Mi, 06:20 Uhr
20.07.2011
nnz-doku: Protest der Eltern
Eigentlich sollte es heute Abend eine ruhige, vor allem eine kurze Sitzung des Nordhäuser Stadtrates werden. Zwei Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil, dafür keine lästigen Fragen der Bürger und keine Anfragen der Stadträte. Nun könnte es anders kommen...
Vermutlich wird auf Drängen einiger Fraktionen die Tagesordnung noch geändert. Auf jeden Fall soll ein offener Brief der Schulelternsprecher der städtischen Grundschulen übergeben werden, die nnz innnerhalb der doku-Reihe veröffentlicht:
In der Stadtratssitzung am 22. Juni 2011 haben Sie die Aufhebung des Zuschusses zum Essengeld für Schüler der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen beschlossen. Als Begründung für diesen Beschluss führen Sie an, dass durch die Einführung des Bildungspaketes für bedür ftige Eltern zusätzliche Kosten für die Teilnahme am Mittagessen in den Schulen auf gesetzlicher Basis übernommen werden.
Wir, die Schulelternsprecher der oben genannten Grundschulen, möchten mit diesem Brief zu Ihrem Beschluss Stellung nehmen: Das gemeinsame Mittagessen an Schulen ist unserer Meinung nach mehr als nur die reine Einnahme einer Mahlzeit. Gerade für Kinder im Grundschulalter ist der Speiseraum ein Lernort, das gemeinsame Essen Ausbau sozialer Kompetenzen und eine ausgewogene Ernährung erwiesenermaßen enorm wichtig. Vor diesen Hintergründen finden wir, dass Nordhausen als erste Stadt Thüringens mit der Teilnahme am Schulobstprogramm eindrucksvoll Verantwortungsbewusstsein gezeigt hat.
Wir begrüßen auch, dass bedürftige Eltern nunmehr auf gesetzlicher Basis einen Anspruch auf Zuwendungen zum Mittagessen an Schulen haben, denn somit können sich alle Kinder ausgewogen in der Schule ernähren. Dass eine Doppelfinanzierung bedürftiger Eltern nicht notwendig ist, können wir als Begründung für eine Änderung des Zuschussverfahrens durchaus nachvollziehen. Fraglich bleibt jedoch für uns, warum Ihrer Begründung nach nicht nur der einzig logische Beschluss folgt, diesen Zuschuss nur für Leistungsberechtigte des Bildungspaketes aufzuheben. Diese Differenzierung zu betreiben sollte keinen großen Aufwand darstellen, werden doch Einkommensverhältnisse bei der Ermittlung der Hortgebühr bereits erfasst.
Wir hätten auch für das Argument der Konsolidierung des kommunalen Haushalts Verständnis, doch dann müsste man alle freiwilligen Leistungen der Stadt Nordhausen betrachten und ganzheitliche und faire Lösungen für finanzielle Probleme suchen, ggf. mit den Beteiligten in eine Diskussion treten. Eine Streichung des Zuschusses für Leistungsberechtigte hätte den kommunalen Haushalt ebenfalls entlastet, wenngleich nicht in diesem Umfang, wie es jetzt der Fall ist. Für uns Elternvertreter bleibt hier nur die Schlussfolgerung, dass der Beschluss nicht nachhaltig betrachtet und diskutiert wurde.
Unser Unverständnis gilt insbesondere der generellen Streichung von Mitteln, die für die Jahre 2011 und 2012 im Haushalt vorhanden sind. Weiterhin stellen wir die These auf, dass die Zahl der am Essen teilnehmenden Kinder durch Ihren Beschluss sinken wird. Die Gruppe der Geringverdiener, aber nicht Leistungsberechtigten ist unserer Meinung nach viel größer als die Gruppe der Leistungsberechtigten. Wir gehen demnach im Klartext davon aus, dass durch die
Streichung des Zuschusses einige Kinder zukünftig nicht mehr am Schulessen teilnehmen können und dadurch enorme Nachteile bis hin zu einer sozialen Isolierung in einer frühen Entwicklungsphase erleben könnten.
Aus diesen Gründen fordern wir Sie auf, kein einziges Kind einer Fehlernährung oder einer sozialen Isolierung auszusetzen und Ihren Beschluss zu überdenken. Wir fordern Sie ferner mit dem uns zustehenden Initiativrecht gemäß § 32 Absatz 4 ThürSchulG auf, die im kommunalen Haushalt beschlossenen Mittel für die Bezuschussung der Essensteilnahme wieder Ihrem ursprünglich beschlossenen Zweck zuzuführen.
Abschließend möchten wir auch unseren Unmut darüber kundtun, dass wir als Vertreter der Elternmitwirkungsgremien Ihrer Schulen von Ihrem Beschluss aus den Medien erfahren mussten. Deshalb möchten wir unsere ungeteilte Bereitschaft erklären, Sie zukünftig vor Beschlüssen mit Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Kinder fachkundig zu beraten und mit Ihnen in einen konstruktiven Austausch zu treten. Denn hierzu verpflichtet uns alle die Verantwortung für unsere Kinder.
Mit erwartungsvollen Grüßen,
Holger Richter
Schulelternsprecher der Grundschule Niedersalza, stellvertretend für:
Autor: nnzVermutlich wird auf Drängen einiger Fraktionen die Tagesordnung noch geändert. Auf jeden Fall soll ein offener Brief der Schulelternsprecher der städtischen Grundschulen übergeben werden, die nnz innnerhalb der doku-Reihe veröffentlicht:
In der Stadtratssitzung am 22. Juni 2011 haben Sie die Aufhebung des Zuschusses zum Essengeld für Schüler der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen beschlossen. Als Begründung für diesen Beschluss führen Sie an, dass durch die Einführung des Bildungspaketes für bedür ftige Eltern zusätzliche Kosten für die Teilnahme am Mittagessen in den Schulen auf gesetzlicher Basis übernommen werden.
Wir, die Schulelternsprecher der oben genannten Grundschulen, möchten mit diesem Brief zu Ihrem Beschluss Stellung nehmen: Das gemeinsame Mittagessen an Schulen ist unserer Meinung nach mehr als nur die reine Einnahme einer Mahlzeit. Gerade für Kinder im Grundschulalter ist der Speiseraum ein Lernort, das gemeinsame Essen Ausbau sozialer Kompetenzen und eine ausgewogene Ernährung erwiesenermaßen enorm wichtig. Vor diesen Hintergründen finden wir, dass Nordhausen als erste Stadt Thüringens mit der Teilnahme am Schulobstprogramm eindrucksvoll Verantwortungsbewusstsein gezeigt hat.
Wir begrüßen auch, dass bedürftige Eltern nunmehr auf gesetzlicher Basis einen Anspruch auf Zuwendungen zum Mittagessen an Schulen haben, denn somit können sich alle Kinder ausgewogen in der Schule ernähren. Dass eine Doppelfinanzierung bedürftiger Eltern nicht notwendig ist, können wir als Begründung für eine Änderung des Zuschussverfahrens durchaus nachvollziehen. Fraglich bleibt jedoch für uns, warum Ihrer Begründung nach nicht nur der einzig logische Beschluss folgt, diesen Zuschuss nur für Leistungsberechtigte des Bildungspaketes aufzuheben. Diese Differenzierung zu betreiben sollte keinen großen Aufwand darstellen, werden doch Einkommensverhältnisse bei der Ermittlung der Hortgebühr bereits erfasst.
Wir hätten auch für das Argument der Konsolidierung des kommunalen Haushalts Verständnis, doch dann müsste man alle freiwilligen Leistungen der Stadt Nordhausen betrachten und ganzheitliche und faire Lösungen für finanzielle Probleme suchen, ggf. mit den Beteiligten in eine Diskussion treten. Eine Streichung des Zuschusses für Leistungsberechtigte hätte den kommunalen Haushalt ebenfalls entlastet, wenngleich nicht in diesem Umfang, wie es jetzt der Fall ist. Für uns Elternvertreter bleibt hier nur die Schlussfolgerung, dass der Beschluss nicht nachhaltig betrachtet und diskutiert wurde.
Unser Unverständnis gilt insbesondere der generellen Streichung von Mitteln, die für die Jahre 2011 und 2012 im Haushalt vorhanden sind. Weiterhin stellen wir die These auf, dass die Zahl der am Essen teilnehmenden Kinder durch Ihren Beschluss sinken wird. Die Gruppe der Geringverdiener, aber nicht Leistungsberechtigten ist unserer Meinung nach viel größer als die Gruppe der Leistungsberechtigten. Wir gehen demnach im Klartext davon aus, dass durch die
Streichung des Zuschusses einige Kinder zukünftig nicht mehr am Schulessen teilnehmen können und dadurch enorme Nachteile bis hin zu einer sozialen Isolierung in einer frühen Entwicklungsphase erleben könnten.
Aus diesen Gründen fordern wir Sie auf, kein einziges Kind einer Fehlernährung oder einer sozialen Isolierung auszusetzen und Ihren Beschluss zu überdenken. Wir fordern Sie ferner mit dem uns zustehenden Initiativrecht gemäß § 32 Absatz 4 ThürSchulG auf, die im kommunalen Haushalt beschlossenen Mittel für die Bezuschussung der Essensteilnahme wieder Ihrem ursprünglich beschlossenen Zweck zuzuführen.
Abschließend möchten wir auch unseren Unmut darüber kundtun, dass wir als Vertreter der Elternmitwirkungsgremien Ihrer Schulen von Ihrem Beschluss aus den Medien erfahren mussten. Deshalb möchten wir unsere ungeteilte Bereitschaft erklären, Sie zukünftig vor Beschlüssen mit Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Kinder fachkundig zu beraten und mit Ihnen in einen konstruktiven Austausch zu treten. Denn hierzu verpflichtet uns alle die Verantwortung für unsere Kinder.
Mit erwartungsvollen Grüßen,
Holger Richter
Schulelternsprecher der Grundschule Niedersalza, stellvertretend für:
- A. Sismanidis, Schulelternsprecherin der Grundschule Am Förstemannweg
- E. Holzberger, Schulelternsprecher der Grundschule Albert Kuntz Salza
- A. Wille, Schulelternsprecher der Grundschule Bertolt Brecht
- M. Uebner, Schulelternsprecher der Grundschule Petersdorf
- S. Neumann, stellv. Schulelternsprecher der Grundschule Käthe-Kollwitz

