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Do, 10:25 Uhr
22.09.2022
Der Kampf eines Maskensünders gegen sein Strafmaß

Dem Gesetz Genüge getan

Ein Jugendlicher hatte während der Sommerferien seine Mund- und Nasenschuztzmaske im Bus nicht getragen. Er wurde von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüft und mit einem Bußgeld belegt. Das beträgt laut Bussgeldkatalog des Freistaates Thüringen 250 Euro …

In Kraft getreten ist der „Thüringer Bußgeldkatalog
zur Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz- Maßnahmenverordnung - ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der dritten Änderungsverordnung zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“ am 12. Juli dieses Jahres. Vorher betrug die Strafe für eine solche Ordnungswidrigkeit 60 Euro.

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Weil er es nicht mutwillig getan habe, reduzierte der Kontrolleur das Strafmaß auf die Hälfte, weshalb die Familie jetzt 125 Euro zahlen soll „Unserem Sohn ist in den Ferien die Maske zerrissen. Da er eigentlich nicht mehr mit dem ÖPNV fahren musste, hat er sie vernichtet. Wegen eines dringenden Arztbesuchs stieg er schnell in den Bus, um pünktlich bei unserem Termin zu sein, ohne daran zu denken, dass er keine Maske mehr hatte“, schrieb uns die Mutter des Jungen, die in Widerspruch gegen den Bescheid vom Landratsamt ging.

In der Antwort des Sachbearbeiters der Bußgeldstelle heißt es wörtlich: „Ein umfassende Nachprüfung des vorgeworfenen Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergab keine neuen Erkenntnisse. Der vorgeworfene Sachverhalt erfüllt die Tatbestandsmerkmale der im Bußgeldbescheid aufgeführten Bußgeldvorschriften.“ Es folgt eine Wiederholung der Anschuldigung und der Verweis auf den Passus im Bußgeldkatalog.

Dort sind unter Punkt 6.3. Möglichkeiten aufgezeigt, die zu einer Ermäßigung des Zahlbetrags führen können:
"Eine Ermäßigung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn
a. die Gefahr der potenziellen Infizierung anderer Personen nach den Umständen des Einzelfalls gering ist,
b. das Ausmaß des Verstoßes nach den Umständen des FaIles ungewöhnlich klein ist,
c. der Vorwurf, der den Täter trifft, aus besonderen Gründen des Einzelfalles geringer als für durchschnittliches vorwerfbares Handeln erscheint,
d. der Täter Einsicht zeigt, so dass Wiederholungen nicht zu befürchten sind,
e. die empfohlene Geldbuße zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führt,
f. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters außergewöhnlich schlecht sind und die vorgeschriebene Geldbuße zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führt.“

Darauf berief sich die Familie in ihrem Widerspruch und erhielt im Antwortschreiben des Landratsamtes dazu folgende Erklärung: „In dem Einspruch wurde nunmehr angegeben, dass eine Verwarnung ausreichend gewesen sei. Von unserer Seite kann hier jedoch, allein schon aus Betrachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, nicht anders entscheiden werden. Auch dem Verweis auf die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf die Geldbuße kann nicht gefolgt werden. Gerade bei Jugendlichen sowie Heranwachsenden kann das Bußgeld in Form von gemeinnützigen Arbeitsstunden abgeleistet werden.“

Fazit des Amtes: „Eine Einstellung des Verfahrens kommt daher nicht in Betracht.“

Auf Nachfrage der nnz online bei der Pressestelle des Landratsamtes erhielten wir diese Antwort: „Der Freistaat Thüringen hat die Höhe der Bußgelder im Bußgeldkatalog zur einheitlichen Rechtsanwendung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz- Maßnahmenverordnung festgelegt, ebenso wie die zu ahnenden Verstöße - siehe Bußgeldkatalog.

Für das Nichttragen der vorgeschriebenen qualifizierten Gesichtsmaske ist ein Regelbußgeld von 250 Euro vorgesehen. 

Im vorgetragenen Fall wurde die Höhe des Bußgelds nach der Anhörung des Jugendlichen auf 125 Euro halbiert und damit wurde der im Bußgeldkatalog vorgesehene Ermessensspielraum voll ausgenutzt.“ 

Es bleibt für den überführten Täter die Option, die unumkehrbar Strafe in gemeinnützigen Stunden abzuarbeiten. Und allen Eltern sei empfohlen, ihre Kinder mit einer ausreichenden Zahl an Masken in allen Hosen- und Jackentaschen, Rucksäcken, Schulranzen und Beuteln auszustatten, damit sie sich nicht strafbar machen, falls ihnen die aktuelle Maske mal abhanden gekommen ist.
Olaf Schulze
Autor: osch

Kommentare
muttern19
22.09.2022, 11.40 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Keine externen links erlaubt
Alex Gösel
22.09.2022, 12.03 Uhr
Lachhaft und geradezu "Pervers"...
Mag sein, dass der Jugendliche nicht absolut korrekt gehandelt hat, aber wie wäre es, wenn die Industrie mal vernünftige Masken produziert und nicht welche, wo schon beim puren Anschauen schon die Haltegummis reissen?

Peinlich für unsere Ordnungshüter und Gerichte ist das mal wieder, wie ich finde...

Nebenbei: Ich bin nicht wirklich ein Maskenfreund, obwohl die wahrscheinlich schlimmeres verhindert haben, speziell im Winter, zu hochzeiten Coronas. Aber was ist mit den Langzeitfolgen? Es gibt Ärzte, die behaupten dass die Masken fusseln würden und wir diese auch einatmen. Staublungen oder ähnliche Erkrankungen scheinen also vorprogrammiert zu sein, oder?
muttern19
22.09.2022, 13.12 Uhr
Machchmal kommt es nicht nur auf die Höhe der Strafe an!!
Sondern, auf die Verhältnismäßigkeit, die in dieser Sache nicht gegeben ist. z.B schwarzfahren gegenüber eines nichtragends einer Maske zwecks Infektionsschutz, welcher im Moment eh nicht mehr so besteht. Dies ist völlig falsch.
Das Bussgeld von 60 € um das vierfache anzuheben ist einfach nur dreist und unmöglich.
diddi72
22.09.2022, 13.26 Uhr
erst sachlich, am Ende doch stark übertreibend
Herr Schulze,

warum müssen Sie im letzten Absatz so dermaßen übertreiben? Bekommt man das in der journalistischen Ausbildung so beigebracht?

Ansonsten ist das ein recht informativer Artikel. Zeigt er doch, dass den Mitarbeitern des Ordnungsamtes so manches Mal das Fingerspitzengefühl fehlt. Außerdem zeigt er noch, dass es beim kreative Ausreden erfinden keine Grenzen gibt. Der Junge hatte ganz einfach keine Maske dabei, zudem war er zu spät dran - beim nächsten Mal die Gedanken beisammen haben und das Zeitmanagement optimieren.

Wenn ich geblitzt werde ärgere ich mich mehr über meine eigene Blödheit als über den Blitzer. Zahlen und versuchen es in Zukunft besser zu machen!


Gruß
Diddi
Franz Haarkamm
22.09.2022, 13.58 Uhr
Dramatisierung @didi72
Herr Schulze ist Dramaturg. Und wenn sich ein Dramaturg an Journalismus versucht, ist doch klar was dabei herauskommt: Dramen! Das kann man hier immer wieder beobachten. Aber anscheinend lieben die Leser das und ziehen es einer sachlichen Berichterstattung vor.
HisMastersVoise
22.09.2022, 14.26 Uhr
Was wir daraus lernen!
Es gibt in Deutschland Gesetze, welche für alle gelten. Unwissenheit oder Eile oder Fahrlässigkeit sind keine Ausreden, egal ob man eine Maske vergisst oder einen Menschen überfährt oder anderen Schaden anrichtet. Hier gibt es auch nichts zu diskutieren, ob man als Angestellter der öffentlichen Ordnung ein Auge zudrückt. Wir haben Gesetze und wir haben sie nicht ohne Grund. Denn wenn alle machen, was er / sie /divers wollen, dann haben wir ein echtes Problem. Das ist hier kein" Wünsch Dir was", sondern ein "so ist es"!!! Und den Jugendlichen als Opfer der dann warscheinlich völlig desatrösen Coronapolitik, welche ja dann auch so wiso nie Sinn gemacht hätte, weil es ja die Gefahr um Corona gar nicht gegeben hatte und nur ein Deal der Pharmaindustrie war und so weiter und so weiter........ .Man kennt diese Argumentationswege oder Irrwege schon auswendig, In der Realität hat der Jugendliche gegen ein Gesetz verstoßen und hat nun die Folgen zu tragen. Das nenne ich Rechtsstaat.
Rebellin
22.09.2022, 15.35 Uhr
Verhältnismäßigkeit
Ich finde es ganz schlicht nicht verhältnismäßig dem Jugendlichen mit so einer Strafe,anders kann ich es nicht bezeichnen,eine Schuld aufzubürgen.Liebes Ordnungsamt,auch da hätte sich eine andere Lösung finden können, aber wenn ihr das unbedingt ,,eintreiben ,, müsst ,dann bitte bei allen!!!!!!!Wie oft habe ich schon in der Straßenbahn gesessen und Fahrgäste gesehen, die es nicht für nötig gehalten haben eine Maske zu tragen.Also bitte nicht nur den Schwarzfahrern hinterher laufen ,sondern auch die zu einem Bußgeld heranziehen,aber nicht gerade 240 Euro.Diesen Betrag halte ich für schlichtweg frech und unangemessen.Da ist mir doch ein Bild aufgefallen was in den Medien kursiert......Masken in den Schulbussen aber Oktoberfest mit Massen an Menschen in Zelten. Muss man das verstehen???????
grobschmied56
22.09.2022, 18.52 Uhr
Ein Land, dessen Grenze man problemlos ohne...
... jegliche Papiere übertreten kann, in dem man aber für das Fehlen eines lächerlichen Kaffeefilters über dem Rüssel in einem Verkehrsmittel mit Bußgeld belegt wird, von einem solchen Land kann man vermuten, daß es von komplett Durchgeknallten und Verwirrten bevölkert und regiert wird.
Kobold2
22.09.2022, 19.43 Uhr
Gesetze
gelten bei einigen Kommentatoren offensichtlich nur , wenn sie andere einzuhalten haben...
Aber sich wundern, warum es im Land gefühlt nur noch in eine Richtung geht....
Bergauf war vorgestern.
Kama99
22.09.2022, 20.58 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Bezug zum Artikel?
grobschmied56
22.09.2022, 22.40 Uhr
Mit Gesetzen ist das so eine Sache...
... Es gab mal Gesetze, die das Verlassen des Landes (wegen Nichtgefallens) als kriminelles Delikt ahndeten und mit mehreren Jahren Knast bestraften. Ganz zu schweigen von Gesetzen, nach denen man zum Tode verurteilt wurde, weil man die falsche Religion hatte...
Gesetze fallen nicht vom Himmel. Sie werden auch nicht von Propheten - in steinerne Tafeln gemeißelt - überbracht.
Sie werden von Menschen gemacht.
Allerdings sollte bei jedem Gesetz der Nachweis erbracht werden:

- daß es erforderlich ist
- wirksam ist
- verhältnismäßig und angemessen ist

Im vorliegenden Fall scheint das kaum glaubhaft.
Man muß nur unsere Regierigen in ihrem Flugzeug sehen - natürlich ohne lustige Kaffeefilter - Pappnase oder Lauterbachs 'Erklärung' hören, warum man in Flugzeugen ohne Maskenball auskommt, in Bussen oder Bahnen aber keineswegs.
Dann weiß man, was die ganzen Maßnahmen und Gesetze wert sind.
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