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Mi, 16:33 Uhr
05.02.2025
Nordhausen

Stadt informiert zu Grundsteuerreform

Die Stadt Nordhausen erreichte bislang eine hohe Anzahl an neuen SEPA-Lastschriftmandaten. Sofern bis zum Lastschriftlauf für den 15. Februar nicht alle verarbeitet werden konnten, erfolgt die Abbuchung einmalig abweichend zum 28. Februar...

Aufgrund der hohen Anzahl an Widersprüchen kommt es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Eine doppelte Einlegung des Widerspruchs ist nicht notwendig und beschleunigt auch nicht die Bearbeitungszeiten. Gleiches gilt für Nachfragen zum Bearbeitungsstand.

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Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und demnach die in dem Steuerbescheid benannten Fälligkeiten einzuhalten sind. Sofern die Steuer nicht beglichen wird, wird diese kostenpflichtig gemahnt. Zu beachten ist außerdem, dass der Grundlagenbescheid des Finanzamtes nicht durch einen Widerspruch gegen den Folgebescheid geändert wird bzw. geändert werden kann. Konkret bedeutet dies: Stellen Sie fest, dass der Grundsteuerwert bzw. Messbescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, so müssen Sie sich an das Finanzamt Sondershausen wenden.

Ein Widerspruch, welcher sich auf einen falschen Messbescheid bezieht, ist zwar zulässig jedoch im Regelfall unbegründet. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die Informationen seitens der Stadt Nordhausen verwiesen, welche das mehrstufige Grundsteuerverfahren erklären und auch die jeweiligen Zuständigkeiten darlegt.
Autor: red

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Kommentare
Südharzmensch
06.02.2025, 09:29 Uhr
Die Bürger als Geldautomaten für das Rathaus
Richtig dicke kommt es erst, wenn die Stadt noch den Hebesatz anhebt. Buchmann will den Hebesatz von rund 400 auf mehr als 600 Prozent nach oben drücken, weil seine Kasse leer ist.
Mal sehen ob die Stadträte wieder einknicken. Der Bürger ist halt der bequemste Geldautomat fürs Rathaus.
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