Do, 10:10 Uhr
02.04.2026
Ein Blick in die Statistik
Zahl der ausländischen Personen nahezu unverändert
Nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR)* lebten am 31. Dezember 2025 in Thüringen 187 990 ausländische Personen. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 225 Personen bzw. 0,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Ende 2024 war die Zahl der nicht deutschen Personen gegenüber 2023 noch um 3,8 Prozent (+6 915 Personen) gestiegen...
Die ukrainischen Staatsangehörigen bildeten laut den Ergebnissen des AZR auch im Jahr 2025 mit 37 465 Personen die größte Gruppe unter den in Thüringen lebenden ausländischen Personen. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg um 870 Personen (+2,4 Prozent). Es folgten Syrerinnen und Syrer mit 22 280 Personen sowie 15 085 polnische Staatsangehörige. Damit sank die Zahl der Syrerinnen und Syrer um 810 Personen (-3,5 Prozent) und die der polnischen Staatsbürgerinnen und -bürger um 310 Personen (-2,0 Prozent).
Nach Kreisen betrachtet lebten am 31.12.2025 die meisten Nichtdeutschen (27 785 Personen) in der Stadt Erfurt. Das waren 250 Personen bzw. 0,9 Prozent mehr als am 31.12.2024. An 2. Stelle folgte Gera mit 14 740 ausländischen Personen (+670 Personen bzw. +4,8 Prozent) und an 3. Stelle die Stadt Jena mit 14 700 nicht-deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern (-70 Personen bzw. -0,5 Prozent). Die wenigsten Ausländer, absolut betrachtet, lebten im Landkreis Hildburghausen.
Hier waren am Jahresende 2025 insgesamt 3 295 ausländische Staatsangehörige registriert (-165 Personen gegenüber dem Vorjahr bzw. -4,8 Prozent). Danach folgten Suhl mit 3 685 Ausländerinnen und Ausländern (-790 Personen bzw. -17,7 Prozent) und der Kyffhäuserkreis mit 4 275 ausländischen Personen (-115 Personen bzw. -2,6 Prozent).
*Das Ausländerzentralregister (AZR) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt (Registerbehörde). Es unterstützt durch die Speicherung und Übermittlung der Daten von ausländischen Personen die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen. Rechtsgrundlage der statistischen Auswertung des Registers ist § 23 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz). Alle Zahlen ab dem Berichtsjahr 2016 wurden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen, bei dem alle Fallzahlen auf das nächstgelegene Vielfache von 5 gerundet wurden. Infolgedessen können bei Summenbildung Differenzen auftreten.
Autor: redDie ukrainischen Staatsangehörigen bildeten laut den Ergebnissen des AZR auch im Jahr 2025 mit 37 465 Personen die größte Gruppe unter den in Thüringen lebenden ausländischen Personen. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg um 870 Personen (+2,4 Prozent). Es folgten Syrerinnen und Syrer mit 22 280 Personen sowie 15 085 polnische Staatsangehörige. Damit sank die Zahl der Syrerinnen und Syrer um 810 Personen (-3,5 Prozent) und die der polnischen Staatsbürgerinnen und -bürger um 310 Personen (-2,0 Prozent).
Nach Kreisen betrachtet lebten am 31.12.2025 die meisten Nichtdeutschen (27 785 Personen) in der Stadt Erfurt. Das waren 250 Personen bzw. 0,9 Prozent mehr als am 31.12.2024. An 2. Stelle folgte Gera mit 14 740 ausländischen Personen (+670 Personen bzw. +4,8 Prozent) und an 3. Stelle die Stadt Jena mit 14 700 nicht-deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern (-70 Personen bzw. -0,5 Prozent). Die wenigsten Ausländer, absolut betrachtet, lebten im Landkreis Hildburghausen.
Hier waren am Jahresende 2025 insgesamt 3 295 ausländische Staatsangehörige registriert (-165 Personen gegenüber dem Vorjahr bzw. -4,8 Prozent). Danach folgten Suhl mit 3 685 Ausländerinnen und Ausländern (-790 Personen bzw. -17,7 Prozent) und der Kyffhäuserkreis mit 4 275 ausländischen Personen (-115 Personen bzw. -2,6 Prozent).
*Das Ausländerzentralregister (AZR) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt (Registerbehörde). Es unterstützt durch die Speicherung und Übermittlung der Daten von ausländischen Personen die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen. Rechtsgrundlage der statistischen Auswertung des Registers ist § 23 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz). Alle Zahlen ab dem Berichtsjahr 2016 wurden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen, bei dem alle Fallzahlen auf das nächstgelegene Vielfache von 5 gerundet wurden. Infolgedessen können bei Summenbildung Differenzen auftreten.

