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Sa, 17:52 Uhr
24.07.2004

Ärger im Urlaubsparadies

Nordhausen (nnz). Ärger im Urlaub, weil es statt Meerblick eine Straße vor der Nase gibt oder weil das Hotel nicht am ruhigen Stadtrand sondern mitten im lärmigen Zentrum liegt? Nicht immer können ärgerliche Abweichungen von der geplanten Reise erfolgreich reklamiert und so der Reisepreis gemindert werden. Hier einige Tipps.


Welche Reiseänderungen Aussicht auf Reduzierung des Reisepreises haben und wie Urlauber erfolgreich reklamieren können, sagt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift FINANZtest. Bei Änderungen vor der Reise gilt: Leer gehen Urlauber meist bei „geringfügigen Änderungen“ aus, wenn beispielsweise die Flugroute aus Sicherheitsgründen verlegt wurde oder wenn der Hoteltransfer statt mit dem Bus mit der Bahn erfolgt. Auch eine Verlegung der Reisezeiten um wenige Stunden oder die Umbuchung in ein anderes Hotel gleicher Lage und Qualität sind hinzunehmen. Reklamationen bei „erheblichen Änderungen“ sind erfolgreicher. Wer plötzlich mit dem Bus statt dem Flugzeug reisen soll, ein Innenstadthotel statt Stadtrandlage bekommt oder bei einer Kreuzfahrt weniger Landgänge hinnehmen muss, kann erfolgreich reklamieren.

Meist tauchen die Mängel jedoch erst am Urlaubsort auf. Die Dusche ist kaputt, der versprochene Meerblick fehlt oder die Disco lärmt bis weit nach Mitternacht. Wichtig ist jetzt, sofort bei der Reiseleitung Abhilfe zu verlangen und dafür eine Frist zu setzen. Wer den Reisepreis mindern will, muss die Mängel mit Fotos oder Protokoll dokumentieren und innerhalb von vier Wochen nach Rückkehr beim Veranstalter geltend machen. Unter www.finanztest.de, Button „Downloads“ bietet Finanztest als Orientierung eine Mängelliste mit den dafür möglichen Preisminderungen, die sogenannte Frankfurter Tabelle.
Autor: nnz

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