22.08.2023, 15:17 Uhr
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Rosina
22.08.2023, 15:46 Uhr
Es reicht jetzt
Sehr geehrter Herr Jendricke,

Einfach mal Fehler eingestehen ,
das ist auch Stärke.
Motte83
22.08.2023, 16:43 Uhr
Landrat wird nicht verlieren
Natürlich hält der Landrat an der Beschwerde in der Haupsache fest. Und natürlich wird das Landratsamt die Frist zur Begründung voll ausnutzen. Warum? Weil eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Herr Buchmann nach der Wahl nicht mehr OB ist. Dann wird das Verfahren von amtswegen beendet, weil es sich erledigt hat. Der "Streitgegenstand" ist dann entfallen.
Es gibt also kein Urteil der Berufungsinstanz und zack: Der Landrat hat das Verfahren nicht verloren.
(Auch nicht gewonnen, aber Politik ist eben gern mal "halbwahr")
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