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Do, 11:19 Uhr
12.08.2004

Alle müssen „blechen“

Nordhausen (nnz). Obwohl die Stadt Nordhausen im Bereich des Bades am Bielener Kiesgewässer eine preiswerte und vor allem ganz legale Möglichkeit zum Zelten bereitgestellt hat, wird im übrigen Bereich der Kiesteiche weiterhin „schwarz“ gezeltet. Dagegen soll vorgegangen werden.


Alle müssen „blechen“ (Foto: nnz) Alle müssen „blechen“ (Foto: nnz)

So wurden wiederholt durch die Stadt und das Landratsamt Nordhausen im Rahmen von Kontrollen im Bereich der Kiesteiche dort schwarzzeltende Personen des Ortes verwiesen. Dies ging bisher für die Betroffenen recht glimpflich ab, denn außer der Feststellung der Personalien wurden lediglich mündliche Verwarnungen ausgesprochen.

„Wildes Zelten“, d.h. Zelten außerhalb der dafür bestimmten Plätze, aber auch das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen ohne eine durch das Landratsamt erteilte Genehmigung, ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Gleiches gilt auch für das Entfachen von Lagerfeuern sowie das Baden in den Kiesteichen außerhalb des ausgewiesenen Bades.

Künftig wird insbesondere bei „wildem Zelten“ und dem Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen von der Erhebung von Bußgeldern verstärkt Gebrauch gemacht werden. Es ist jedoch nicht nur das „wilde Zelten“. Mehr noch geben die damit verbundenen Begleiterscheinungen Anlass zur Sorge: Berge von zurückgelassenen Abfällen und die Stümpfe der für die Gewinnung von „Feuerholz“ abgeschlagenen Bäume und Sträucher geben ein beredtes Zeugnis von der hier praktizierten „Zeltkultur“. Übrigens, das mühselige Zusammentragen und die Entsorgung der Abfälle wird von uns allen bezahlt.
Autor: nnz

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