Mi, 11:21 Uhr
28.01.2026
Lohntarifverhandlungen bei Großbäckerei
Keine Einigung bei Aryzta
In der zweiten Lohntarifverhandlung für rund 1.300 Beschäftigte der Aryzta-Standorte Eisleben und Nordhausen ist es zu keiner Einigung gekommen. Zwar legte das Unternehmen erstmals ein Angebot vor, aus Sicht der Gewerkschaft NGG bleibt dieses jedoch unzureichend...
In der zweiten Lohntarifverhandlung für die rund 1.300 Beschäftigten an den Aryzta-Standorten Eisleben und Nordhausen ist zwischen dem Unternehmen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) keine Einigung erzielt worden.
Nachdem Aryzta in der ersten Verhandlungsrunde noch auf einer Nullrunde bestanden hatte, legte das Unternehmen nun erstmals ein Angebot vor. Demnach bietet Aryzta ab dem 1. April dieses Jahres eine Lohnerhöhung von zwei Prozent an. Zusätzlich wurde ein weiterer, nicht näher bezifferter Betrag in Aussicht gestellt, um die bestehenden Lohnunterschiede zum westdeutschen Standort im bayerischen Gerolzhofen schrittweise abzubauen. Außerdem strebt das Unternehmen den Abschluss eines länger laufenden Tarifvertrags bis ins Jahr 2027 an.
Es war nötig, dass die in der ersten Verhandlung verkündete Nullrunde vom Tisch ist. Es fällt aber schwer, die angebotenen zwei Prozent plus einen unbestimmten Betrag X zu bewerten. Wir brauchen konkrete Zahlen, die wir mit unseren Mitgliedern und in der Belegschaft besprechen können. Aryzta ist gefordert, in der nächsten Verhandlung handfeste Zahlen vorzulegen, erklärte Olaf Klenke, Verhandlungsführer der NGG.
Die Gewerkschaft dringt auf ein deutliches Entgeltplus. Zum einen, um insbesondere in den unteren Lohngruppen den Abstand zum Mindestlohn zu sichern, der zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen soll. In der untersten Lohngruppe, in der mehr als 400 Beschäftigte eingruppiert sind, liegt der Grundlohn derzeit bei 14,50 Euro im Einstieg und 14,75 Euro in der zweiten Stufe. Hinzu kommen mögliche Zuschläge und Sonderzahlungen.
Aus Sicht der NGG müsse der Anspruch eines Großbäckers wie Aryzta sein, seine Beschäftigten nicht auf Mindestlohnniveau zu entlohnen. Zudem fordert die Gewerkschaft den Abbau noch bestehender Lohnunterschiede sowohl zum westdeutschen Schwesterstandort als auch zu anderen Backwarenherstellern in Ostdeutschland.
Ein weiterer Verhandlungstermin soll nach Wunsch des Unternehmens erst dann stattfinden, wenn für den Standort Gerolzhofen (Bayern) eine Lohneinigung erzielt wurde. Dort beginnen die Tarifverhandlungen heute.
Autor: redIn der zweiten Lohntarifverhandlung für die rund 1.300 Beschäftigten an den Aryzta-Standorten Eisleben und Nordhausen ist zwischen dem Unternehmen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) keine Einigung erzielt worden.
Nachdem Aryzta in der ersten Verhandlungsrunde noch auf einer Nullrunde bestanden hatte, legte das Unternehmen nun erstmals ein Angebot vor. Demnach bietet Aryzta ab dem 1. April dieses Jahres eine Lohnerhöhung von zwei Prozent an. Zusätzlich wurde ein weiterer, nicht näher bezifferter Betrag in Aussicht gestellt, um die bestehenden Lohnunterschiede zum westdeutschen Standort im bayerischen Gerolzhofen schrittweise abzubauen. Außerdem strebt das Unternehmen den Abschluss eines länger laufenden Tarifvertrags bis ins Jahr 2027 an.
Es war nötig, dass die in der ersten Verhandlung verkündete Nullrunde vom Tisch ist. Es fällt aber schwer, die angebotenen zwei Prozent plus einen unbestimmten Betrag X zu bewerten. Wir brauchen konkrete Zahlen, die wir mit unseren Mitgliedern und in der Belegschaft besprechen können. Aryzta ist gefordert, in der nächsten Verhandlung handfeste Zahlen vorzulegen, erklärte Olaf Klenke, Verhandlungsführer der NGG.
Die Gewerkschaft dringt auf ein deutliches Entgeltplus. Zum einen, um insbesondere in den unteren Lohngruppen den Abstand zum Mindestlohn zu sichern, der zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen soll. In der untersten Lohngruppe, in der mehr als 400 Beschäftigte eingruppiert sind, liegt der Grundlohn derzeit bei 14,50 Euro im Einstieg und 14,75 Euro in der zweiten Stufe. Hinzu kommen mögliche Zuschläge und Sonderzahlungen.
Aus Sicht der NGG müsse der Anspruch eines Großbäckers wie Aryzta sein, seine Beschäftigten nicht auf Mindestlohnniveau zu entlohnen. Zudem fordert die Gewerkschaft den Abbau noch bestehender Lohnunterschiede sowohl zum westdeutschen Schwesterstandort als auch zu anderen Backwarenherstellern in Ostdeutschland.
Ein weiterer Verhandlungstermin soll nach Wunsch des Unternehmens erst dann stattfinden, wenn für den Standort Gerolzhofen (Bayern) eine Lohneinigung erzielt wurde. Dort beginnen die Tarifverhandlungen heute.


