Di, 12:19 Uhr
25.11.2025
Ein Blick in die Statistik
1.300 mehr Thüringer in der Versorgung
Anfang 2025 erhielten 19 370 ehemalige Bedienstete von Land und Kommunen oder ihre Hinterbliebenen Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsrecht...
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik stieg die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 Prozent bzw. 1 310 Personen.
Zu den Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern gehörten 17 160 pensionierte Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Der Leistungsanspruch begründete sich bei 14 995 Personen auf eine frühere Tätigkeit beim Land und bei 2 155 Personen auf eine solche bei den Kommunen, was einem Anstieg von 7,8 Prozent bzw. 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert entspricht. Hinterbliebenenrenten wurden Stand Januar 2025 an 2 020 Witwen bzw. Witwer (+7,4 Prozent gegenüber 2024) und 190 Waisen (+5,0 Prozent gegenüber 2024) gezahlt.
Im Durchschnitt erhielten die 17 160 Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst 45,6 Prozent der letzten Bezüge. Dabei ist zu beachten, dass ein Teil der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern noch Ansprüche aus Angestelltenverhältnissen hat.
Im Laufe des Jahres 2024 wurden 1 355 Bedienstete in den Ruhestand versetzt (2023: 1 285 Bedienstete), davon 1 220 Bedienstete beim Land und 135 Bedienstete bei den Kommunen. 160 Personen wurden aufgrund einer amtsärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit pensioniert. 48,4 Prozent dieser Personen waren 2024 zuletzt im Schuldienst, 17,0 Prozent im Vollzugsdienst (Polizei-, Justiz- sowie Feuerwehrdienst) und 25,2 Prozent in übrigen Bereichen des Landes beschäftigt. Im Vorjahresvergleich sind somit 6,0 Prozent mehr Bedienstete wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 9,5 Prozent.
Das Durchschnittsalter der im Laufe des Jahres 2024 in den Ruhestand eingetreten Personen lag unverändert bei 63 Jahren. Höher lag der Durchschnittswert lediglich bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern im höheren Dienst (64 Jahre). Bei den ehemaligen Bediensteten außerhalb des Schul- und Vollzugsdienstes sowie bei der Gesamtheit der Bediensteten im mittleren Dienst erhöhte sich das Durchschnittsalter für den Eintritt in den Ruhestand um 1 Jahr auf 63 Jahre bzw. 62 Jahre.
Autor: redNach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik stieg die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 Prozent bzw. 1 310 Personen.
Zu den Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern gehörten 17 160 pensionierte Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Der Leistungsanspruch begründete sich bei 14 995 Personen auf eine frühere Tätigkeit beim Land und bei 2 155 Personen auf eine solche bei den Kommunen, was einem Anstieg von 7,8 Prozent bzw. 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert entspricht. Hinterbliebenenrenten wurden Stand Januar 2025 an 2 020 Witwen bzw. Witwer (+7,4 Prozent gegenüber 2024) und 190 Waisen (+5,0 Prozent gegenüber 2024) gezahlt.
Im Durchschnitt erhielten die 17 160 Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst 45,6 Prozent der letzten Bezüge. Dabei ist zu beachten, dass ein Teil der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern noch Ansprüche aus Angestelltenverhältnissen hat.
Im Laufe des Jahres 2024 wurden 1 355 Bedienstete in den Ruhestand versetzt (2023: 1 285 Bedienstete), davon 1 220 Bedienstete beim Land und 135 Bedienstete bei den Kommunen. 160 Personen wurden aufgrund einer amtsärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit pensioniert. 48,4 Prozent dieser Personen waren 2024 zuletzt im Schuldienst, 17,0 Prozent im Vollzugsdienst (Polizei-, Justiz- sowie Feuerwehrdienst) und 25,2 Prozent in übrigen Bereichen des Landes beschäftigt. Im Vorjahresvergleich sind somit 6,0 Prozent mehr Bedienstete wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 9,5 Prozent.
Das Durchschnittsalter der im Laufe des Jahres 2024 in den Ruhestand eingetreten Personen lag unverändert bei 63 Jahren. Höher lag der Durchschnittswert lediglich bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern im höheren Dienst (64 Jahre). Bei den ehemaligen Bediensteten außerhalb des Schul- und Vollzugsdienstes sowie bei der Gesamtheit der Bediensteten im mittleren Dienst erhöhte sich das Durchschnittsalter für den Eintritt in den Ruhestand um 1 Jahr auf 63 Jahre bzw. 62 Jahre.


