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Mo, 09:44 Uhr
14.08.2006

Richter Kropp: Der Rest macht Arbeit

Nordhausen/Sondershausen (nnz). In der Politik und an Stammtischen hört man oftmals die Forderung, das Jugendstrafrecht abzuschaffen. Dieses sei überholt, junge Leute sollten sich eher wie Erwachsene behandeln lassen. Die juristische Praxis steht dem eher skeptisch gegenüber. Das zeigen zwei Fälle von Amtsrichter Christian Kropp.


Zwei neue Fälle des Amtsgerichts Sondershausen zeigen, dass junge Leute „anders ticken“ und auch nicht so einfach wie Erwachsene zu behandeln sind: In einem Fall hatten sich zwei junge Damen im Alter von 16 und 18 Jahren am 30.12.2005 auf die Suche nach Alkohol begeben. Zum Jahresende waren ihre Vorräte verbraucht, eine Freundin in Sondershausen hatte aber noch einen Eimer voll Alkohol. Ein Problem ergab sich aber dann, als die Freundin nicht zu Hause war. Der normale Zeitgenosse geht in solch einer Situation brav nach Haus, die beiden jungen Damen ergriffen aber drastischere Mittel und traten die Haustür einfach ein. Schaden: 400 €.

In einem anderen Fall hatten am 10.01.2006 drei junge Männer im Alter von 16 Jahren „Stress“ mit einem anderen Jungen nach einem Fußballspiel. „Haltet ihn mal fest“, so Ralf H. zu den anderen. Kaum war das geschehen, besprühte H. das Opfer mit einem Deodorant am Rücken und zündete ihn an. Das Opfer ging buchstäblich in Flammen auf, wobei jedoch nur die Nackenhaare leicht versenkt wurden.

Sachbeschädigung in einem Fall, gefährliche Körperverletzung in dem anderen. So unterschiedlich die Fälle und die Täter waren, so unterschiedlich fiel die Entscheidung des Amtsgerichts Sondershausen aus. Die beiden jungen Damen aus dem ersten Fall erhielten eine Verurteilung zu einer Geldauflage bzw. Arbeitsstunden. „Ein Fall wie aus dem Pennermilieu“, so Jugendrichter Christian Kropp, der insbesondere die Vorstrafen der beiden Damen zu berücksichtigen hatte. Im Fall der Körperverletzung erfolgte eine Einstellung, teilweise gegen eine Arbeitsauflage. Bei zwei der Mittäter konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie von dem Vorhaben des H. Kenntnis hatten. Zwischen H. und dem Opfer war, was sich erst vor Gericht ergab, ein gegenseitiges Anstecken aus Spaß üblich gewesen.

„Verhaltensweisen, die Erwachsene nicht verstehen, die aber unter Jugendlichen durchaus üblich sind. Hier paßt nur das Jugendstrafrecht“; so der Jugendrichter des Amtsgerichts Sondershausen. Die Statistik gibt ihm im übrigen recht: 80 % der jungen Damen und Herren sind nur einmal bei Kropp, der Rest macht dafür aber um so mehr Arbeit.
Autor: nnz

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