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Fr, 19:00 Uhr
26.05.2023
Landesverwaltungsamt soll zur Klärung eingeschaltet werden

Bürgerliste Südharz lässt nicht locker

Nachdem auf der Kreistagssitzung Anfang Mai der Antrag der Fraktion „Bürgerliste Südharz“ auf Untersuchung der Umstände der Amtsenthebung des Nordhäuser Oberbürgermeisters und Mitglieds besagter Fraktion vom Landrat abgelehnt wurde, wendet sich Fraktionschef Kai Liebig jetzt direkt an das Thüringer Landesverwaltungsamt…

Wie konnte dieses Foto entstehen, will die Bürgerliste Südharz vom Landrat wissen (Foto: S.Dietzel) Wie konnte dieses Foto entstehen, will die Bürgerliste Südharz vom Landrat wissen (Foto: S.Dietzel)

In seinem Schreiben an den Präsidenten des Amtes, Frank Roßner, trägt er den konkreten Hergang der Amtsenthebung vor und äußert die Vermutung, es stecke ein politisches Kalkül des Landrates Jendricke hinter der öffentlichkeitswirksamen Aktion am 31. März. „Die große Nähe des Landrates zur derzeitigen Bürgermeisterin der Stadt Nordhausen, die sich dem Vernehmen nach selbst im Herbst der Wahl zur Oberbürgermeisterin stellen will und der gleichen Partei angehört wie der Landrat, legt in breiten Schichten der Bevölkerung den Verdacht nahe, dass die Diffamierung des Oberbürgermeisters der Kandidatin einen Vorteil verschaffen soll“, mutmaßt Liebig und fügt an, dass zentrale Vorwürfe gegen den Oberbürgermeister auf die Bürgermeisterin zurückgingen.

Die Unzulässigkeit seines Antrages will der Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste so nicht hinnehmen und wendet sich an den Präsidenten der oberen Rechtsaufsichtsbehörde bzw. für Kommunalrecht zuständigen Referatsleiter im Thüringer Landesverwaltungsamt mit der Bitte, (Zitat:) „mit Nachdruck auf den Landrat des Landkreises Nordhausen einzuwirken, den von uns beantragten Akteneinsichtsausschuss:

„Einsatz von Mitarbeitern der Kreisverwaltung des Landkreises Nordhausen im Zusammenhang mit der Durchführung der vorläufigen Amtsenthebung des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen, der Benachrichtigung und Anwesenheit der Presse am 31.03. 2023 vor dem Rathaus und der nachfolgenden Durchsuchung von Amtszimmern durch Mitarbeiter des Landkreises in der Stadtverwaltung Nordhausen“

entweder auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung des Kreistages zu setzen oder eine Ablehnung wegen Unzulässigkeit schriftlich und justiziabel zu begründen.“

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Es ginge ihm um die Begleitumstände der vorläufigen Amtsenthebung, um den Einsatz von drei Mitarbeitern des Vollzugsdienstes, die dem Oberbürgermeister das Schreiben überbrachten und um die Tatsache, dass offensichtlich Pressevertreter im Vorfeld über die Aktion zeitlich und örtlich unterrichtet waren, argumentiert Liebig weiter.

Weil die Mitarbeiter des zu Coronazeiten zur Kontrolle der Infektionsschutzmaßnahmen eingerichteten Vollzugsdienstes zum Personal des Landkreises und nicht zur Kommunalaufsicht gehören, will seine Kreistagsfraktion folgende Punkte untersucht wissen:
  • Auskunft über den Einsatzbefehl,
  • Auskunft über die Benachrichtigung der Presse
  • Auskunft über eine eventuell erfolgte Durchsuchung der Dienstzimmer in der Stadtverwaltung.
  • War der Einsatz der Mitarbeiter des Vollzugsdienstes mit der oberen Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen? Hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes zur Unterstützung angefordert?

Abschließend betont Kai Liebig, es ginge ihm nicht, wie sein Antrag auf Bildung eines Untersuchungsausschusses zeige, um die Erörterung von dienstrechtlichen und disziplinarrechtlichen Fragen, sondern um die Begleitumstände der Amtsenthebung.

Im der nnz vorliegenden Antrag ist in Punkt 7 erläutert, in welche Akten und Unterlagen dem Ausschuss Einblick gewährt werden sollen:
  • Anordnung / Einsatzbefehl des Einsatzes bezüglich der vorläufigen Amtsenthebung des
  • Oberbürgermeisters am 31.03. 2023
  • - Dokumentation des Einsatzes am 31.03. 2023 bezüglich der Amtsenthebung
  • - Tätigkeitsbeschreibung für Einsätze des Vollzugsdienstes im Landratsamt (bitte auch in
  • Abgrenzung zur Vollstreckung), Rechtsgrundlagen, Dienstanweisungen etc.
  • - Falls eine Durchsuchung von Dienstzimmern in der Stadtverwaltung stattgefunden hat,
  • Dann bitte auch hier: Einsicht in Anordnung und Dokumentation des Einsatzes,
  • Dienstanweisungen, Rechtsgrundlagen etc.
  • - Protokoll und Dokumentation der Pressestelle und des Büro des Landrates am 31.03. 2023 zu diesem Vorfall.

Die Fraktion Bürgerliste Südharz reichte den Antrag inzwischen wieder ein und erwartet nun eine Antwort des Landrates über die Zulassung zur nächsten Kreistagssitzung. Diese nächste reguläre Sitzung der Kreistagsmitglieder findet erst am 27. Juni statt. Bis dahin dürfte auch der Wahlkampf um dem Spitzenposten im Nordhäuser Rathaus in vollem Gange sein. Bisher gibt es erst zwei Kandidaten für das Amt. Andreas Trump will für die CDU ins Rennen gehen und Amtsinhaber Kai Buchmann möchte seinen Schreibtisch weitere sechs Jahre behalten.
Olaf Schulze
Autor: osch

Kommentare
Bleistift und Papier
26.05.2023, 19.44 Uhr
Es gibt noch anderes als Buchmann und Co.
Ich denke, der Weg zu Gericht war der richtige.
Mittlerweile nervt dieses Thema immer weitere Teile der Bevölkerung. Otto N. muss seine arbeitsrechtlichen Probleme ohne Zuhilfenahme von Presse oder Parteien leider alleine klären und Anwalt aus eigener Tasche zahlen.
Schnapsglas
26.05.2023, 20.30 Uhr
Der Beitrag wurde gespeichert und die Freigabe beantragt.
HisMastersVoise
26.05.2023, 22.10 Uhr
Zu wichtig, um ignoriert zu werden !
Natürlich ist der Fall des OB mit all den geschilderten eigentümlichen Zufällen und Unklarheiten recht nervig, wenn man immer wieder darüber lesen muß. Hier geht es aber nicht nur um den Fall Buchmann. Hier geht es auch um einen möglichen Tabubruch im Umgang mit gewählten Amtsinhabern durch andere Amtsinhaber aus niederen Beweggründen. Das Vertrauen in ein funktionierendes Rechtssythem, welches für auch für Oberbürgermeister oder Landrat gilt, steht hier auf dem Spiel. Der Bürger will klare und nachvollziehbare Ergebnisse der Mandatsträger erkennen können. Denn dafür zahlt er auch nicht wenig. Wenn also ein derartiges Beispiel des Umganges mit Konkurrenten nicht absolut gesetzeskonform war, dann haben wir den Amtsmißbrauch und Verleumdung. Wir reden also über Straftaten. Und dies muß restlos aufgeklärt werden, weil einige Protagonisten ja immer noch in Amt und Würden für den Kreis Nordhausen sind. Und über diesen Prozeß entwickelt sich das Vertrauen oder Mißtrauen in unsere Demokratie und unser Rechtssysthem. Hier steht mehr auf dem Spiel als nur ein OB Kai Buchmann !
tsi520
26.05.2023, 23.32 Uhr
Untragbar
Rieger und Jendricke untragbar ..... ! Ab in die politische Mottenkiste .
pitti7
27.05.2023, 00.01 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrags
Kritiker86
27.05.2023, 07.24 Uhr
Ach..
Buchmann hat genug angerichtet. Die meisten sind froh wenn er von der politischen Bühne verschwindet. Die Grünen im Rathaus kann er gleich mitnehmen. Die große Überraschung wird kommen, wartet mal ab, auf die nächsten Wahlen.
DDR-Facharbeiter
27.05.2023, 14.15 Uhr
Abgewählter Thüringer OB bekommt nach mind. 5 Jahren Amtszeit 35Prozent seines letzten Gehalts.
Kai Buchmann möchte seinen Amtssitz weitere 6 Jahre behalten. Wird er im September 2023 nicht wiedergewählt, bekommt er als Thüringer Oberbürgermeister nach mindestens 5 Jahren Amtszeit eine Rente von etwa 0,35 bis zu 0,71 seiner letzten Bezüge . Das dürften beim Nordhäuser OB Beträge ab etwa 3'500 €/Monat sein.
Endet seine Amtszeit und - damit Zahlung der vollen Bezüge- erst nach der vorübergehenden Aufhebung und dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen bekommt er bis dahin über den Wahltermin hinaus vermutlich weiterhin 100 Prozent. Da würde auch Herr Jedermann durch immer neue Prüf-Anträge keine Eile an den Tag legen, das Urteil schnell herbeizuführen.
Franz 2018
27.05.2023, 19.24 Uhr
Wer's glaubt, wird selig
Jeder Beschuldigte behauptet, er sei völlig unschuldig....kenne ich seit dreißig Jahren nicht anders.....gelegentlich stimmt das auch mal, aber das ist eher die Ausnahme......also glaube ich solchen Beteuerungen schon lange nicht mehr. Was zählt, sind ausschließlich Fakten. Man kann den Landrat mögen oder nicht, Fakt ist aber, dass der Mann seit Jahren im Amt und politisch sehr erfahren ist. Auch wenn es den Anhängern des OB nicht schmecken wird, aber ich halte den Landrat für zu klever, zu erfahren und zu intelligent, als das er die Sache nicht im Vorfeld mehrfach hat rechtlich prüfen lassen. Ohne, das an den Vorwürfen was dran ist, hätte er so nie agiert, denn das könnte ihn seine Karriere kosten und das die Sache am Ende vor Gericht landet, war vollkommen klar, sowohl das Eilverfahren als auch in der Hauptsache. Ich müsste mich schon sehr täuschen, wenn das Gericht die Sache als grundlos ansehen würde......Das weiß wohl auch Herr Buchmann, weshalb man sich Zeit ließ.....
Frank Tabatt
27.05.2023, 20.06 Uhr
Landesverwaltungsamt - lieber nicht!
Zu dem beschriebenen Rechtsstreit wage ich mir wegen fehlendem Einblick weder ein Urteil noch eine Prognose. Den Antrag zur Klärung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sehe ich mit Zweifeln ob die es schaffen bis zur anstehenden OB Wahl etwas zu klären. Auf einen korrekten Bescheid zu meinem Covid Impfschadensantrag warte ich seit 16 Monaten - so viel zur Arbeitsweise dieser Behörde....
Auf jeden Fall für alle : Schöne Pfingsten !
Frank Tabatt
Schnapsglas
28.05.2023, 08.52 Uhr
Was, wenn Buchmanns Fakten sich anders darstellen?
Ich frage mich was eigentlich alle tun, wenn sich die Faktenlage ganz anders darstellt, als es Bürgermeister Buchmann überall darstellt? Denn bis jetzt höre ich von ihm nur, daß er sich nichts hat zuschulden kommen lassen, auf Inhalte wird von ihm nur oberflächlich eingeganen. .... So ganz ohne Substanz wird in Deutschland niemand des Amtes enthoben. So weit reicht auch die Macht eines Landrates nicht. Wie gehts dann im Rathaus und vor allem für die Stadt weiter???
Pitagyros
28.05.2023, 10.08 Uhr
Stänkerfritze
@Franz 2018
Das kann man so nicht stehen lassen. Gegen Ihr Argument steht, dass Herr J. sämtliche gegen den ehemaligen OB Dr. Zeh angestrengten Dienstaufsichtsbeschwerden verloren hat. Das war eine zweistellige Anzahl.
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