Fr, 11:17 Uhr
04.02.2011
Frust aufgeschrieben
Die Stadtratsfraktion der FDP ist mit der Arbeit der Nordhäuser Verwaltung recht unzufrieden. Vor allem aber mit der von Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD). Jetzt haben die Liberalen eine Dienstaufsichtsbeschwerde formuliert und an das Landesverwaltungsamt nach Weimar geschickt...
Seit der letzten Kommunalwahl im Jahr 2009 wurden viele Bürgeranfragen und –ideen an die FDP-Fraktion herangetragen. Diese haben die Liberalen zum Teil als Antrag in die Stadtratssitzungen eingebracht. "In der Anfangszeit wurden diese Anträge auch noch während der Sitzung angesprochen und dann durch die Oberbürgermeisterin nicht zur Abstimmung zugelassen, sondern lediglich als Hinweis für die Verwaltung entgegen genommen", so die Liberalen in einem Schreiben an Referatsleiter Kolbeck.
Begründet wurde das Verhalten aus Sicht der FDP damit, dass es sich bei diesen Anträgen um Verwaltungshandeln handele und der Stadtrat hierfür nicht zuständig sei. Es sei hierbei vornehmlich um Anträge gegangen, welche sich an die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung richteten. Mittlerweile wurden diese Anträge von der FDP-Fraktion so formuliert, dass darin die Oberbürgermeisterin als oberste Dienstherrin mit der Umsetzung des Antrages beauftragt wird. "Diese hat daraufhin gar keine Veranlassung mehr darin gesehen, diese Anträge überhaupt auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung zu setzen, da ihr diese Anträge nicht passen würden", schreibt Fraktionsvorsitzender Martin Höfer weiter.
Für ihn und seine beiden Mitstreiter in der Fraktion drängt sich der Verdacht auf, dass eine eventuelle positive Beschlussfassung der Anträge durch den Stadtrat nicht erwünscht sei. Damit würden also Anträge von Stadtratsmitgliedern von vornherein unter den Tisch gekehrt. "Wir finden dieses Verhalten mehr als undemokratisch und finden uns in unseren Rechten als Stadträte beeinträchtigt. Wir können durch dieses Benehmen unseren Wählerauftrag nicht vollständig wahrnehmen."
Das Schreiben wurde nach Weimar am 17. Januar abgesetzt. Zwei Tage später teilte die Behörde mit, die Dienstaufsichtsbeschwerde an die Kommunalaufsicht beim Nordhäuser Landratsamt zurückgegeben wurde. Dort liegt das Schreiben vermutlich noch immer. Oder anders ausgedrückt: Es wird bearbeitet.
Inzwischen wird auch in der Nordhäuser Verwaltung der Vorgang bearbeitet. Wie Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) der nnz sagte, seien bis zu vier Mitarbeiter im Ordnungsamt und im Rechtsamt damit beschäftigt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Laut Rinke handele es sich um Vorgänge aus dem Jahr 2009, so zum Beispiel um einen grünen Pfeil in der Gerhart-Hauptmann-Straße. "Das sind keine Anliegen, die in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates liegen, weil hier Bundesgesetze greifen. Das ist pures Verwaltungshandeln. Herrn Höfer als Fraktionsvorsitzenden sei das in einer Sitzung des Ältestenrates auch so erläutert worden. Die gestellten Anträge sollten damals in Anfragen umgewandelt werden, damit so eine qualifizierte Beantwortung möglich ist", sagte Frau Rinke.
Die Stadtverwaltung werde in den kommenden Tagen die entsprechende Stellungnahme an die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt abgeben.
Die nnz stellt den Leser die Anträge zur Verfügung, auf die sich die Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht, als Download bereit. So datieren aus dem Jahr 2010
Autor: nnzSeit der letzten Kommunalwahl im Jahr 2009 wurden viele Bürgeranfragen und –ideen an die FDP-Fraktion herangetragen. Diese haben die Liberalen zum Teil als Antrag in die Stadtratssitzungen eingebracht. "In der Anfangszeit wurden diese Anträge auch noch während der Sitzung angesprochen und dann durch die Oberbürgermeisterin nicht zur Abstimmung zugelassen, sondern lediglich als Hinweis für die Verwaltung entgegen genommen", so die Liberalen in einem Schreiben an Referatsleiter Kolbeck.
Begründet wurde das Verhalten aus Sicht der FDP damit, dass es sich bei diesen Anträgen um Verwaltungshandeln handele und der Stadtrat hierfür nicht zuständig sei. Es sei hierbei vornehmlich um Anträge gegangen, welche sich an die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung richteten. Mittlerweile wurden diese Anträge von der FDP-Fraktion so formuliert, dass darin die Oberbürgermeisterin als oberste Dienstherrin mit der Umsetzung des Antrages beauftragt wird. "Diese hat daraufhin gar keine Veranlassung mehr darin gesehen, diese Anträge überhaupt auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung zu setzen, da ihr diese Anträge nicht passen würden", schreibt Fraktionsvorsitzender Martin Höfer weiter.
Für ihn und seine beiden Mitstreiter in der Fraktion drängt sich der Verdacht auf, dass eine eventuelle positive Beschlussfassung der Anträge durch den Stadtrat nicht erwünscht sei. Damit würden also Anträge von Stadtratsmitgliedern von vornherein unter den Tisch gekehrt. "Wir finden dieses Verhalten mehr als undemokratisch und finden uns in unseren Rechten als Stadträte beeinträchtigt. Wir können durch dieses Benehmen unseren Wählerauftrag nicht vollständig wahrnehmen."
Das Schreiben wurde nach Weimar am 17. Januar abgesetzt. Zwei Tage später teilte die Behörde mit, die Dienstaufsichtsbeschwerde an die Kommunalaufsicht beim Nordhäuser Landratsamt zurückgegeben wurde. Dort liegt das Schreiben vermutlich noch immer. Oder anders ausgedrückt: Es wird bearbeitet.
Inzwischen wird auch in der Nordhäuser Verwaltung der Vorgang bearbeitet. Wie Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) der nnz sagte, seien bis zu vier Mitarbeiter im Ordnungsamt und im Rechtsamt damit beschäftigt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Laut Rinke handele es sich um Vorgänge aus dem Jahr 2009, so zum Beispiel um einen grünen Pfeil in der Gerhart-Hauptmann-Straße. "Das sind keine Anliegen, die in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates liegen, weil hier Bundesgesetze greifen. Das ist pures Verwaltungshandeln. Herrn Höfer als Fraktionsvorsitzenden sei das in einer Sitzung des Ältestenrates auch so erläutert worden. Die gestellten Anträge sollten damals in Anfragen umgewandelt werden, damit so eine qualifizierte Beantwortung möglich ist", sagte Frau Rinke.
Die Stadtverwaltung werde in den kommenden Tagen die entsprechende Stellungnahme an die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt abgeben.
Die nnz stellt den Leser die Anträge zur Verfügung, auf die sich die Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht, als Download bereit. So datieren aus dem Jahr 2010


