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Fr, 11:14 Uhr
05.08.2011

Bäume müssen weg

Am Montag beginnen in der Nordhäuser Promenade, im Stadtpark und an der Parkallee umfangreiche Baumpflegearbeiten. Und das hat Auswirkungen...


In Folge der Arbeiten kommt es im Umfeld zu zeitweisen Sperrungen für den Individualverkehr. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um eine zügige und gefahrlose Umsetzung der Arbeiten zu gewährleisten.

Durch den Zustand der Bäume sind Pflege- wie auch Fällarbeiten notwendig. Zum größten Teil wird Totholz entnommen und das Lichtraumprofil hergestellt. In Einzelbereichen werden Kronen reduziert, um die Standsicherheit des Baumes zu sichern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt im abgesperrten Arbeitsbereich untersagt ist.

Im Rahmen der Umsetzung der Arbeiten wird es zu Einschränkungen und Lärmbelästigungen im direkten Arbeitsbereich und im Umfeld kommen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende August dauern.
Autor: nnz

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Kommentare
Bodo Schwarzberg
06.08.2011, 01:35 Uhr
Baumpflegearbeiten in den Parks jetzt??
Wenngleich das Thüringer Naturschutzgesetz laut § 30 keine Verbote derartiger Eingriffe im öffentlichen Raum während des Sommers beinhaltet, so wundert es mich dennoch, warum ausgerechnet jetzt derartige Maßnahmen durchgeführt werden. Manche Vogelarten brüten mehrmals im Jahr, könnten also auch jetzt noch brüten. Und ich glaube nicht, dass die zuständigen Behörden jeden zu "pflegenden" Baum nach Nestern abgesucht haben. Allein auf Grund der Gefahr, Nester bei Pflegearbeiten im Sommer zu zerstören, sollten sie in den sonst allgemein üblichen Zeitraum für Forstarbeiten Oktober bis März verlegt werden. Die zuständigen Behörden sollten sich schon fragen lassen, was sie bewogen hat, ausgerechnet jetzt tätig zu werden.

Hinzu kommt ja noch, dass die genannten Parks zur gegenwärtigen Jahreszeit besonders stark von Spaziergängern frequentiert werden, die ab Montag in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Für mich ergeben sich eine Menge Fragen und ich fordere die zuständige Behörde zu einer öffentlichen Äußerung hierzu auf.

Nur bei "Gefahr im Verzuge" ergäbe sich meines Erachtens eine sofortige Handlungsnotwendigkeit. Aus der obigen Darstellung geht aber nicht hervor, dass eine solche besteht.
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