Mi, 14:22 Uhr
27.04.2011
Sicher ist sicher
In die rund 7.000 Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaft Südharz (WBG) sollen künftig Rauchwarnmelder eingebaut werden. Eine gesetzliche Verpflichtung existiert im vorhandenen Wohnungsbestand zwar derzeit nicht...
Da die Sicherheit der WBG - Mitglieder und ihrer Familien aber für den WBG-Vorstand Priorität hat, wurde dieser Beschluss gefasst und vom Aufsichtsrat der Genossenschaft unterstützt. Der Prozess des Einbaus wird sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Allein in diesem Jahr sollen rund 50.000 Euro für die Installation von Rauchwarnmeldern bereitgestellt werden. Derzeit werden durch die Verwaltung der WBG Angebote eingeholt und geprüft. Damit wird sichergestellt, dass ausschließlich VdS-geprüfte und zertifizierte Rauchwarnmelder zum Einsatz kommen.
Diese Fabrikate müssen Mindestanforderungen gerecht werden. So muss der Alarmton mindestens 85 db betragen. Mindestens 30 Tage vor einem notwendigen Austausch der Batterie ertönt ein Warnton und es muss ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung vorhanden sein.
Der Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft hat sich zudem darauf verständigt, dass Rauchwarnmelder zum Einsatz kommen, die weitere Sicherheitsmerkmale aufweisen und sie werden - über die gesetzlichen Anforderungen hinaus - in allen Räumen der jeweiligen Wohnung eingebaut. Ausgenommen sind die Küchen und die Bäder.
Laut Gesetz können die Kosten für den Einbau von Rauchwarnmeldern als Modernisierung in Höhe von elf Prozent auf die Miete umgelegt werden. Davon wird die Genossenschaft jedoch keinen Gebrauch machen. Abgerechnet werden lediglich die jährlichen Wartungskosten wie Funktionsprüfung mit Sichtkontrolle und bei Bedarf der Batteriewechsel. Diese Betriebskosten werden sich nach einer ersten Schätzung auf 10 bis 25 Euro jährlich je nach Wohnungsgröße belaufen.
Dieser Mehraufwand, so der Vorstand, steht jedoch in keinem Verhältnis zu den finanziellen Folgen eines Wohnungsbrandes. Vom menschlichen Leid einmal ganz abgesehen. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens hofft der WBG-Vorstand auf eine breite Akzeptanz und große Unterstützung seitens der Mitglieder der Genossenschaft.
Nach Angaben der Nordhäuser Berufsfeuerwehr ereigneten sich allein im vergangenen Jahr im Stadtgebiet von Nordhausen und der Ortsteile 91 Wohnungsbrände. Bei drei Bränden in Einfamilienhäusern wäre der materielle Schaden weitaus höher gewesen, wenn es keine Rauchwarnmelder gegeben hätte.
Autor: nnzDa die Sicherheit der WBG - Mitglieder und ihrer Familien aber für den WBG-Vorstand Priorität hat, wurde dieser Beschluss gefasst und vom Aufsichtsrat der Genossenschaft unterstützt. Der Prozess des Einbaus wird sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Allein in diesem Jahr sollen rund 50.000 Euro für die Installation von Rauchwarnmeldern bereitgestellt werden. Derzeit werden durch die Verwaltung der WBG Angebote eingeholt und geprüft. Damit wird sichergestellt, dass ausschließlich VdS-geprüfte und zertifizierte Rauchwarnmelder zum Einsatz kommen.
Diese Fabrikate müssen Mindestanforderungen gerecht werden. So muss der Alarmton mindestens 85 db betragen. Mindestens 30 Tage vor einem notwendigen Austausch der Batterie ertönt ein Warnton und es muss ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung vorhanden sein.
Der Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft hat sich zudem darauf verständigt, dass Rauchwarnmelder zum Einsatz kommen, die weitere Sicherheitsmerkmale aufweisen und sie werden - über die gesetzlichen Anforderungen hinaus - in allen Räumen der jeweiligen Wohnung eingebaut. Ausgenommen sind die Küchen und die Bäder.
Laut Gesetz können die Kosten für den Einbau von Rauchwarnmeldern als Modernisierung in Höhe von elf Prozent auf die Miete umgelegt werden. Davon wird die Genossenschaft jedoch keinen Gebrauch machen. Abgerechnet werden lediglich die jährlichen Wartungskosten wie Funktionsprüfung mit Sichtkontrolle und bei Bedarf der Batteriewechsel. Diese Betriebskosten werden sich nach einer ersten Schätzung auf 10 bis 25 Euro jährlich je nach Wohnungsgröße belaufen.
Dieser Mehraufwand, so der Vorstand, steht jedoch in keinem Verhältnis zu den finanziellen Folgen eines Wohnungsbrandes. Vom menschlichen Leid einmal ganz abgesehen. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens hofft der WBG-Vorstand auf eine breite Akzeptanz und große Unterstützung seitens der Mitglieder der Genossenschaft.
Nach Angaben der Nordhäuser Berufsfeuerwehr ereigneten sich allein im vergangenen Jahr im Stadtgebiet von Nordhausen und der Ortsteile 91 Wohnungsbrände. Bei drei Bränden in Einfamilienhäusern wäre der materielle Schaden weitaus höher gewesen, wenn es keine Rauchwarnmelder gegeben hätte.


