Mi, 10:34 Uhr
26.01.2011
Abzocke geht weiter
Trotz Verbotes der Bundesnetzagentur: Telefonabzocke mit untergeschobenen Verträgen geht weiter. Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert erneut wirksame gesetzliche Regelung für am Telefon abgeschlossene Verträge...
Kürzlich hat die Bundesnetzagentur für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Dabei handelte es sich um fragwürdige Abbuchungen, die sich Verbraucher nicht erklären konnten. Vorausgegangen waren stets unerlaubte Werbeanrufe, bei denen die Verbraucher angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragungsdienst abgeschlossen haben sollten. Erhielt der Betroffene dann von der Telekom seine Telefonrechnung, erschienen die vermeintlichen Forderungen als Beträge anderer Anbieter.
Wer glaubte, allein mit diesem Verbot, den Verbraucherschutz nachhaltig gestärkt zu haben, wird jetzt eines Besseren belehrt, so Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. Das Katze-Maus- Spiel geht weiter. Unter neuen Artikel-/Leistungsnummern wird forsch weiter abgezockt. Nur eine wirksame gesetzliche Regelung in Form einer schriftlichen Bestätigung für am Telefon abgeschlossene Verträge kann hier Abhilfe schaffen.
Aber auch Verbraucher können einiges tun, um unrechtmäßige Zahlungsströme zu verhindern und zu unterbinden:
Autor: nnzKürzlich hat die Bundesnetzagentur für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Dabei handelte es sich um fragwürdige Abbuchungen, die sich Verbraucher nicht erklären konnten. Vorausgegangen waren stets unerlaubte Werbeanrufe, bei denen die Verbraucher angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragungsdienst abgeschlossen haben sollten. Erhielt der Betroffene dann von der Telekom seine Telefonrechnung, erschienen die vermeintlichen Forderungen als Beträge anderer Anbieter.
Wer glaubte, allein mit diesem Verbot, den Verbraucherschutz nachhaltig gestärkt zu haben, wird jetzt eines Besseren belehrt, so Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. Das Katze-Maus- Spiel geht weiter. Unter neuen Artikel-/Leistungsnummern wird forsch weiter abgezockt. Nur eine wirksame gesetzliche Regelung in Form einer schriftlichen Bestätigung für am Telefon abgeschlossene Verträge kann hier Abhilfe schaffen.
Aber auch Verbraucher können einiges tun, um unrechtmäßige Zahlungsströme zu verhindern und zu unterbinden:
- Unerbetene Werbeanrufe in allen Schattierungen scheinen auch weiterhin ein einträgliches Geschäft zu versprechen. Man kann diesen Abzockern nur das Handwerk legen, wenn man sich konsequent verweigert. Grundsätzlich ist Misstrauen angebracht, wenn Unbekannte am Telefon versuchen, mit Versprechungen Vorteile und Gewinnchancen einzuräumen. Auf keinen Fall sollten persönliche Daten preisgegeben werden.
- Werden sie aktiv. Widersprechen Sie der Telefonrechnung und begleichen Sie lediglich den unstreitigen Betrag. Teilen Sie dem Telefonanbieter mit, wie vorgegangen wurde und dass Sie sich gegen die unberechtigte Forderung wehren werden.
- Auf eine Mahnung sollten Sie reagieren. Fordern Sie vom Anbieter einen Nachweis über den angeblich wirksamen Vertrag. Zudem sollte vorsorglich der behauptete Vertrag widerrufen und angefochten werden.
- Prüfen sie regelmäßig ihre Telefonrechnung. Das gilt insbesondere auch für Online-Rechnungen und Kontoauszüge.


