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Fr, 10:25 Uhr
04.07.2008

Verschlossen, nicht abgeschlossen

Das Abschließen der Haustür in Mehrfamilienhäusern ist gesetzwidrig, weil hier gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen wird. Warum das so ist, erklärte jetzt der städtische Bauordnungsamtsleiter Mike Szybalski.


„Haustüren in Mehrfamilienhäusern stellen einen Sonderfall dar. Während die einen befürchten, dass durch das Nichtabschließen der Haustür ein erhöhtes Einbruchrisiko besteht, haben die anderen Bedenken, dass zum Beispiel während eines Brandereignisses ein schnelles Verlassen des Hauses nicht möglich ist.“

Tatsächlich könne in der Regel nicht sichergestellt werden, dass der Flüchtende den passenden Schlüssel bei sich trägt und schnell in der Lage ist, die verschlossene Haustür zu öffnen. Aus diesem Grund stelle das Abschließen der Haustür einen Verstoß gegen die baurechtliche Forderung nach einem baulichen Rettungsweg dar und verstößt damit auch gegen die Brandschutzbestimmungen, klärt der Bauordnungsamtsleiter auf. „Ein baulicher Rettungsweg ist nur dann benutzbar und faktisch vorhanden, wenn er nicht versperrt ist.“

Um das Betreten des Mehrfamilienhauses durch Jedermann zu verhindern sei es am einfachsten, wenn die Haustür außen nur einen Knauf besitzt, so dass sie beim Schließen in die Falle fällt. Somit könne die geschlossene, aber nicht abgeschlossene Tür jederzeit von innen über den Drücker geöffnet werden. Eine weitere Möglichkeit sei das Anbringen eines Anti-Panikbeschlages oder neuere Entwicklungen, wie das selbstverriegelnde Fluchttürschloss. Hier sollten die Eigentümer Beratungsleitungen der Hersteller in Anspruch nehmen, rät Szybalski.

Er weist in diesem Zusammenhang die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern darauf hin, dass das Versperren von Haustüren – oft noch in Hausordnungen zu bestimmten Nachtzeiten vorgeschrieben – auch haftungsrechtliche oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könne, zum Beispiel wenn die verschlossene Tür im Brandfall zu Personenschäden geführt hat. Bei der Planung von Mehrfamilienhäusern muss der Architekt oder Ingenieur das Sicherungskonzept berücksichtigen, um sich nicht in die Gefahr der Haftung zu begeben.
Autor: nnz

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