Di, 08:52 Uhr
12.05.2009
Noch bessere Integration
Mit einem neuen arbeitsmarktpolitischen Programm des Freistaates Thüringen sollen die Chancen von Langzeitarbeitslosen mit Behinderungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt jetzt deutlich verbessert werden. Wir haben die Einzelheiten...
Darauf verweist die Geschäftsleitung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE). Geschäftsführer Hans-Georg Müller: Von der spürbaren Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr haben langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit Behinderungen nicht immer profitieren können. Mit dem Programm des Freistaates Thüringen, das unsere Mitarbeiter ab 15. Mai mit umsetzen, soll das besser gelingen.
Angesprochen sind hier die in Arbeitgeber. Unternehmen in Thüringen, die einen besonders schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen mit Wohnort in Thüringen mindestens für ein Jahr einstellen, können eine so genannte Integrationspauschale von 8.000 Euro erhalten. Damit will der Freistaat Thüringen besondere Aufwendungen, Belastungen, aber auch Risiken, die mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen verbunden sind, abgelten. Diese Pauschale versteht sich als zusätzliche Leistung. Sie wird nachrangig und quartalsweise in Höhe von je 2.000 Euro ausgezahlt und kann für maximal drei Jahre erbracht werden.
Zuständig für die Leistungen aus diesem Programm ist das Integrationsamt Thüringen über seine eigenen Integrationsfachdienste.
Autor: nnzDarauf verweist die Geschäftsleitung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE). Geschäftsführer Hans-Georg Müller: Von der spürbaren Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr haben langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit Behinderungen nicht immer profitieren können. Mit dem Programm des Freistaates Thüringen, das unsere Mitarbeiter ab 15. Mai mit umsetzen, soll das besser gelingen.
Angesprochen sind hier die in Arbeitgeber. Unternehmen in Thüringen, die einen besonders schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen mit Wohnort in Thüringen mindestens für ein Jahr einstellen, können eine so genannte Integrationspauschale von 8.000 Euro erhalten. Damit will der Freistaat Thüringen besondere Aufwendungen, Belastungen, aber auch Risiken, die mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen verbunden sind, abgelten. Diese Pauschale versteht sich als zusätzliche Leistung. Sie wird nachrangig und quartalsweise in Höhe von je 2.000 Euro ausgezahlt und kann für maximal drei Jahre erbracht werden.
Zuständig für die Leistungen aus diesem Programm ist das Integrationsamt Thüringen über seine eigenen Integrationsfachdienste.


