Mi, 12:14 Uhr
06.10.2021
Kraniche am Stausee
Ruhe für die Saisongäste
Jedes Jahr im Herbst rasten tausende Kraniche in der Goldenen Aue. Rund um den Stausee Kelbra lassen sich die Vögel nieder, um sich auf ihrem langen Flug auszuruhen und ihre Kraftreserven wieder aufzufüllen. Kraniche sind sehr scheu und schrecken leicht auf, wenn Menschen oder Hunde ihnen zu nah kommen. Dadurch verlieren sie wertvolle Energie...
Um eine möglichst ungestörte Rast zu ermöglichen, hat der Landkreis Nordhausen in Zusammenarbeit mit dem benachbarten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Allgemeinverfügung erlassen, die Schutzmaßnahmen regelt. Im Oktober, November und Dezember darf das Gebiet zwischen der Bahnstrecke im Norden, der Landkreisgrenze im Osten, dem Ortsverbindungsweg zwischen Auleben und Kelbra im Süden und der Landesstraße nicht betreten oder befahren werden.
Ausgenommen davon sind der Bahnhof Görsbach, die bebaute Ortslage der Gemeinde Auleben und die Aumühle sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte in diesem Bereich. Auch eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich. Allerdings sollte generell darauf verzichtet werden, Hunde mitzunehmen, da die Kraniche auf Hunde besonders empfindlich reagieren. Nachzulesen ist die Allgemeinverfügung unter https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung.
Wer die bis zu 40.000 Kraniche unter fachkundiger Leitung beobachten möchte, kann beispielsweise eine Wanderung des Naturparks Kyffhäuser besuchen, die Termine sind unter www.naturpark-kyffhaeuser.de veröffentlicht. Der Naturpark hat auch mehrere Vogelbeobachtungsstationen am Stausee eingerichtet. Da die Kraniche auch großräumig auf Feldern im Umkreis rasten, sollte bei Wanderungen auf eigene Faust unbedingt auf ausreichend Abstand zu den Vögeln geachtet werden. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, die Wege nicht zu verlassen, keine lauten Geräusche zu machen und die Kraniche nur aus einer großen Distanz mit einem Fernglas zu beobachten.
Autor: redUm eine möglichst ungestörte Rast zu ermöglichen, hat der Landkreis Nordhausen in Zusammenarbeit mit dem benachbarten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Allgemeinverfügung erlassen, die Schutzmaßnahmen regelt. Im Oktober, November und Dezember darf das Gebiet zwischen der Bahnstrecke im Norden, der Landkreisgrenze im Osten, dem Ortsverbindungsweg zwischen Auleben und Kelbra im Süden und der Landesstraße nicht betreten oder befahren werden.
Ausgenommen davon sind der Bahnhof Görsbach, die bebaute Ortslage der Gemeinde Auleben und die Aumühle sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte in diesem Bereich. Auch eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich. Allerdings sollte generell darauf verzichtet werden, Hunde mitzunehmen, da die Kraniche auf Hunde besonders empfindlich reagieren. Nachzulesen ist die Allgemeinverfügung unter https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung.
Wer die bis zu 40.000 Kraniche unter fachkundiger Leitung beobachten möchte, kann beispielsweise eine Wanderung des Naturparks Kyffhäuser besuchen, die Termine sind unter www.naturpark-kyffhaeuser.de veröffentlicht. Der Naturpark hat auch mehrere Vogelbeobachtungsstationen am Stausee eingerichtet. Da die Kraniche auch großräumig auf Feldern im Umkreis rasten, sollte bei Wanderungen auf eigene Faust unbedingt auf ausreichend Abstand zu den Vögeln geachtet werden. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, die Wege nicht zu verlassen, keine lauten Geräusche zu machen und die Kraniche nur aus einer großen Distanz mit einem Fernglas zu beobachten.
Kommentare
Herr Schröder
06.10.2021, 18.07 Uhr
Jahr für Jahr
wunderschön anzusehen.
Gute Reise kann man da nur wünschen.
Gute Reise kann man da nur wünschen.
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