Di, 13:59 Uhr
12.04.2011
nnz/kn-Forum: Kein eigenes Konzept
Das Kreistagsmitglied des Kyffhäuserkreises und gleichzeitig Landesvorsitzender des Volksinteressenbund Thüringen (VIBT), Rainer Scheerschmidt, äußert sich zum Thema "BIC-Nordthüringen - und immer noch kein Ende"...
Die Bau- und Wirtschaftsdezernentin der Stadt Nordhausen, Frau Klaan (CDU), tut verwundert, dass der Kyffhäuserkreis in seinem Haushaltssicherungskonzept keinen Zuschuss mehr für das BIC Nordthüringen vorgesehen hat. Das Haushaltssicherungskonzept wurde durch den Kreistag beschlossen und ist somit Gesetz, dass sollte man auch im Rathaus von Nordhausen akzeptieren.
In diesem Zusammenhang wäre es natürlich richtiger gewesen (wie von mir in der Diskussion zum Haushaltssicherungskonzept gefordert), den Gesellschaftervertrag seitens des Kyffhäuserkreis zu kündigen. Damit wäre eine konsequente Regelung getroffen worden und die übrigen Gesellschafter können die Anteile des Kyffhäuserkreis übernehmen.
Entsprechend der Finanzlage, kann sich der Kyffhäuserkreis eine jahrelange Nachschusspflicht in Höhe bis zu 39000,00 Euro nicht mehr leisten und sollte er sich auch nicht mehr leisten. Ein Unternehmen, das Existenzgründern den Weg in die Zukunft ebnen will, Ratschläge für die Führung des Betriebes geben will und Rentabilitätsbetrachtungen anstellt, hat spätestens dann seine Glaubwürdigkeit verloren, wenn es im Verlauf vieler Jahre immer und immer wieder durch die Gesellschafter bezuschusst werden muss.
Anscheinend stimmt seit Jahren das eigene Entwicklungskonzept nicht. Der Landesregierung zu zumuten, dem BIC die Rückzahlung von Fördermitteln zu erlassen, ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Warum sollte die Landesregierung dieses tun? Wer Fördermittel beantragt und bekommt, muss ein Konzept haben, dass tragfähig ist und auch die Rückzahlung garantiert.
Jeder private Unternehmer wird, wenn er seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, auch mit seinem persönlichen Eigentum in Haftung genommen. Das Insolvenzverfahren wird gegen ihn eröffnet und das war‘s. Ob es sich die Landesregierung leisten sollte, dem BIC die Rückzahlung von 430000,00 Euro an Fördermitteln zu erlassen, ist zumindest fragwürdig.
Einerseits erhöht man überall die Steuern und Abgaben, auf der anderen Seite soll man Rückzahlungen in dieser Höhe streichen.
Wer soll das verstehen?
Rechnet man dann noch die in den letzten Jahren geflossenen Zuschüsse hinzu, beträgt oder betrug der Fehlbetrag kumuliert mehr als 1 Million Euro. So bitter es für die Angestellten des BIC auch sein mag, ich fordere den Landrat des Kyffhäuserkreis auf, als Gesellschafter aus dem Gesellschaftervertrag auszutreten.
Der Kyffhäuserkreis kann sich einen solchen Luxus, wie das BIC nicht mehr leisten, wenn andererseits finanzielle Mittel in der Jugendarbeit usw. gestrichen und Gebühren für Verwaltungsakte erhöht werden müssen.
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender des
Volksinteressenbund Thüringen (VIBT)
Autor: khhDie Bau- und Wirtschaftsdezernentin der Stadt Nordhausen, Frau Klaan (CDU), tut verwundert, dass der Kyffhäuserkreis in seinem Haushaltssicherungskonzept keinen Zuschuss mehr für das BIC Nordthüringen vorgesehen hat. Das Haushaltssicherungskonzept wurde durch den Kreistag beschlossen und ist somit Gesetz, dass sollte man auch im Rathaus von Nordhausen akzeptieren.
In diesem Zusammenhang wäre es natürlich richtiger gewesen (wie von mir in der Diskussion zum Haushaltssicherungskonzept gefordert), den Gesellschaftervertrag seitens des Kyffhäuserkreis zu kündigen. Damit wäre eine konsequente Regelung getroffen worden und die übrigen Gesellschafter können die Anteile des Kyffhäuserkreis übernehmen.
Entsprechend der Finanzlage, kann sich der Kyffhäuserkreis eine jahrelange Nachschusspflicht in Höhe bis zu 39000,00 Euro nicht mehr leisten und sollte er sich auch nicht mehr leisten. Ein Unternehmen, das Existenzgründern den Weg in die Zukunft ebnen will, Ratschläge für die Führung des Betriebes geben will und Rentabilitätsbetrachtungen anstellt, hat spätestens dann seine Glaubwürdigkeit verloren, wenn es im Verlauf vieler Jahre immer und immer wieder durch die Gesellschafter bezuschusst werden muss.
Anscheinend stimmt seit Jahren das eigene Entwicklungskonzept nicht. Der Landesregierung zu zumuten, dem BIC die Rückzahlung von Fördermitteln zu erlassen, ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Warum sollte die Landesregierung dieses tun? Wer Fördermittel beantragt und bekommt, muss ein Konzept haben, dass tragfähig ist und auch die Rückzahlung garantiert.
Jeder private Unternehmer wird, wenn er seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, auch mit seinem persönlichen Eigentum in Haftung genommen. Das Insolvenzverfahren wird gegen ihn eröffnet und das war‘s. Ob es sich die Landesregierung leisten sollte, dem BIC die Rückzahlung von 430000,00 Euro an Fördermitteln zu erlassen, ist zumindest fragwürdig.
Einerseits erhöht man überall die Steuern und Abgaben, auf der anderen Seite soll man Rückzahlungen in dieser Höhe streichen.
Wer soll das verstehen?
Rechnet man dann noch die in den letzten Jahren geflossenen Zuschüsse hinzu, beträgt oder betrug der Fehlbetrag kumuliert mehr als 1 Million Euro. So bitter es für die Angestellten des BIC auch sein mag, ich fordere den Landrat des Kyffhäuserkreis auf, als Gesellschafter aus dem Gesellschaftervertrag auszutreten.
Der Kyffhäuserkreis kann sich einen solchen Luxus, wie das BIC nicht mehr leisten, wenn andererseits finanzielle Mittel in der Jugendarbeit usw. gestrichen und Gebühren für Verwaltungsakte erhöht werden müssen.
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender des
Volksinteressenbund Thüringen (VIBT)

