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Mo, 15:36 Uhr
24.01.2011

Mit Messer verletzt

In Sondershausen ist am Montagmorgen in einem Schulbus ein Schüler mit einem Messer verletzt worden. Nach bisherigen Ermittlungen war ein 15-Jähriger mit einem Dolch auf einen Mitschüler losgegangen...


Er soll direkt mit der etwa 20 cm langen Waffe in Richtung Bauch des Jugendlichen eingestochen haben. Der 16-Jährige konnte den Angriff abwehren. Während der sich anschließenden Rangelei wurde er aber dennoch am Kinn leicht verletzt. Zum Glück handelt es sich nur um eine etwa 3 cm lange oberflächliche Verletzung.

In der Schule angekommen informierte der 16-Jährige seine Klassenlehrerin, die sofort die Polizei alarmierte. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand gab es in den zurückliegenden Wochen bereits mehrfach Streitereien und Bedrohungen durch den beschuldigten Schüler, die offensichtlich heute im Schulbus eskalierten.

Der 15-jährige Angreifer hatte in den vergangenen zwei Jahren bereits mehrfach wegen Prügeleien und Bedrohungen mit der Polizei zu tun. Nunmehr wird gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Autor: nnz

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Kommentare
Janko
24.01.2011, 23:26 Uhr
janko
gott sei dank sind menschen unter 16 jahren noch nicht straffähig, und können ungehemmt ihren aggressionen freien lauf lassen. alles andere würde ja auch unter beschränkung der freien meinungsäußerung fallen. wenn mir wer nicht passt, steche ich ihn ab - schade, dass ich nicht mehr unter 16 bin.
Georg66
25.01.2011, 12:03 Uhr
Übertrieben
Man sollte den Vorfall nicht überbewerten.
Wegen einer 20 cm langen Stichwaffe so ein Zirkus zu machen, ist nicht nachvollziehbar.
In Zeiten von Personalabbau bei der Polizei und aus der Sicherungsverwahrung vorzeitig freigelassenen Kindermördern- und Schändern, müssen sich halt die Kinder selbst bewaffnen.

Der 15 Jährige wollte seinem Mitschüler bestimmt nur zeigen, wie das mit der Selbstverteidigung funktioniert.
Man sollte nicht immer nur das Schlechte im Menschen sehen.
nic
25.01.2011, 18:32 Uhr
Ähm...
Was sind denn das für Kommentare???
Totaldemokrat
25.01.2011, 20:14 Uhr
Irrtum janko!
Ab vollendeten 14. Lebensjahr ist man in Deutschland strafmündig. So schreibt es das deutsche Strafgesetzbuch vor.

Jugendliche, also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, sind gem. § 3 JGG strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
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