Fr, 13:53 Uhr
27.06.2025
Nordhausen
Beirat für 1.100-Jahrfeier und Thüringentag hat getagt
Gestern tagte bereits zum zweiten Mal der Beirat zur Planung und Umsetzung der 1.100-Jahrfeier der Stadt Nordhausen in Verbindung mit dem Thüringentag 2027. Die 15 Mitglieder des Beirates wurden durch den Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung und der Stadtgesellschaft durch ein offenes Bewerbungsverfahren berufen...
Sie erhielten aus den Händen der zuständigen Bürgermeisterin Alexandra Rieger die Ernennungsurkunden. In der Sitzung wurden durch den Beirat folgender Vorstand gewählt:
Vorsitzende: Frau Barbara Rinke
Stellv. Vorsitzender/erster Beisitzer: Herr Thomas Müller
Zweiter Beisitzer: Herr Axel Heck
Dritte Beisitzerin: Frau Jessica Sophie Müller
Schriftführerin: Frau Margit Estel
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hatte die Satzung des Beirates zur Vorbereitung der 1.100 Jahrfeier und des Thüringentages in Nordhausen beschlossen. Gemäß Stadtratsbeschluss besteht der Beirat aus sach- und fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und dient der Beratung der Stadtverwaltung, fördert die Mitwirkung der Stadtgesellschaft und unterstützt die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Feierlichkeiten. Die Satzung regelt die Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Beirates und schafft eine verbindliche Grundlage für dessen Tätigkeit.
Autor: redSie erhielten aus den Händen der zuständigen Bürgermeisterin Alexandra Rieger die Ernennungsurkunden. In der Sitzung wurden durch den Beirat folgender Vorstand gewählt:
Vorsitzende: Frau Barbara Rinke
Stellv. Vorsitzender/erster Beisitzer: Herr Thomas Müller
Zweiter Beisitzer: Herr Axel Heck
Dritte Beisitzerin: Frau Jessica Sophie Müller
Schriftführerin: Frau Margit Estel
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hatte die Satzung des Beirates zur Vorbereitung der 1.100 Jahrfeier und des Thüringentages in Nordhausen beschlossen. Gemäß Stadtratsbeschluss besteht der Beirat aus sach- und fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und dient der Beratung der Stadtverwaltung, fördert die Mitwirkung der Stadtgesellschaft und unterstützt die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Feierlichkeiten. Die Satzung regelt die Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Beirates und schafft eine verbindliche Grundlage für dessen Tätigkeit.



