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Sa, 12:33 Uhr
02.05.2026
Polizeibericht

Verfolgungsjagd durch Nordhausen endet mit nassen Füßen

Am Freitagnachmittag gegen 13:25 Uhr beabsichtigten Beamte der Polizei eine Verkehrskontrolle mit einem dunklen VW und dessen Fahrer in der Hardenbergstraße in Nordhausen durchzuführen. Die anschließende Flucht endete auf drei Rädern und mit nassen Füßen...

Polizeiauto (Foto: Eva Maria Wiegand) Polizeiauto (Foto: Eva Maria Wiegand)

Die Beamten hatten den Verdacht, dass die montierten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehören. Der Fahrer missachtete jedoch die Anhaltesignale der Beamten und setzte seine Fahrt ungehindert jedoch mit stark überhöhter Geschwindigkeit fort. Der VW fuhr über die Bochumer Straße, Gehart-Hauptmann-Straße bis zur Europakreuzung.

Hier zeigte die Ampel Rot, sodass der VW mit einem verkehrbedingt wartenden PKW kollidierte. Jedoch ließ der Fahrer des VW nicht von seiner Flucht ab und setzte diese nun in Richtung Grimmelallee fort. Kurz vor der Einfahrt zur Behringstraße löste sich ein Vorderrad des VW und machte sich selbstständig. Auch dieser Umstand führte nicht zum Ende der Fahrt, sodass der VW auf drei Räder bis zum Straßenbahndepot fuhr und die dortige Einfahrt passierte. Nach einer Runde über die Freifläche im Straßenbahndepot endete die Fahrt mit der Kollision mit dem verfolgenden Funkstreifenwagen der Beamten.

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In weiterer Folge verließ der Fahrer den VW und überwand fußläufig die Mauer zum Zorgeufer. Gefolgt von den Beamten überquerte der Fahrer den Fluss und konnte in einem Garten "An der Bleiche gestellt" und zunächst festgehalten werden. Nach kurzer Zeit stand der Grund für die wilde Fahrt fest. Der 32-Jahrige stand unter dem Einfluss berauschender Mittel und besitzt keine gültige Fahrerlaubnis. Ebenso konnte der Verdacht der Urkundenfälschung im Bezug auf die angebrachten Kennzeichen am VW bestätigt werden. Bei der anschließenden Durchsuchung des VW´s konnte weiterhin eine kritalline Substanz von ca. 7 Gramm festgestellt werden.

Gegen den 32-Jährigen wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter berauschender Mittel, Urkundenfälschung sowie dem Unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet. Nach der Blutentnahme im Südharzkrankenhaus wurde der 32-Jährige in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mühlhausen aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Hinweise von Zeugen oder gefährdete Personen werden gesucht, die Angaben über den Sachverhalten machen können. Diese werden gebeten sich unter der Telefonnummer 03631-96-0 zu melden.
Autor: red

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Kommentare
NDH-Kanne
02.05.2026, 13:48 Uhr
Verfolgungsjagd
Kranke Gesellschaft geworden !!!
Lautaro
02.05.2026, 13:48 Uhr
Freitagnachmittag gegen 13:25 ?
Und dann ein Szenario, wie in einem Äktschn-Film ?
NDH wird zunehmend interessanter für Hollywood. :-)
emmerssen
02.05.2026, 20:37 Uhr
Und wieder entlassen
Total lächerlich. Hat der Mann nicht genug Schaden angerichtet für die Inhaftierung? Was ist nur los bei uns?
Gehard Gösebrecht
03.05.2026, 06:03 Uhr
Die Frage ist doch hierbei
Wäre der Rauschgiftfahrer rechtzeitig zum halten gekommen, wenn z.B. unerwartet ein Kind über die Straße gelaufen wäre?
Soll ja schon vorgekommen sein.
Gehard Gösebrecht
03.05.2026, 07:40 Uhr
Für eine Inhaftierung
Da reichen Steuerschulden aber keine Menschenleben und oder private Sachwerte...ermmerssen
VGF
03.05.2026, 07:45 Uhr
Die Frage ist doch hierbei Herr Gösebrecht …
Berlin-Grunewald, April 2025: Ein 84-Jähriger biegt ab, gibt statt zu bremsen Gas, kracht in zwei geparkte Autos – eines überschlägt sich. Ein 84-jähriger Autofahrer hatte beim Abbiegen Gas- und Bremspedal verwechselt; statt zu bremsen, habe er aus Versehen Gas gegeben, sein Fahrzeug sei daraufhin mit zwei geparkten Autos kollidiert.“

Hätte der 84-Jährige seinen Fehler noch korrigieren können, wenn auf dem Gehweg eine schwangere Frau mit Kinderwagen gestanden hätte? Kommt vor.

Hier geht es um Pseudo-Argumente: rhetorisch wirksam, inhaltlich leer, und gerade deshalb so beliebt bei Kommentatoren, die Empörung produzieren wollen, ohne sich an überprüfbaren Behauptungen messen lassen zu müssen.
Man kann es auf jeden Vorgang anwenden, der einem nicht passt.

Sorry, wollte ich heute mal anmerken weil Sonntag ist.
Es bedeutet nicht, dass ich das fahren unter Rauschmitteleinfluß gut finde.
Gehard Gösebrecht
03.05.2026, 07:51 Uhr
Genau, weil Sonntag ist
Deswegen schreibe ich: Vollkommen fahruntüchtig.
emmerssen
03.05.2026, 09:48 Uhr
Nicht im Ernst
Staatsgewalt widersetzt, ordentlich Schaden angerichtet,Menschleben gefährdet, unter Drogen sogar vorsätzlich und am Schlimmsten: Wiederholung nicht ausgeschlossen. Und das vergleichen Sie @VGF mit einem 84 jährigen Senior? Genau durch solche Meinungen läuft bei uns alles aus dem Ruder. Die Beamten die dem Typen nach stellen mussten sind sicher über solche "Gesetze " hoch erfreut.
RWE
03.05.2026, 11:01 Uhr
Ohne Führerschein berauscht fahren? Wegsperren!
Das hat man vor ein paar Jahren auf der B247 gesehen. 7 Todesopfer.... Keinerei Schuldbewußtsein. Das ist kein Kavaliersdelikt.
VGF
03.05.2026, 12:46 Uhr
Tatsächlich nicht mein Ernst.
Ich bezog mich in meinem Kommentar eher auf die »was wäre wenn Diskussion« im Kommentar »Die Frage ist doch hierbei«.

Der Polizeibericht beschreibt einen real gefährlichen Vorgang — Verfolgungsfahrt durch die Stadt, Rotlichtkollision, Fahrt auf drei Rädern. Verletzt wurde nach jetzigem Stand niemand. Das ist Tatsachenbestand. Der Kommentar nimmt diese Vorlage und schiebt am Ende ein hypothetisches Kind ein, das ja »schon vorgekommen sein soll«.
Empörungsinflation, Suggestion ohne Beweislast, Verschiebung ins Unwiderlegbare.

Ich wollte in keiner Weise das angesprochenen Fehlverhalten im Artikel entschuldigen oder Relativieren.
Sie haben meinen Kommentar da mit Absicht oder aus Versehen falsch eingeordnet.
Gehard Gösebrecht
03.05.2026, 13:51 Uhr
Aus der Nummer
Kommen Sie nicht mehr raus. @VGF 😉
diskobolos
03.05.2026, 15:46 Uhr
Eine Haftstrafe
spricht in D ein Gericht aus, Herr Gösebrecht, nicht der Stammtisch. Wir haben schließlich einen Rechtsstaat. Ob eine Strafe als zu milde einzuschätzen ist, kann man erst nach einem Urteil feststellen. In diesem Fall gibt es noch gar keins . . .
P.Burkhardt
04.05.2026, 10:18 Uhr
Um den Disko zu ergänzen:
Bis zur Gerichtsverhandlung/Urteilsfindung/Urteil/Bestrafung vergeht einige Zeit, was auch notwendig ist um Ermittlungsarbeit zu leisten und ggf. Spuren auszuwerten, damit die Staatsanwaltschaft dann auch was hat um ihr geforderten Strafmaß zu untermauern und auch um dem Beschuldigten Zeit zu geben, mittels Rechtsbeistand ggf. etwas zu seiner Verteidigung auszuarbeiten. Die Personalien sind ermittelt und sofern keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht, darf der Kollege selbstverständlich wieder nach Hause gehen, erhält dann irgendwann eine Vorladung zum Gericht mit anschließender Verhandlung und Urteilsfindung... und dann gehts ggf. In den Knast.

Das ist eben der Unterschied zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Stammtischverurteilung.
Kobold2
04.05.2026, 17:27 Uhr
Beeindruckend
Wie hier wieder mal auf Stammtischniveau das Unwissen über unsere Rechtssystem "verteidigt" wird, erwartungsgemäß von Denen, die sonst keine Gelegenheit auslassen, sich über den "übergriffigen Staat" zu beschweren,
diskobolos
04.05.2026, 18:25 Uhr
Ich wundre mir über jar nischt mehr
Offenbar fänden 19 von 25 Leser der Kommentare (aktueller Stand) es besser, wenn statt ordentliche Gerichte der "gesunde Menschenverstand" recht sprechen würde. Kommt nur noch darauf an, wer den angeblich hätte . . .

Vielleicht sollte man dann auch gleich standrechtliche Erschießungen wieder einführen?
P.Burkhardt
04.05.2026, 20:12 Uhr
tja, so ist es wohl...
...das gibt mir auch immer wieder zu denken ! Offenbar gewinnt langsam die bierselige Blaudheit (nein, das ist nicht falsch geschrieben) langsam hier die Oberhand...

Wir sollten also alles dafür geben, dass Vernunft und Verstand wenigstens noch ab und an mal zu Wort kommen...

Ich hoffe jedenfalls, dass wir hier erfahren dürfen, wie das Ganze für diesen Kamikaze-Fahrer ausgegangen ist... bleibt bitte dran, nnz
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