Fr, 18:58 Uhr
14.11.2025
STADT SOLLTE EIN ANDERES AREAL FÜR BOGENSCHÜTZEN FINDEN
Naturoase in Nordhausen in Gefahr?
Naturbegeisterten Spaziergängern, vor allem aber Vogelkundlern dürfte diese einzigartige Oase zwischen Schützenhaus und Schäferhundeverein in Nordhausen eine freudige Begegnung sein...
Das Biotop sollte erhalten bleiben, sagen Naturschützer. (Foto: R. Frank)
Nordhausen. In diesem naturbelassenen Areal finden Vogelarten einen Lebensraum, der seinesgleichen sucht: In der warmen Jahreszeit bieten Insekten und Käfer ihnen Nahrung, in kalten Monaten allerlei Beeren, die an Büschen und Sträuchern zu finden sind, Futter und Schutz. Abseits der Stadt gelegen ein idealer Lebensraum für den ohnehin rückläufigen Bestand unserer heimischen Singvögel.
Den Schatz des kleinen Naturjuwels hat auch die Stadt erkannt. Sieht doch ihr Nutzungsplan das Gelände für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vor. Dem Stadtförster Axel Axt sagt man nach, ihm sei Naturschutz heilig. Zum Außenbereich der Stadt gehörend, sei die Fläche ein Biotop.
Ist es ihm heilig? Nur so viel war zu vernehmen: Ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt dürfe hier kein Busch, Baum oder Strauch fallen.
Für die Bogenschützen, die sich hier etablieren wollen, sollte sich doch ein anderer Platz finden. Das Gelände müsste eingezäunt, ein Container für natürliche Bedürfnisse aufgestellt, in den Bestand der Büsche, Sträucher und Bäume eingegriffen und womöglich Platz für das Lagern von Material geschaffen werden. Erfolgen hier Eingriffe, wäre eines der letzten ungestörten Biotope im Umfeld der Stadt dahin.
Wie steht die Untere Naturschutzbehörde zu dem Fall? Ihr Chef Martin Taeger klärt auf: Bisher liegen seiner Behörde keine Anträge und Unterlagen vor. Bevor eine Entscheidung fällig wird, bedürfe es vorher einer Baugenehmigung vom Bauordnungsamt. Vorzusehen habe diese einen Lagerplan mit allem Drum und Dran: Baubeschreibung, Grundrisse, Schnitte. Liegt das alles der Unteren Naturschutzbehörde vor, könne sie urteilen und entscheiden. Teager verhehlt aber nicht: Alle noch verbliebenen Naturoasen dieser Art wie zwischen Schützenhaus und Hundeverein sind schützenswert!
Für die Stadtverwaltung sollte es Verpflichtung sein, den Bogenschützenverein ein weniger naturempfindliches Areal vorzuschlagen. Im Flächennutzungsplan das Gelände als für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft und als erhaltungswürdigen Biotop zu deklarieren, um es letztlich doch freizugeben? Ihr Standpunkt kann nur ohne Wenn und Aber sein.
Kurt Frank
Autor: psg
Das Biotop sollte erhalten bleiben, sagen Naturschützer. (Foto: R. Frank)
Nordhausen. In diesem naturbelassenen Areal finden Vogelarten einen Lebensraum, der seinesgleichen sucht: In der warmen Jahreszeit bieten Insekten und Käfer ihnen Nahrung, in kalten Monaten allerlei Beeren, die an Büschen und Sträuchern zu finden sind, Futter und Schutz. Abseits der Stadt gelegen ein idealer Lebensraum für den ohnehin rückläufigen Bestand unserer heimischen Singvögel.
Den Schatz des kleinen Naturjuwels hat auch die Stadt erkannt. Sieht doch ihr Nutzungsplan das Gelände für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vor. Dem Stadtförster Axel Axt sagt man nach, ihm sei Naturschutz heilig. Zum Außenbereich der Stadt gehörend, sei die Fläche ein Biotop.
Ist es ihm heilig? Nur so viel war zu vernehmen: Ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt dürfe hier kein Busch, Baum oder Strauch fallen.
Für die Bogenschützen, die sich hier etablieren wollen, sollte sich doch ein anderer Platz finden. Das Gelände müsste eingezäunt, ein Container für natürliche Bedürfnisse aufgestellt, in den Bestand der Büsche, Sträucher und Bäume eingegriffen und womöglich Platz für das Lagern von Material geschaffen werden. Erfolgen hier Eingriffe, wäre eines der letzten ungestörten Biotope im Umfeld der Stadt dahin.
Wie steht die Untere Naturschutzbehörde zu dem Fall? Ihr Chef Martin Taeger klärt auf: Bisher liegen seiner Behörde keine Anträge und Unterlagen vor. Bevor eine Entscheidung fällig wird, bedürfe es vorher einer Baugenehmigung vom Bauordnungsamt. Vorzusehen habe diese einen Lagerplan mit allem Drum und Dran: Baubeschreibung, Grundrisse, Schnitte. Liegt das alles der Unteren Naturschutzbehörde vor, könne sie urteilen und entscheiden. Teager verhehlt aber nicht: Alle noch verbliebenen Naturoasen dieser Art wie zwischen Schützenhaus und Hundeverein sind schützenswert!
Für die Stadtverwaltung sollte es Verpflichtung sein, den Bogenschützenverein ein weniger naturempfindliches Areal vorzuschlagen. Im Flächennutzungsplan das Gelände als für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft und als erhaltungswürdigen Biotop zu deklarieren, um es letztlich doch freizugeben? Ihr Standpunkt kann nur ohne Wenn und Aber sein.
Kurt Frank


