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Di, 13:16 Uhr
17.12.2013

Keine 15 Euro

Eine Bank darf nicht 15 Euro für die Nacherstellung eines Kontoauszugs verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer des Klage Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Commerzbank entschieden...


Der vzbv hatte kritisiert, dass die Gebühr die Kosten der Bank weit übersteigt und den Kunden unangemessen benachteiligt. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Banken den Preis für ein Duplikat des Kontoauszugs nicht willkürlich festlegen dürfen.

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Das Entgelt muss vielmehr angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank ausrichten. Diesen Nachweis blieb die Commerzbank schuldig. Selbst nach der eigenen Rechnung der Bank war der Preis für den Kontoauszug für mehr als 80 Prozent der betroffenen Kunden deutlich zu hoch. Zudem hatte die Bank ihre Bearbeitungskosten nach Ansicht des vzbv mit völlig überzogenen Stundensätzen kalkuliert.

Dass das Gericht hier die Höhe für unzulässig erklären konnte, ist auf EU-Regelungen zurückzuführen. Diese erlauben bestimmte Entgelte, geben aber vor, dass sie angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Anbieters ausgerichtet sein müssen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erwartet, dass Verbraucher, die in Kontoverträgen gebunden sind, auch in anderen Fällen nicht durch unangemessen hohe Nebenentgelte belastet werden dürfen.

Die aktuell anstehende Überarbeitung der Zahlungsdienste-Richtlinie und die Umsetzung der vergangene Woche vom Europäischen Parlament verabschiedeten Zahlungskonto-Richtlinie bieten dazu die Möglichkeit.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2013, Az. XI ZR 66/13
Autor: red

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