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So, 16:09 Uhr
14.01.2024
Polizeibericht

Hakenkreuze am Schurzfell

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Die Kriminalpolizei ermittelt zum Urheber von zwei Hakenkreuzen, welche von Freitagabend zu Samstagfrüh in der Gartenalage "Am Schurzfell" mittels Sprühfarbe auf eine Zugangstür und ein Stromverteilerkasten aufgebracht wurden...

Nach der Anzeigenaufnahme erfolgte die Beseitigung der etwa 50 cm x 50 cm sowie 30 cm x 30 cm großen Schmierereien. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Nordhausen unter der Rufnummer 03631-960 entgegen
Autor: red

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Kommentare
Anna Lüst
14.01.2024, 16:35 Uhr
Eins ist klar:
Jegliche Verherrlichung der NSDAP, auch das Zurschaustellen dazugehöriger Symbole, ist zu verurteilen.
Jedoch drängt sich mir eine Frage auf:
Wie viele ACAB's sind in Nordhausen durch Chaoten verewigt, die hier keines Artikels für würdig befunden wurden?
Das Eine ist fast 80 Jahre her, das Andere bittere Realität.
Und noch eine Frage beschäftigt mich:
Wie weit ist eigentlich die Polizei und der Staatsschutz mit den Ermittlungen am Mordaufruf auf Jörg Prophet?
Kobold2
14.01.2024, 17:05 Uhr
Aus Äpfeln und Birnen
Kann jeweils Fallobst werden.
Die im Artikel genannten Schmierereien fallen ganz klar unter Paragraph 86 StGB.
Lautaro
14.01.2024, 17:11 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
Anna Lüst
14.01.2024, 17:58 Uhr
Mein Fehler,
ich habe nicht bedacht, dass die Fähigkeit, einen Text zu verstehen, nicht bei jedem vorhanden ist, insbesondere, wenn zu befürchten ist, dass sich die Auffassungsgabe linear zum Körperwachstum entwickelt hat.
Deshalb noch einmal in einfachem Deutsch:
GLAUBT HIER JEMAND, DASS DER STRAFTATBESTAND EINES MORDAUFRUFES VERGLEICHBAR MIT EINER WANDSCHMIEREREI IST?
Leser X
14.01.2024, 17:59 Uhr
Anna Lüst
"Jegliche Verherrlichung der NSDAP, auch das Zurschaustellen dazugehöriger Symbole, ist zu verurteilen."

Ich zitiere gerne Ihren ersten Satz. Damit wäre eigentlich auch schon alles gesagt. Wenn - ja wenn dann nicht die übliche Nebelkerze hinterhergeschmissen worden wäre.
Kobold2
14.01.2024, 19:31 Uhr
Ja, ärgerlich
wenn man von der Auffassungsgabe anderer überrascht wird.
LeserX hats mit der Nebelkerze treffend beschrieben und der Hinweis aufs StGB ist hier bei manchen mangels Auffassungsgabe auch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.
RWE
14.01.2024, 21:11 Uhr
Anna Lüst
ACAB wird von Rechtsradikalen, Linksradikalen und gewalttätigen Fußballfans genutzt. Das ist inhaltlich genauso Schwachsinn wie ein Hakenkreuz oder linke Parolen. Darüber hinaus ist jede Schmiererei, jeder Sticker streng genommen eine Sachbeschädigung. Da gibt es nichts zu relativieren. Ich kann den ganzen lings-grünen Unsinn abgewinnen, aber Mordrohungen gab es nicht nur gegen einen OB-Kanditaten, auch hiesige Fußballfans wollten Sondershäuser töten. Passiert ist natürlich und zum Glück nichts. Wer derartiges vorhätte, kündigt das nicht an.
Wer erwischt wird: Anzeige und für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Mitternacht
15.01.2024, 08:23 Uhr
Liebe Anna Lüst,
Großbuchstaben ("schreien" im internet) machen nicht besser, dass die meisten hier sehr wohl verstanden haben, was Sie zum Ausdruck bringen möchten.
Die Urheber der Straßenbahn-Schmiererei sind zwar noch nicht bekannt, aber entstammen (für Sie) natürlich glasklar dem Spektrum #nordhausenzusammen, weshalb Sie die Rechnung aufmachen, "Nazi-Symbolik gehört natürlich verboten, ABER WAS IST MIT DEN LINKEN?!"

"Ja, aber was ist denn mit" nennt man auf Neudeutsch auch "whataboutism" und deutet an, dass das eine nicht halb so schlimm ist wie das andere, bzw den Trugschluss, wenn das eine gemacht wird, darf man auch das andere.
Die Kommentatoren haben das schon verstanden und weisen Sie lediglich auf die Relativierung eines Strafbestandes nach 86 StGB hin. Ohne Großbuchstaben.
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