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Do, 15:32 Uhr
05.08.2004

Kein Stimmrecht

Nordhausen (nnz). In vielen anderen Kommunen Thüringen arbeiten Stadtrat und Ausschüsse schon ganz normal. In Nordhausen muß der Ältestenrat erst noch die Geschäfte führen. Das Gremium tagte gestern wieder...


Die Mitglieder des Ältestenrates des Nordhäuser Stadtrates haben sich bei ihrer Sitzung gestern Abend darüber verständigt, den Ausschuss-Zuschnitt aus der letzten Wahlperiode auch künftig grundsätzlich beizubehalten. Die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter von CDU, SPD und PDS wollen sich bis zum 20. August über Vorschläge für Ausschuss-Besetzung, -vorsitz und dessen Stellvertretung verständigen, um auf der nächsten Stadtratssitzung - voraussichtlich am 8. September - die Mitglieder der Ausschüsse schon wählen zu können.

Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) schlug vor, zusätzlich einen Sozialbeirat zu bilden, der sich den Problemen widmen könnte, die zum Beispiel mit der veränderten Sozialgesetzgebung entstehen, und der zugleich die Verbindung zum Landratsamt als verantwortliche Behörde für Sozialfragen halten könnte. Weiterhin könnte der Aufgabenbereich des Hauptausschusses um die Befassung mit Bürgerbeschwerden erweitert werden, so die Oberbürgermeisterin.

Die Vertreter der CDU-Fraktion im Ältestenrat regten an, zu prüfen, ob die bisherigen nichtöffentlichen - weil vorberatenden - Ausschüsse öffentlich tagen könnten. Nach Prüfung der Gesetzlichkeiten sagte Frau Rinke heute, dass dafür mindestens die Geschäftsordnung des Stadtrates im Paragraf 19, Absatz 8, entsprechend geändert werden müsste. Dort sei die entsprechende Nicht-Öffentlichkeit dieser Ausschüsse bisher festgeschrieben. Nach jetzigem Kenntnisstand lasse die Thüringer Kommunalordnung eine solche Verfahrensweise zu.

Die Wahl der kommunalen Vertreter für die verschiedenen Aufsichtsräte könne bei der Oktober-Stadtratssitzung erfolgen; spätestens im Herbst bzw. Winter könnte der Stadtrat dann die neuen ehrenamtlichen Beigeordneten wählen. Dann solle auch über die Besetzung der verschiedenen Beiräte entschieden werden. Die Ältestenrat-Mitglieder verständigten sich ebenfalls darauf, dass bis zur nächsten Stadtrats-Sitzung die bisherige Geschäftsordnung des Stadtrates in Kraft bleiben soll.

Jedem der beiden Mitglieder der FDP im Stadtrat stehe laut Thüringer Kommunalordnung auch Mitwirkungsrecht in einem Ausschuss zu, sagte die Oberbürgermeisterin heute. In der Ältestenrat-Sitzung hatten sich die Fraktions-Vertreter bereits für die Mitarbeit der FDP im Finanzausschuss ausgesprochen.

Mitwirkungsrecht heißt aber auch, daß die FDP-Vertreter kein Stimmrecht in den Ausschüssen haben.
Autor: nnz

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