Mi, 16:33 Uhr
05.02.2025
Nordhausen
Stadt informiert zu Grundsteuerreform
Die Stadt Nordhausen erreichte bislang eine hohe Anzahl an neuen SEPA-Lastschriftmandaten. Sofern bis zum Lastschriftlauf für den 15. Februar nicht alle verarbeitet werden konnten, erfolgt die Abbuchung einmalig abweichend zum 28. Februar...
Aufgrund der hohen Anzahl an Widersprüchen kommt es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Eine doppelte Einlegung des Widerspruchs ist nicht notwendig und beschleunigt auch nicht die Bearbeitungszeiten. Gleiches gilt für Nachfragen zum Bearbeitungsstand.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und demnach die in dem Steuerbescheid benannten Fälligkeiten einzuhalten sind. Sofern die Steuer nicht beglichen wird, wird diese kostenpflichtig gemahnt. Zu beachten ist außerdem, dass der Grundlagenbescheid des Finanzamtes nicht durch einen Widerspruch gegen den Folgebescheid geändert wird bzw. geändert werden kann. Konkret bedeutet dies: Stellen Sie fest, dass der Grundsteuerwert bzw. Messbescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, so müssen Sie sich an das Finanzamt Sondershausen wenden.
Ein Widerspruch, welcher sich auf einen falschen Messbescheid bezieht, ist zwar zulässig jedoch im Regelfall unbegründet. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die Informationen seitens der Stadt Nordhausen verwiesen, welche das mehrstufige Grundsteuerverfahren erklären und auch die jeweiligen Zuständigkeiten darlegt.
Autor: redAufgrund der hohen Anzahl an Widersprüchen kommt es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Eine doppelte Einlegung des Widerspruchs ist nicht notwendig und beschleunigt auch nicht die Bearbeitungszeiten. Gleiches gilt für Nachfragen zum Bearbeitungsstand.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und demnach die in dem Steuerbescheid benannten Fälligkeiten einzuhalten sind. Sofern die Steuer nicht beglichen wird, wird diese kostenpflichtig gemahnt. Zu beachten ist außerdem, dass der Grundlagenbescheid des Finanzamtes nicht durch einen Widerspruch gegen den Folgebescheid geändert wird bzw. geändert werden kann. Konkret bedeutet dies: Stellen Sie fest, dass der Grundsteuerwert bzw. Messbescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, so müssen Sie sich an das Finanzamt Sondershausen wenden.
Ein Widerspruch, welcher sich auf einen falschen Messbescheid bezieht, ist zwar zulässig jedoch im Regelfall unbegründet. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die Informationen seitens der Stadt Nordhausen verwiesen, welche das mehrstufige Grundsteuerverfahren erklären und auch die jeweiligen Zuständigkeiten darlegt.

