Do, 17:25 Uhr
22.07.2004
Berufung in Mühlhausen
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Vor dem Landgericht in Mühlhausen war heute die Berufungsverhandlung gegen Stefan N. angesetzt. Wie die gegen den Ex-Vorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe ausgegangen ist, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick.
Erinnern wir uns: Im Dezember vergangenen Jahres war Stefan N. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung wegen Untreue verurteilt worden. Das Nordhäuser Amtsgericht sah es als erweisen an, daß N. von Konten der JUH regelmäßig Geld für ein Schulzentrum abgezweigt hatte (siehe nnz-Archiv).
N. ging gegen das Amtsgerichturteil in Berufung, heute nun war die Verhandlung am Landgericht angesagt. Die allerdings ging relativ schnell zu Ende. Nach Angaben von Prozeßbeobachtern soll sich der Vorsitzende Richter, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung darauf verständigt haben, die Berufung zurück zu ziehen. Das taten die dann auch, und so erlangt das Urteil vom Dezember Rechtskraft.
Nun ist natürlich in Nordhausen die Politik gefragt. CDU-Ortschef Michael Rheinländer sagte bei der konstituierenden Sitzung des Stadtrates, daß Herr N. noch nicht rechtskräftig verurteilt sei und so lange gelte er als nicht vorbestraft. Das allerdings hat sich mit dem heutigen Tag geändert. Und scgließlich ist man nicht nur in der SPD-Fraktion gespannt, ob es nun die angekündigten Gespräche innerhalb der Fraktion geben werde.
Autor: nnzErinnern wir uns: Im Dezember vergangenen Jahres war Stefan N. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung wegen Untreue verurteilt worden. Das Nordhäuser Amtsgericht sah es als erweisen an, daß N. von Konten der JUH regelmäßig Geld für ein Schulzentrum abgezweigt hatte (siehe nnz-Archiv).
N. ging gegen das Amtsgerichturteil in Berufung, heute nun war die Verhandlung am Landgericht angesagt. Die allerdings ging relativ schnell zu Ende. Nach Angaben von Prozeßbeobachtern soll sich der Vorsitzende Richter, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung darauf verständigt haben, die Berufung zurück zu ziehen. Das taten die dann auch, und so erlangt das Urteil vom Dezember Rechtskraft.
Nun ist natürlich in Nordhausen die Politik gefragt. CDU-Ortschef Michael Rheinländer sagte bei der konstituierenden Sitzung des Stadtrates, daß Herr N. noch nicht rechtskräftig verurteilt sei und so lange gelte er als nicht vorbestraft. Das allerdings hat sich mit dem heutigen Tag geändert. Und scgließlich ist man nicht nur in der SPD-Fraktion gespannt, ob es nun die angekündigten Gespräche innerhalb der Fraktion geben werde.

