Mi, 16:21 Uhr
15.04.2026
Jahreshauptversammlung
Nordhäuser Bürgermeister kamen zusammen
Kurz vor den Osterferien trafen sich die Bürgermeister des Landkreises Nordhausen zur Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes. Eingeladen waren die Fachreferenten des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zum Thema Kindertagesstätten und Kommunalfinanzen...
Die Situation bei der Kinderbetreuung in Thüringen verschärft sich zunehmend aufgrund rückläufiger Kinderzahlen. Im Freistaat gab es 2025 104.877 genehmigte Plätze, wovon lediglich 81.589 Kinder betreut wurden. Eine Situation, die auch im Landkreis Nordhausen vorliegt. Die dringende Forderung der Kommunen ist eine Gesetzesänderung hinsichtlich der vorgeschriebenen Öffnungszeit von 10 Stunden. Hier muss den Kommunen mehr Flexibilität eingeräumt werden und die Öffnungszeiten müssen bedarfsorientiert ermittelt werden.
Kritik gab es auch an dem Vorstoß, 5 Millionen Euro landesweit für kleine Kitas pauschal auszuzahlen. Dieses hilft den Kommunen in der derzeitigen Situation nicht. Hingegen wäre eine Anpassung der Landesfinanzierung angebracht, da diese im Thüringer Kindergartengesetz starr verankert sind. Kostensteigerungen, verursacht durch Entscheidungen des Landes im Hinblick auf den Personalschlüssel oder Lohnkostensteigerungen und Unterhaltskosten, werden vom Freistaat nicht dynamisiert mitgetragen. Die Kosten pro Platz sind von 2019 mit 8.500 Euro auf 12.300 Euro in 2024 gestiegen. Unverständnis herrschte bei den Bürgermeistern hingegen über die Arbeitsweise des zuständigen Ministeriums. Diese Problematik wird seit einem Jahr im Arbeitskreis beraten und der nun vorliegende Entwurf zur Änderung des Gesetzes, wird die Herausforderungen vor Ort nicht lösen können.
Ein weiteres Thema waren die Kommunalfinanzen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte im November 2025 ein Urteil in einem Kreisumlagestreit gefällt. Inhaltlich stärkt dieses die verfassungsgemäße Garantie einer aufgabenadäquaten Finanzausstattung von Gemeinden. Es wurde inhaltlich der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt. Die Aufgabenbereiche einer Kommune sind gleichrangig mit den Aufgaben des Landkreises zu setzen. Diese Gleichrangigkeit bedeutet, dass die Festsetzung der Kreisumlage im Hinblick und Abwägung der kommunalen Bedarfe erfolgen muss.
Das Gericht führte aus, dass der Kreis bei der Festsetzung des Kreisumlagesatzes durch den Kreistag die verfassungsrechtliche Vorgabe hat, seinen Finanzbedarf nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Gemeinden bevorzugen darf. Grundsätzlich ist dieses Urteil hilfreich in der Betrachtung der gegenseitigen Finanzbeziehungen, aber die praktische Durchführung dessen, wurde im Urteil nicht weiter betrachtet. Aus Sicht des GStB Nordhausen wäre es durchaus ratsam, mit dem Landkreis Nordhausen ein Verfahren für die Zukunft zu entwickeln, da ein pauschales Anhörungsverfahren mitunter nun zu einigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann.
Im Anschluss der regen Diskussion und den Vorträgen zu den aktuellen Situationen, fand noch die Wahl zum Stellvertretenden Vorsitzenden statt. Hier wurde Henry Pasenow, Bürgermeister von Ellrich, einstimmig gewählt. Er folgt auf den ausgeschiedenen Bürgermeister von Bleicherode, Frank Rostek.
Stephan Klante
Vorsitzender GStB Kreisverband Nordhausen
Autor: redDie Situation bei der Kinderbetreuung in Thüringen verschärft sich zunehmend aufgrund rückläufiger Kinderzahlen. Im Freistaat gab es 2025 104.877 genehmigte Plätze, wovon lediglich 81.589 Kinder betreut wurden. Eine Situation, die auch im Landkreis Nordhausen vorliegt. Die dringende Forderung der Kommunen ist eine Gesetzesänderung hinsichtlich der vorgeschriebenen Öffnungszeit von 10 Stunden. Hier muss den Kommunen mehr Flexibilität eingeräumt werden und die Öffnungszeiten müssen bedarfsorientiert ermittelt werden.
Kritik gab es auch an dem Vorstoß, 5 Millionen Euro landesweit für kleine Kitas pauschal auszuzahlen. Dieses hilft den Kommunen in der derzeitigen Situation nicht. Hingegen wäre eine Anpassung der Landesfinanzierung angebracht, da diese im Thüringer Kindergartengesetz starr verankert sind. Kostensteigerungen, verursacht durch Entscheidungen des Landes im Hinblick auf den Personalschlüssel oder Lohnkostensteigerungen und Unterhaltskosten, werden vom Freistaat nicht dynamisiert mitgetragen. Die Kosten pro Platz sind von 2019 mit 8.500 Euro auf 12.300 Euro in 2024 gestiegen. Unverständnis herrschte bei den Bürgermeistern hingegen über die Arbeitsweise des zuständigen Ministeriums. Diese Problematik wird seit einem Jahr im Arbeitskreis beraten und der nun vorliegende Entwurf zur Änderung des Gesetzes, wird die Herausforderungen vor Ort nicht lösen können.
Ein weiteres Thema waren die Kommunalfinanzen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte im November 2025 ein Urteil in einem Kreisumlagestreit gefällt. Inhaltlich stärkt dieses die verfassungsgemäße Garantie einer aufgabenadäquaten Finanzausstattung von Gemeinden. Es wurde inhaltlich der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt. Die Aufgabenbereiche einer Kommune sind gleichrangig mit den Aufgaben des Landkreises zu setzen. Diese Gleichrangigkeit bedeutet, dass die Festsetzung der Kreisumlage im Hinblick und Abwägung der kommunalen Bedarfe erfolgen muss.
Das Gericht führte aus, dass der Kreis bei der Festsetzung des Kreisumlagesatzes durch den Kreistag die verfassungsrechtliche Vorgabe hat, seinen Finanzbedarf nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Gemeinden bevorzugen darf. Grundsätzlich ist dieses Urteil hilfreich in der Betrachtung der gegenseitigen Finanzbeziehungen, aber die praktische Durchführung dessen, wurde im Urteil nicht weiter betrachtet. Aus Sicht des GStB Nordhausen wäre es durchaus ratsam, mit dem Landkreis Nordhausen ein Verfahren für die Zukunft zu entwickeln, da ein pauschales Anhörungsverfahren mitunter nun zu einigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann.
Im Anschluss der regen Diskussion und den Vorträgen zu den aktuellen Situationen, fand noch die Wahl zum Stellvertretenden Vorsitzenden statt. Hier wurde Henry Pasenow, Bürgermeister von Ellrich, einstimmig gewählt. Er folgt auf den ausgeschiedenen Bürgermeister von Bleicherode, Frank Rostek.
Stephan Klante
Vorsitzender GStB Kreisverband Nordhausen

