Mi, 12:01 Uhr
02.10.2019
Ein Blick in die Statistik
Mehr als die Hälfte der Verurteilten sind Wiederholungstäter
Im Jahr 2018 wurden in Thüringen insgesamt 18 589 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war mit 10 472 Personen mehr als die Hälfte aller Verurteilten in ihrer Vergangenheit bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden...
56,9 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe, 0,8 Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor. 45,8 Prozent von ihnen wurden in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt.
In etwas mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich bei der jeweils schwersten Vorstrafe um Geldstrafen. 45,5 Prozent der Vorbestraften hatte bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme im Lebenslauf. Beachtlich ist auch der Anteil der Vorbestraften unter den jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten. 48,4 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe.
Hier stieg der Anteil zum Jahr 2017 um 1,4 Prozentpunkte. Trotz ihres jungen Alters hatte mehr als die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. Ein Drittel (32,9 Prozent) dieser jungen Vorbestraften wurden schon dreimal oder häufiger in der Vergangenheit durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen. 24,3 Prozent der Vorbestraften wurden bereits nach Jugendstrafrecht bestraft, bei den Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln.
Autor: red56,9 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe, 0,8 Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor. 45,8 Prozent von ihnen wurden in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt.
In etwas mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich bei der jeweils schwersten Vorstrafe um Geldstrafen. 45,5 Prozent der Vorbestraften hatte bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme im Lebenslauf. Beachtlich ist auch der Anteil der Vorbestraften unter den jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten. 48,4 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe.
Hier stieg der Anteil zum Jahr 2017 um 1,4 Prozentpunkte. Trotz ihres jungen Alters hatte mehr als die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. Ein Drittel (32,9 Prozent) dieser jungen Vorbestraften wurden schon dreimal oder häufiger in der Vergangenheit durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen. 24,3 Prozent der Vorbestraften wurden bereits nach Jugendstrafrecht bestraft, bei den Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln.


