Di, 13:41 Uhr
03.03.2009
Man darf verbrennen!
Vom 15. bis 28. März dürfen die Einwohner des Landkreises Nordhausen unbelasteten Baum- und Strauchschnitt in ihrem Garten verbrennen. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes in Nordhausen gibt dazu einige Hinweis, die Brenner durchaus beachten sollten...
Die gesetzlichen Vorgaben besagen, dass eine anderweitige Verwertung pflanzlicher Abfälle Vorrang davor hat, diese zu verbrennen. Gartenbesitzer sollten daher immer prüfen, ob sie die pflanzlichen Reste selbst verwerten können und beispielsweise schreddern oder kompostieren oder ob sie den Baumschnitt zur Grünabfallentsorgung bringen können. Für den gesamten Zeitraum der Brenntage hat das Fachgebiet Abfallwirtschaft einen Bereitschaftsdienst unter den Telefonnummern 03631 / 911 346 während der Dienstzeit bzw. 01522 / 3471758 außerhalb der Dienstzeit eingerichtet.
Wer die Brenntage nutzen möchte, sollte folgendes beachten: Die Gartenbesitzer müssen den geplanten Brenntermin, einschließlich möglicher Ausweichtermine, mindestens zwei Werktage vorher dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde mitteilen. Die Form der Anzeige bestimmt die jeweils zuständige Kommune. Verbrannt werden darf nur trockener, unbelasteter Baum-, Strauch- und Heckenschnitt von Grundstücken, die nicht gewerblich genutzt werden. Es dürfen keine anderen Stoffe wie zum Beispiel häusliche Abfälle, Reifen, Öle oder Fette mitverbrannt werden, auch nicht zum Entfachen des Feuers. Die Nutzer der Brenntage müssen darauf achten, dass das Feuer ungefährlich ist und Nachbarn und Allgemeinheit nicht durch Rauch oder Funkenflug belästigt.
Im Kernbereich von Ortschaften ist das Verbrennen nicht erlaubt, da in der Regel dort die Mindestabstände wegen der dichten Besiedelung nicht eingehalten werden können, beispielsweise fünfzig Meter zu öffentlichen Straßen und fünf Meter zur Grundstücksgrenze. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft wird kontrollieren, ob diese Vorgaben eingehalten werden, da es erfahrungsgemäß immer wieder zu Ordnungswidrigkeiten kommt.
An der angekündigten Änderung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung, die auch die Brenntage regelt, wird derzeit noch gearbeitet. Nach Auskunft des Landesministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wird die Änderungsverordnung zu Beginn des zweiten Quartals veröffentlicht. Damit bleibt die derzeitige Verordnung die gültige Rechtsgrundlage für die Verbrennungsaktionen in den kommenden Monaten. Es ändert sich also vorerst nichts.
Autor: nnzDie gesetzlichen Vorgaben besagen, dass eine anderweitige Verwertung pflanzlicher Abfälle Vorrang davor hat, diese zu verbrennen. Gartenbesitzer sollten daher immer prüfen, ob sie die pflanzlichen Reste selbst verwerten können und beispielsweise schreddern oder kompostieren oder ob sie den Baumschnitt zur Grünabfallentsorgung bringen können. Für den gesamten Zeitraum der Brenntage hat das Fachgebiet Abfallwirtschaft einen Bereitschaftsdienst unter den Telefonnummern 03631 / 911 346 während der Dienstzeit bzw. 01522 / 3471758 außerhalb der Dienstzeit eingerichtet.
Wer die Brenntage nutzen möchte, sollte folgendes beachten: Die Gartenbesitzer müssen den geplanten Brenntermin, einschließlich möglicher Ausweichtermine, mindestens zwei Werktage vorher dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde mitteilen. Die Form der Anzeige bestimmt die jeweils zuständige Kommune. Verbrannt werden darf nur trockener, unbelasteter Baum-, Strauch- und Heckenschnitt von Grundstücken, die nicht gewerblich genutzt werden. Es dürfen keine anderen Stoffe wie zum Beispiel häusliche Abfälle, Reifen, Öle oder Fette mitverbrannt werden, auch nicht zum Entfachen des Feuers. Die Nutzer der Brenntage müssen darauf achten, dass das Feuer ungefährlich ist und Nachbarn und Allgemeinheit nicht durch Rauch oder Funkenflug belästigt.
Im Kernbereich von Ortschaften ist das Verbrennen nicht erlaubt, da in der Regel dort die Mindestabstände wegen der dichten Besiedelung nicht eingehalten werden können, beispielsweise fünfzig Meter zu öffentlichen Straßen und fünf Meter zur Grundstücksgrenze. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft wird kontrollieren, ob diese Vorgaben eingehalten werden, da es erfahrungsgemäß immer wieder zu Ordnungswidrigkeiten kommt.
An der angekündigten Änderung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung, die auch die Brenntage regelt, wird derzeit noch gearbeitet. Nach Auskunft des Landesministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wird die Änderungsverordnung zu Beginn des zweiten Quartals veröffentlicht. Damit bleibt die derzeitige Verordnung die gültige Rechtsgrundlage für die Verbrennungsaktionen in den kommenden Monaten. Es ändert sich also vorerst nichts.

