Mo, 12:59 Uhr
20.11.2023
Landratsamt informiert
Vorbereitungslehrgang für Thüringer Fischerprüfung
Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung 2024 ist im Februar geplant. Die Auftaktveranstaltung findet am 27. Januar statt. Alle Interessenten sind hierzu herzlich eingeladen...
Anmeldungen für den Vorbereitungslehrgang sind bis zum 13. Januar beim Lehrgangsleiter Rainer Paffrath unter der Telefonnummer 03631 897783 möglich. Der Lehrgang findet im Fischaufzuchtsobjekt des Angelfischereivereins Nordhausen, An der Salza 7a in Nordhausen statt und kostet 75 Euro, die Prüfungsgebühr liegt bei 35 Euro.
Zusätzlich fallen je nach Bedarf weitere Kosten für Lehrmaterial an. Die Fischerprüfung erfolgt dann am 20. April 2024 in der Aula des Herder-Gymnasiums Nordhausen. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, welchem der Teilnahmenachweis eines erfolgreich anerkannten Vorbereitungslehrgangs beigefügt werden muss, muss bis spätestens 22. März im Landratsamt Nordhausen eingegangen sein. Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt bei Teilnahme am Lehrgang über Herrn Paffrath.
Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landkreises Nordhausen unter https://landkreis-nordhausen.de/ abrufbar (Stichwort Fischerprüfung in A-Z-Übersicht). Als Vorbereitungslehrgänge werden neben den Präsenzveranstaltungen auch Online-Lehrgänge anerkannt.
Für weitere Auskünfte steht die Untere Fischereibehörde unter der Telefonnummer 03631 9113206 zur Verfügung. Mehr zum Thema Thüringer Fischerprüfung auch unter www.thueringer-fischerschule.de.
Autor: redAnmeldungen für den Vorbereitungslehrgang sind bis zum 13. Januar beim Lehrgangsleiter Rainer Paffrath unter der Telefonnummer 03631 897783 möglich. Der Lehrgang findet im Fischaufzuchtsobjekt des Angelfischereivereins Nordhausen, An der Salza 7a in Nordhausen statt und kostet 75 Euro, die Prüfungsgebühr liegt bei 35 Euro.
Zusätzlich fallen je nach Bedarf weitere Kosten für Lehrmaterial an. Die Fischerprüfung erfolgt dann am 20. April 2024 in der Aula des Herder-Gymnasiums Nordhausen. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, welchem der Teilnahmenachweis eines erfolgreich anerkannten Vorbereitungslehrgangs beigefügt werden muss, muss bis spätestens 22. März im Landratsamt Nordhausen eingegangen sein. Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt bei Teilnahme am Lehrgang über Herrn Paffrath.
Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landkreises Nordhausen unter https://landkreis-nordhausen.de/ abrufbar (Stichwort Fischerprüfung in A-Z-Übersicht). Als Vorbereitungslehrgänge werden neben den Präsenzveranstaltungen auch Online-Lehrgänge anerkannt.
Für weitere Auskünfte steht die Untere Fischereibehörde unter der Telefonnummer 03631 9113206 zur Verfügung. Mehr zum Thema Thüringer Fischerprüfung auch unter www.thueringer-fischerschule.de.
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