Fr, 17:41 Uhr
18.06.2021
Aus dem Landtag
Wann werden Kita- und Hortgebühren erstattet?
Aktuell kommt es immer wieder zu lokalen Nachfragen von Eltern, weshalb Kindergartengebühren, die während der pandemiebedingten Kita-Schließung angefallen sind, vom Träger der Einrichtung noch nicht erstattet wurden. Dazu erklärt Daniel Reinhardt, Sprecher für frühkindliche Bildung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag...
Nach den Regelungen im Thüringer Kindergartengesetz sind die Elternbeiträge vom jeweiligen Einrichtungsträger antragsungebunden zu erstatten oder zu verrechnen. Die entsprechenden Mittel hat das Land zur Verfügung gestellt, zudem wurde geregelt, die Auszahlung innerhalb von sechs Monaten nach einer entsprechenden Mitteilung der Gemeinde vorzunehmen.
Der Thüringer Landtag hatte im März dieses Jahres erneut die Erstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge beschlossen. Dies sollte und soll die Eltern entlasten, die ihre Kinder während der Corona-Pandemie nicht im Kindergarten oder im Hort betreuen lassen konnten.
Autor: redNach den Regelungen im Thüringer Kindergartengesetz sind die Elternbeiträge vom jeweiligen Einrichtungsträger antragsungebunden zu erstatten oder zu verrechnen. Die entsprechenden Mittel hat das Land zur Verfügung gestellt, zudem wurde geregelt, die Auszahlung innerhalb von sechs Monaten nach einer entsprechenden Mitteilung der Gemeinde vorzunehmen.
Der Thüringer Landtag hatte im März dieses Jahres erneut die Erstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge beschlossen. Dies sollte und soll die Eltern entlasten, die ihre Kinder während der Corona-Pandemie nicht im Kindergarten oder im Hort betreuen lassen konnten.
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