eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 17:01 Uhr
15.10.2012

Reaktion vom Finanzamt

nnz-Leser Erwin Spangenberg hatte in der vergangenen Woche sein Unverständnis über zu lange Bearbeitungsfristen des Sondershäuser Finanzamt kund getan. Jetzt gibt es dazu eine Antwort aus Sondershausen...

Sehr geehrter Herr Spangenberg,

Ihre Anfrage hinsichtlich der Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:

Die Steuererklärungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Dieses gilt auch für die mit Hilfe von Elster elektronisch übermittelten Steuererklärungen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen beträgt rund zwei Monate. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen Steuerfall mit Erstattung oder Steuerschuld handelt.

Unsere Mitarbeiter sind sehr bemüht, die eingegangenen Steuererklärungen zügig zu bearbeiten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich bei erforderlichen Rückfragen im Einzelfall oder aber in Zeiten mit überdurchschnittlich hohem Erklärungseingang die Bearbeitungsdauer verlängert.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Wulfing
Vorsteher des Finanzamtes Sondershausen
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Retupmoc
15.10.2012, 17:20 Uhr
Interessant
Und wozu muß ich dann auf Seite 1 ankreuzen, ob ich denke das ich Geld bekomme oder zahlen muß? Man sollte vielleicht mal auf die Idee kommen, die verlorenen Zinsen einzuklagen. Und zwar beiseitig.
Dora75
15.10.2012, 18:27 Uhr
Antwort des Vorstehers
Vorsteher nennt sich das jetzt. Eine andere Antwort hätte ich auch nicht erwartet. Nur gut das ich mit diesem Finanzamt nichts zu tun habe.
KL987
15.10.2012, 19:37 Uhr
unwahrheit
ich habe im februar meine steuererklärung abgegeben, im juli hatte ich das geld auf dem konto, jedoch muss ich noch hinzufügrn, dass die erstattung nicht im vollen umfang war, wir haben nun mitte oktober und ich bekomme durch einen widerspruch immerhin noch 100 €, die ich wohl wahrscheinlich erst erhalten werde, wenn ich die steuererklärung für 2012 abgebe, da ich ja nun wieder auf der warteliste bin!!!

aber wenn es um die überteuerte diesel-kfz-steuerzshlung geht, da ist das finanzamt schnell dabei !!!
Keilox
15.10.2012, 20:35 Uhr
Gefährliches Halbwissen
@ Retupmoc
Zahllasten und Erstattungen werden nach Ablauf von 15 Monaten mit 0,5% pro Monat verzinst.

Man muss nicht ankreuzen, ob man mit einer Erstattung rechnet.

@ Schnatti1109
Es heißt Einspruch und nicht Widerspruch. Wenn der Einspruch begründet ist, ist die Bearbeitungszeit bzw. die Erstattung der zu viel entrichteten Steuer zeitnah zu erfolgen, da gibt es keine "Warteliste".

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig. Rothschild
DoctorS
16.10.2012, 15:45 Uhr
„Wille Wille Wit…
… Ich mal die Welt, wie sie mir gefällt“ – Dies scheint das Motto des Finanzamts zu sein. Denn schenkt man diesem Schreiben Glauben, so müssten zeitgleich abgegebene Steuererklärungen auch einer zeitgleichen Bearbeitung unterliegen und entsprechend auch zeitnah die Bescheide rausgehen, oder zumindest annähernd zeitnah. Dies ist aber ganz sicher nicht der Fall. So dürfte jeder Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, der dieses Schreiben liest, dazu geneigt sein mal ganz gepflegt aus der Hose zu springen. Und dies ganz sicher nicht vor lauter Freude!

Zudem werden einige Aspekte mal völlig außer Acht gelassen. Bewegen wir uns mal etwas zurück auf der Timeline, bemerken wir doch urplötzlich, dass irgendwann nach Aussterben von Dinosauriern und Verschiebung der Kontinentalplatten, jeder Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt bekam. Außerdem wurde irgendwann in der Finanzhistorie „ELSTER“ erfunden, ein Meilenstein. Dachte man jedenfalls.

Denn ELSTER sollte dem Bürger die Abgabe der Steuererklärung und in gleichem Zuge auch die Bearbeitung für die Finanzämter erleichtern. Die „Vorteile“ sind auch auf den ELSTER-Seiten im Internet benannt. Dazu hier ein paar Beispiele:
Die Festsetzung und gegebenenfalls Erstattung der Steuer kann schneller erfolgen, weil eine erneute Erfassung der Steuererklärungsdaten im Finanzamt nicht mehr erforderlich ist.

Die Übernahme der gesendeten Daten hat zu einem Rückgang fehlerbehafteter Steuerbescheide geführt, da Erfassungsfehler im Finanzamt ausgeschlossen werden.
Vor der Übermittlung der Daten wird die Steuererklärung auf formale Richtigkeit geprüft. Es kommt zu weniger Rückfragen durch das Finanzamt.

Irgendwie, so scheint mir, ist davon beim Finanzamt nicht besonders viel angekommen. Denn gebessert hat sich nach Einführung von ELSTER und der Steuer-Identifikationsnummer nicht wirklich etwas. Zumindest nicht spürbar für den Bürger. Aber vielleicht erfreut sich nun die Teeküche eines größeren Besucherandrangs.

Viele Rückfragen dürfte es also nicht geben. – Achtung, Sarkasmus!!!- Okay, 90% der lokalen Bevölkerung zählt zu den „Schwerreichen“, der Umfang der Steuererklärungen ist dann natürlich etwas größer und es kommt zu Rückfragen, bzgl. der in Steueroasen erwirtschafteten Zinsen. Völlig verständlich.
Zusammenfassend ist es also so, dass sämtliche Ziele durch Einführung benannter, revolutionärer Erleichterungen verfehlt wurden - alles bleibt wie es ist. Da spürt man auch keinen positiven Effekt unter Betrachtung der Tatsache, dass sich der Anteil der elektronischen Steuererklärungen massiv erhöht hat und derzeit sage und schreibe bei ca. 50% liegen soll! Die Erfinder dürften sich mal ordentlich in die Hände klatschen, denn sie haben der Bevölkerung einen Bärendienst erwiesen.

Bei all den Fakten, erschließt sich mir die Begründung der langen, um nicht zu sagen viel zu langen, Bearbeitungszeiten nicht im Geringsten plausibel.

Eine rhetorische Anmerkung sei noch gestattet. Bei Verwendung der Formulierung: „Unsere Mitarbeiter sind sehr bemüht…“ bin ich doch sehr beruhigt, dass es sich hier nicht um ein Arbeitszeugnis handelt.

Der Fiskus hat kein Herz, er kümmert sich nicht um Gefühle, er packt mit seinen Krallen jederzeit zu.
Honoré de Balzac, Romancier (1799–1850)
Lars
16.10.2012, 22:17 Uhr
Noch so´n Neukluger!
Bei einigen Beiträgen kann der einigermaßen intelligente Leser nur noch den Kopf schütteln!

Hat einer von euch Klugrednern mal darüber nachgedacht, dass seit Jahren in den Behörden keine neuen Mitarbeiter mehr eingestellt wurden? Habt ihr euch die Altersstruktur eurer "Gegner" mal angesehen?

Wenn nicht, klär ich euch gerne auf: Seit kurz nach dem Aussterben der Dinosaurier hat fast keine Behörde die altersbedingte Fluktuation beachtet. Im Gegenteil, seit Jahren herrscht kassenbedingt Einstellungsstopp. Jetzt erklärt ihr mal,wer eure Steuererklärungen bearbeiten, die Müllsünder bestrafen (oder wie hier gefordert den Müll beseitigen soll) oder die dreisten Wünsche des Nächsten bearbeiten soll!?

Fakt ist: Seit Jahren schreiben die Nordthüringer Behörden fast keine oder max. befristete Stellen aus. Zeitgleich gehen immer mehr Beamte oder Angestellte in den Ruhestand. Immer weniger Bearbeiter müssen immer größer werdende Aufgabengebiete bearbeiten und WIR regen uns auf, dass wir unsere Steuernachzahlung erst 2 Wochen später zahlen müssen...
Armes Deutschland, wenn wir keine anderen Probleme mehr sehen! PS: Ich bin kein Finanzbeamter! ;)
Gute Nacht!
gosalianer
22.10.2012, 14:31 Uhr
Erfahrungsbericht Finanzamt SDH
Ich bin seit fast 7 Jahren selbstständig. Sobald es um EKS-Erstattungen geht, dauert die Bearbeitung einige Monate. Die Bescheide und Zahlungsaufforderungen bei einer EKS-Nachzahlung und/oder Vorauszahlung hingegen, sind in nur wenigen Tagen oder Wochen da. Welche Reihenfolge wird denn hier bitteschön eingehalten?

Außerdem ist es allgemein bekannt, dass der "gute Draht" zu einem FA-Mitarbeiter zur schnelleren Bearbeitung und auch zur besseren Verhandelbarkeit bei div. Anträgen führt. Die Erfahrung habe ich - im negativen Sinne - bereits machen müssen, denn es gibt meines Wissens nach im LK KYF einige Unternehmen, die seit 3 Jahren zu keiner ESt-Erklärung aufgefordert wurden (somit auch keine Vorauszahlung erbringen müssen), obwohl die Voranmeldungen einen deutlichen Gewinn aufweisen. Andere hingegen bekommen fristgerecht eine Aufforderung und es werden Vorauszahlungen abgefordert, die ebenfalls fristgerecht erbracht werden müssen, ansonsten droht die Vollstreckung mit anschließender Kontopfändung etc. Hier gibt es also einen Ermessensspielraum, der meines Erachtens nicht vertretbar ist.

Man muss nur eine handvoll Steuerberater im Umkreis befragen, um eine Bestätigung dafür zu bekommen, dass die Bearbeitung von Anträgen etc. reine Ermessensache des Bearbeiters ist, und es unmöglich so sein kann, dass alle Antragsteller gleich behandelt werden. Insofern kann ich den Unmut des Herrn Spangenberg sehr gut verstehen.
Keilox
22.10.2012, 22:31 Uhr
@ gosalianer
Wer selbstständig ist, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ich kann nicht vorstellen, dass die Finanzverwaltung innerhalb von 3 Jahren keine Vorauszahlungen festsetzt.

Was für Voranmeldungen meinen Sie?
Es gibt keine Einkommensteuer-Voranmeldungen und anhand der Umsatzsteuervoranmeldung ist es schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, einen Gewinn abzuschätzen...

Ich denke, sie verwechseln hier einige Dinge. Für steuerliche Problemstellungen können Sie mich gern per Mail kontaktieren und ich empfehle Ihnen einen guten Steuerberater.
gosalianer
24.10.2012, 12:04 Uhr
@ Keilox
Wie ich bereits erklärt habe, ist es tatsächlich so, dass es Unternehmen gibt, die seit 2 - 3 Jahren keine Aufforderung bekommen haben. Dem gegenüber stehen Unternehmen, die pünktlich eine Aufforderung bekommen mit anschließender Vorauszahlung etc. Ich spreche hier nicht von einem Einzelfall. Und es ist eine Tatsache - zumindest im Zuständigkeitsbereich des FA SDH - dass es Unternehmen gibt, die eine Vorauszahlung leisten müssen und auf der anderen Seite Unternehmen, die dies nicht tun müssen (zumindest noch nicht).

Ja, ich meine die Umsatzsteuervoranmeldung. Wenn ein Unternehmen Umsatzsteuer abführen muss, gehe ich davon aus, dass aus diesem Umsatz auch ein entsprechender Gewinn fließt. Richtig ist, dass ich durch diese Voranmeldung keine genauen Zahlen ableiten kann. Dennoch ist zu vermuten, dass ein Gewinn erwitschaftet wird. Abgesehen davon, erachte ich es für schwierig mehrere Jahre ohne Überschuss leben zu können.

Mir geht es hier weniger um die fachlichen Details des Steuerrechts. Ich gebe hier zum Großteil wieder, was mir mein Steuerberater berichtet hat. Und dabei geht es lediglich um die ungleiche Behandlung, die ich als Unternehmer und Herr Spangenberg ggf. als Privatperson erfahren musste.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)