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Mo, 07:22 Uhr
17.11.2008

Richter Kropp: Verfahren ohne Ende

In der bekannten Novelle „Michael Kohlhaas“ von Heinrich von Kleist wird die Geschichte eines Gerechtigkeitsfanatikers geschildert, der zur Durchsetzung „seines Rechtes“ keine Grenzen kennt. Mit solchen „Kohlhäsinnen“ musste sich jetzt Christian Kropp "beschäftigen"...


Griseldis und Ute F. (70 und 42, Namen geändert) gehören dazu. Mutter und Tochter prägen in den Behörden und Gerichten des Kyffhäuserkreises das Stadtbild auf ihrer Suche nach Gerechtigkeit. Ein verloren gegangener Zivilprozess aus den 90er Jahren war Anlass für ihr Treiben. Damalige Mietmängel wurden seitens des Gerichtes nicht anerkannt, eine Kaution zum Nachteil des seltsamen Gespanns mit Mietschulden verrechnet. Anzeigen gegen die am Verfahren beteiligten Richter, der Marsch durch die Instanzen und ein Ende des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof beschäftigten die „Kohlhäsinnen von Sondershausen“ über die Jahre hinweg. Hierfür hatten sie auch Zeit, da Griseldis Rentnerin und Ute arbeitslos sind.

Auf der Suche nach Gerechtigkeit hatten beide ein neues Ziel, den damaligen Anwalt des verloren gegangenen Zivilverfahrens. Wegen Beleidigung dieses Anwalts hatte das Amtsgericht Sondershausen sie bereits zu einer Geldstrafe von jeweils 300 Euro verurteilt. Dies geschah im Herbst 2006. Aber auch weiterhin gaben beide keine Ruhe. Mit Schreiben an die Rechtsanwaltskammer wurde diese aufgefordert, dem Anwalt die Zulassung zu entziehen. Er sei nicht tragbar, unsachlich und würde nicht die Wahrheit sagen.

So folgte, was kommen musste: Eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen übler Nachrede in drei Fällen. Vor Gericht pochten die streitbaren Damen auf ihr Recht. Immerhin habe der Anwalt 2001 ihnen gegenüber geäußert, er wolle sie fertig machen. Als Beweis wurden Anwaltsschriftsätze vorgelegt, in denen beide als „Mietnomaden“ betitelt wurden.

Diese Einlassung half beiden nicht. Auch bei Strafrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht bekamen beide „ihr“ Recht nicht. Kropp verurteilte sie zu Geldstrafen von jeweils 400 Euro und forderte sie auf, endlich Ruhe zu geben. Über die Jahre würde dadurch viel an Lebensqualität verloren gehen. Beide müssten auch akzeptieren, dass ein Verfahren irgendwann einmal zu Ende sei. Dies gelte besonders für Griseldis F. angesichts ihres fortgeschrittenen Alters. Beide Angeklagten haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, dieses aber inzwischen wieder zurückgenommen.
Autor: nnz/kn

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