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Di, 15:53 Uhr
08.02.2011

Genüssliche Genugtuung

Das ist doch schon ein herrliches Gefühl, Recht zu bekommen. Sie erinnern sich bestimmt noch an den Streit um die Obdachlosenunterkunft in Nordhausen zum Jahreswechsel. Jetzt hat das Landesverwaltungsamt eine rechtliche Bilanz gezogen...


Gestern hatte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) den Stadträten erklärt, dass sie die Dienstaufsichtsbeschwerde von Landrat Joachim Claus (CDU) an Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) abgewiesen habe, da die aufgeführten Punkte nach Prüfung im Rathaus nicht haltbar gewesen seien.

Eine andere Meinung vertritt das Landesverwaltungsamt und gibt dem Landkreis Recht, was die zweite Beigeordnete im Landkreis, Loni Grünwald (LINKE) heute mit Genugtuung im Kreisausschuss vortrug. In der Kurzfassung heißt es da, dass für die Unterbringung von Obdachlosen, auch jeden ohne festen Wohnsitz, die Kommune zuständig ist. Juristisch korrekt liest sich das so: "Wir teilen Ihre Auffassung, dass sich keine Unterbringungsverpflichtung des Landkreises als Sozialleistungsträger nach dem SGB II bzw. SGB XII ergibt. Die Bereitstellung von Wohnraum zur Unterbringung von Obdachlosen ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden.

Handelt es sich um wohnungslose Obdachlose auf der Durchreise, die keine Hilfe in besonderen Lebenslagen annehmen, werden nur Leistungen zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes in Form von Tagessätzen der pauschalen Regelleistungen und Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkunft vom Jobcenter/Sozialamt erbracht. Die Grundsicherungsträger übernehmen die Tatsächlichen Gebühren für den Zeitraum der ordnungsbehördlichen Einweisung sowohl für wohnungslose Nichtsesshafte wie auch für „unfreiwillig“ Obdachlose. In der kalten Jahreszeit dürfte auch ein „freiwillig“ Obdachloser ein starkes Interesse an einer vorübergehenden Unterkunft haben. Das Vorhalten von geeigneten Wohnraum ist jedoch keine Aufgabe der Sozialhilfe.“

Im Kreisausschuss wunderte sich Birgit Keller (LINKE), wie doch zweierlei Recht vorherrschen kann. Kein Wunder, dass Frau Keller derart verwirrt. Sie agiert kommunalpolitisch vermutlich in zwei von einander getrennten Rechtssystemen, in Stadtrat und im Kreistag.
Autor: nnz

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Kommentare
Peppone
08.02.2011, 16:25 Uhr
Braucht man sich
doch nicht wundern. Im Kreistag gilt Kommunalrecht und im Stadtrat gilt der Sachsenspiegel. Da steht drin, die OB hat immer recht.;-)
H.Buntfuß
08.02.2011, 17:09 Uhr
Gewissenskonflikt?
Ich habe schon immer behauptet, dass es zwangsläufig zu Konflikten führen muss, wenn man zwei oder gar drei Herren dienen will, so wie es bei Frau Keller der Fall ist.

Auf Fragen in dieser Richtung bekomme ich dann immer zur Antwort, so etwas trifft auf mich nicht zu. Ich kann alles sehr gut voneinander trennen.

Da muss man vor Ehrfurcht fast im Boden versinken, vor solchen ÜBERMENSCHEN.
Roland82
08.02.2011, 18:38 Uhr
Ohrfeige
Was für eine Ohrfeige für Rinke und Jendricke!! Das Landesverwaltungsamt gibt eindeutig dem Landkreis Recht!! Pikannt ist natürlich, dass die OB gestern unmittelbar vor der Jendricke Wahl den Stadtrat eiskalt belogen hat!! Stadträte, wie lange lasst Ihr Euch das noch gefallen!! Und was sagen die dazu, die gestern diesen "Landkreishasser" gewählt haben??
Georg
08.02.2011, 18:40 Uhr
Recht bekommen?
Es ging doch nicht um RECHT. Es ging um hilfebedürftige Menschen, die bei Minusgraden eine warme Unterkunft brauchen und das ohne bürokratischen Aufwand und Kompetenzstreit.
Luftikus
08.02.2011, 21:22 Uhr
Es geht nicht um Obdachlose
sondern nur um politischen Einsatz für eine Gruppe Menschen, für die auch ohne Hilfe der Feuerwehr und einer Medienwirksamen Hausbesetzung Räume zur Verfügung gestanden hätten. Der Wahlkampf für die Oberbürgermeisterwahl hat bereits begonnen, dass sollte vielen klar sein.

Zwei Positionen (also Stadtrat und Kreistag) kann man ja haben, nur sollten hier die entsprechenen Personen mal überlegen, dass sie als Nordhäuser für die Stadt im Kreistag sitzen, und somit nicht zwei Herren dienen, sondern nur der Stadt und somit unsere Interessen im Kreis vertreten. Das wissen einige nicht, egal welche Partei!
TeeEff
08.02.2011, 23:20 Uhr
Und die Folgen?
Was passiert da nun?

Erst leumündige "Mutterhilfe" direkt vor er Abstimmung um Zweifler auf Linie zu bringenund dann...

Skandal!
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