Mi, 08:48 Uhr
26.01.2011
Staatenlos - erst auf den zweiten Blick
In der vergangenen Woche prüfte ein siebenköpfiges Team der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Braunschweig ein gewerbliches Bauvorhaben. Zwei der dort tätigen Arbeiter waren staatenlos - drei weiteren fehlte die erforderliche Arbeitsgenehmigung...
Bei der Feststellung der Personalien wurden uns zwei Pässe vorgelegt, die den Nationalpässen der anderen aus dem Baltikum stammenden Arbeitnehmern sehr ähnelten. Erst auf den zweiten Blick wurde klar, dass es sich um sogenannte Fremdenpässe handelte – die Arbeitnehmer also staatenlos waren.”, erklärt Zollamtsrat André Bruns, FKS-Einsatzleiter.
Die beiden Männer erfüllten nicht die Voraussetzungen für eine legale Erwerbstätigkeit – sie waren Schwarzarbeiter. Gegen die Staatenlosen wurde
ein Strafverfahren eingeleitet. Sie wurden mittlerweile durch das Ausländeramt Goslar aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen.
Zwei anderen baltischen Bauarbeitern fehlte die zwingend erforderliche Arbeitsgenehmigung. Gegen beide wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. In dieser suchte ein kleineres Team unserer FKS die gleiche Baustelle zur Nachkontrolle auf. Die Kollegen trafen erneut auf einen osteuropäischen Bauarbeiter ohne gültige Arbeitsgenehimgung”, so Bruns. Auch diesen Arbeitnehmer erwartet ein Bußgeldverfahren.
Zu allen vorgenannten Fällen werden sich weitere Ermittlungen durch die FKS anschließen.
Autor: nnzBei der Feststellung der Personalien wurden uns zwei Pässe vorgelegt, die den Nationalpässen der anderen aus dem Baltikum stammenden Arbeitnehmern sehr ähnelten. Erst auf den zweiten Blick wurde klar, dass es sich um sogenannte Fremdenpässe handelte – die Arbeitnehmer also staatenlos waren.”, erklärt Zollamtsrat André Bruns, FKS-Einsatzleiter.
Die beiden Männer erfüllten nicht die Voraussetzungen für eine legale Erwerbstätigkeit – sie waren Schwarzarbeiter. Gegen die Staatenlosen wurde
ein Strafverfahren eingeleitet. Sie wurden mittlerweile durch das Ausländeramt Goslar aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen.
Zwei anderen baltischen Bauarbeitern fehlte die zwingend erforderliche Arbeitsgenehmigung. Gegen beide wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. In dieser suchte ein kleineres Team unserer FKS die gleiche Baustelle zur Nachkontrolle auf. Die Kollegen trafen erneut auf einen osteuropäischen Bauarbeiter ohne gültige Arbeitsgenehimgung”, so Bruns. Auch diesen Arbeitnehmer erwartet ein Bußgeldverfahren.
Zu allen vorgenannten Fällen werden sich weitere Ermittlungen durch die FKS anschließen.


