Fr, 13:36 Uhr
22.07.2011
nnz-doku: Offene Fragen
Eigentlich hatten die Elternsprecher der Nordhäuser die Absicht, zur Stadtratssitzung am Mittwoch eine Frage zu stellen. Das wurde von den Stadträte mehrheitlich abgelehnt. Die nnz veröffentlicht die Anfrage, um so den Elternsprechern die Öffentlichkeit zu geben, die ein vom Volk gewähltes Gremium verwehrte...
Sehr geehrte Frau Rinke,
Bezug nehmend auf den offenen Brief der Schulelternsprecher (siehe nnz-Archiv) hinsichtlich der Aufhebung des Essengeldzuschusses wollte ich zur 16. Sitzung des Nordhäuser Stadtrats eine Anfrage im Rahmen der Einwohnerfragestunde stellen. Leider hat die Sitzung m. E. gegen § 35 Absatz 6 der Thüringer Kommunalordnung wie auch § 11 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats Nordhausen verstoßen, womit formal weder eine öffentliche Sitzung noch eine Einwohnerfragestunde zu Stande kamen. Die Anfrage aber nun erst im Rahmen der kommenden Sitzung zu stellen ist wenig sinnvoll, da eine fristgemäße Antwort somit im Oktober vorliegt und den Eltern keine Klarheit zum Beginn des neuen Schuljahres vorliegt.
Aus diesem Grund stelle ich hiermit meine Frage Kraft § 32 Absatz 4 des Thüringer Schulgesetzes als gewählter Vertreter gemäß § 32 Absatz 1 ThürSchG und erwarte die entsprechenden Auskünfte bis spätestens 19.08.2011:
Die Stadt erhebt bereits für die Bescheidung von Hortgebühren die Einkommensverhältnisse von Eltern. Wie hoch ist der Prozentsatz der, nicht von der Hortgebühr befreiten, durch den Wegfall des Zuschusses benachteiligten Geringverdiener der Einkommenskategorie von 920,- bis 1.432,- Euro gegenüber den beiden anderen Einkommenskategorien und wie viele Kinder hat eine Familie dieser Einkommenskategorie durchschnittlich?
Wie haben sich die in der Beratungsfolge genannten Ausschüsse zur im Wortlaut identischen Beschlussvorlage (BV 425/2011), welche am 22.06.2011 im Stadtrat zur Abstimmung vorgelegen hat, positioniert?
Warum wurde von vornherein nicht nur über die Streichung der Bezuschussung für Leistungsberechtigte des Bildungspaketes entschieden?
Gibt es andere Möglichkeiten für Nicht-Leistungsberechtigte des Bildungspaketes bei entsprechend geringem Einkommen einen adäquaten Zuschuss weiterhin zu bekommen oder sind solche seitens der Stadt Nordhausen geplant?
Wie werden die im Haushalt geplanten Mittel für den Zuschuss in Höhe von rund 111.000 Euro nun verwendet?
Warum wurden die Schulelternsprecher nicht frühzeitig in die Diskussion einbezogen und warum hat bis heute keine schriftliche Aufklärung über die Streichung des Zuschusses an die Eltern stattgefunden?
Die Beantwortung dieser Fragen ist für eine Transparenz in der Elternschaft sehr wichtig. Die Antworten müssten m. E. bereits vorliegen, da sie auch für eine Diskussion und abschließende Meinungsbildung in den entsprechenden Ausschüssen relevant gewesen sein müssen.
Der offene Brief vom 19.07.2011 mit der Forderung nach Wiedereinführung des Zuschusses bleibt von diesem Schreiben unberührt.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass ich dieses Schreiben nebst Antworten auch der nnz zur Verfügung stelle. Dies ist notwendig, da auch meine ursprünglich geplante Anfrage in einer öffentlichen Sitzung stattgefunden hätte. Für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Richter
Autor: nnzSehr geehrte Frau Rinke,
Bezug nehmend auf den offenen Brief der Schulelternsprecher (siehe nnz-Archiv) hinsichtlich der Aufhebung des Essengeldzuschusses wollte ich zur 16. Sitzung des Nordhäuser Stadtrats eine Anfrage im Rahmen der Einwohnerfragestunde stellen. Leider hat die Sitzung m. E. gegen § 35 Absatz 6 der Thüringer Kommunalordnung wie auch § 11 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats Nordhausen verstoßen, womit formal weder eine öffentliche Sitzung noch eine Einwohnerfragestunde zu Stande kamen. Die Anfrage aber nun erst im Rahmen der kommenden Sitzung zu stellen ist wenig sinnvoll, da eine fristgemäße Antwort somit im Oktober vorliegt und den Eltern keine Klarheit zum Beginn des neuen Schuljahres vorliegt.
Aus diesem Grund stelle ich hiermit meine Frage Kraft § 32 Absatz 4 des Thüringer Schulgesetzes als gewählter Vertreter gemäß § 32 Absatz 1 ThürSchG und erwarte die entsprechenden Auskünfte bis spätestens 19.08.2011:
Die Stadt erhebt bereits für die Bescheidung von Hortgebühren die Einkommensverhältnisse von Eltern. Wie hoch ist der Prozentsatz der, nicht von der Hortgebühr befreiten, durch den Wegfall des Zuschusses benachteiligten Geringverdiener der Einkommenskategorie von 920,- bis 1.432,- Euro gegenüber den beiden anderen Einkommenskategorien und wie viele Kinder hat eine Familie dieser Einkommenskategorie durchschnittlich?
Wie haben sich die in der Beratungsfolge genannten Ausschüsse zur im Wortlaut identischen Beschlussvorlage (BV 425/2011), welche am 22.06.2011 im Stadtrat zur Abstimmung vorgelegen hat, positioniert?
Warum wurde von vornherein nicht nur über die Streichung der Bezuschussung für Leistungsberechtigte des Bildungspaketes entschieden?
Gibt es andere Möglichkeiten für Nicht-Leistungsberechtigte des Bildungspaketes bei entsprechend geringem Einkommen einen adäquaten Zuschuss weiterhin zu bekommen oder sind solche seitens der Stadt Nordhausen geplant?
Wie werden die im Haushalt geplanten Mittel für den Zuschuss in Höhe von rund 111.000 Euro nun verwendet?
Warum wurden die Schulelternsprecher nicht frühzeitig in die Diskussion einbezogen und warum hat bis heute keine schriftliche Aufklärung über die Streichung des Zuschusses an die Eltern stattgefunden?
Die Beantwortung dieser Fragen ist für eine Transparenz in der Elternschaft sehr wichtig. Die Antworten müssten m. E. bereits vorliegen, da sie auch für eine Diskussion und abschließende Meinungsbildung in den entsprechenden Ausschüssen relevant gewesen sein müssen.
Der offene Brief vom 19.07.2011 mit der Forderung nach Wiedereinführung des Zuschusses bleibt von diesem Schreiben unberührt.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass ich dieses Schreiben nebst Antworten auch der nnz zur Verfügung stelle. Dies ist notwendig, da auch meine ursprünglich geplante Anfrage in einer öffentlichen Sitzung stattgefunden hätte. Für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Richter


