Di, 10:30 Uhr
15.10.2024
Rechtssicherer Datenschutz für lokale Unternehmen
Auch die hier ansässigen Unternehmen müssen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handeln. Eine strukturierte Vorgehensweise ist dabei gerade aufgrund der lokalen Herausforderungen essenziell. Orientieren Sie sich an unseren Handlungsempfehlungen und nehmen Sie das Thema Datenschutz selbst in die Hand.
Der Landkreis und das Bundesland Thüringen bemühen sich zwar kontinuierlich darum, gute Voraussetzungen für eine nachhaltige dynamische Wirtschaftsentwicklung und einen stabilen Arbeitsmarkt zu schaffen, dennoch bestehen noch besondere lokale Herausforderungen. In erster Linie sind hier fehlende IT-Ressourcen zu nennen, was besonders hemmend auf eine kontinuierliche, schnelle und DSGVO-konforme Datenverarbeitung wirkt.
Zudem fehlen flächendeckende und auf den Datenschutz zugeschnittene Schulungen. Diese sollten aber Priorität besitzen, da sie das Verhalten Ihrer Mitarbeiter bei Datenschutzfragen optimieren können. Das hat gerade in ländlichen Regionen einen besonders hohen Stellenwert, denn Transparenz und DSGVO-Konformität stehen hier für Vertrauen und Nähe zum Kunden. Daher sollten Sie Ihr Unternehmen fit für die entsprechenden Anforderungen machen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Erhebt zum Beispiel ein Versicherungsvermittler Gesundheitsdaten von Kunden, muss das Versicherungsunternehmen dennoch keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, da das Erheben dieser Daten nicht zur Kerntätigkeit des Versicherungsvermittlers zählt.
Autor: redWelche Vorteile bringt die DSGVO?
Die DSGVO soll in erster Linie mehr Transparenz über Datenverarbeitungen seitens der Unternehmen schaffen und zudem die Rechte der Betroffenen stärken. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Aspekte wie die Auskunft über gespeicherte Daten oder auch das Löschen oder Berichtigen von Daten. Unternehmen sind gemäß der DSGVO verpflichtet, aktive Maßnahmen zur Sicherung der Datenverarbeitung sowie zur Einhaltung der entsprechenden Prinzipien im Allgemeinen durchzuführen.Bei einem Verstoß gegen die DSGVO drohen Geldstrafen
Verstoßen Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen der DSGVO, müssen Sie mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Bei besonders schlimmen Vergehen können dabei bis zu 20 Millionen Euro oder alternativ vier Prozent des letzten Jahresumsatzes fällig werden. Von der DSGVO erfasst werden nicht nur große Unternehmen, sondern auch Kleingewerbetreibende. Letztere haben in der Regel allerdings weniger Pflichten, was speziell für den Landkreis Nordhausen eine besondere Relevanz aufweist.Datenschutz birgt lokale Herausforderungen für ansässige Unternehmen
Der Landkreis Nordhausen weist eine Wirtschaftsstruktur auf, die vornehmlich von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt wird. Die Metall-, Elektro- und Kunststoffindustrie bildet dabei den Branchenschwerpunkt. Insgesamt sind mehr als 1000 leistungsfähige Unternehmen im Landkreis Nordhausen ansässig und tätig. Das Spektrum an gewerblichen Firmen reicht von traditionellen Handwerksbetrieben bis hin zu Hightech-Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.Der Landkreis und das Bundesland Thüringen bemühen sich zwar kontinuierlich darum, gute Voraussetzungen für eine nachhaltige dynamische Wirtschaftsentwicklung und einen stabilen Arbeitsmarkt zu schaffen, dennoch bestehen noch besondere lokale Herausforderungen. In erster Linie sind hier fehlende IT-Ressourcen zu nennen, was besonders hemmend auf eine kontinuierliche, schnelle und DSGVO-konforme Datenverarbeitung wirkt.
Zudem fehlen flächendeckende und auf den Datenschutz zugeschnittene Schulungen. Diese sollten aber Priorität besitzen, da sie das Verhalten Ihrer Mitarbeiter bei Datenschutzfragen optimieren können. Das hat gerade in ländlichen Regionen einen besonders hohen Stellenwert, denn Transparenz und DSGVO-Konformität stehen hier für Vertrauen und Nähe zum Kunden. Daher sollten Sie Ihr Unternehmen fit für die entsprechenden Anforderungen machen.
Die wichtigsten Sofortmaßnahmen
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:- Die Kerntätigkeit des Unternehmens liegt in der Verarbeitung beziehungsweise Weiterverarbeitung und der systematischen Überwachung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO.
- Das auftragsverarbeitende Unternehmen respektive der Verantwortliche beschäftigt mindestens 20 Mitarbeiter, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befassen. Darunter fällt bereits die regelmäßige Kommunikation per E-Mail.
- Das Unternehmen tätigt Verarbeitungen, die nach Art. 35 DSGVO einer Datenschutz-Folgeabschätzung unterliegen. Das bedeutet konkret: Die unternehmensspezifische Verarbeitung betrifft besonders sensible Daten, wie beispielsweise personenbezogene Informationen über religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierungen, die ethnische Herkunft, politische Meinungen, genetische und biometrische Daten, eine mögliche Gewerkschaftszugehörigkeit oder auch persönliche Gesundheitsdaten. In diesen Fällen muss immer ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Erhebt zum Beispiel ein Versicherungsvermittler Gesundheitsdaten von Kunden, muss das Versicherungsunternehmen dennoch keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, da das Erheben dieser Daten nicht zur Kerntätigkeit des Versicherungsvermittlers zählt.

