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Mo, 08:48 Uhr
21.08.2006

Für Falschberatung zahlen

Nordhausen (nnz). Anleger können Schadenersatz von Beratern, Vermittlern und Initiatoren verlangen, wenn diese zum Beispiel falsche Angaben im Prospekt gemacht oder nicht korrekt über Risiken auaufgeklärt haben. Darauf weist die Zeitschrift FINANZtest hin.


Dieser Hinweis ist nötig, vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Pleiten der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West und der DM-Beteiligungs AG in Düsseldorf hin. Bei Beratern geht die Haftung sogar weiter: Sie müssen auch prüfen, ob die Anlage überhaupt zu den Anlagezielen passt. In der September-Ausgabe nennt FINANZtest viele Beispiele von Anlegern, die erfolgreich geklagt haben.

Immer wieder kommen Fälle ans Tageslicht, in denen Anleger von Banken und Finanzvertrieben über den Tisch gezogen wurden. Manchmal sind es nur ein paar, manchmal Zehntausende oder sogar eine halbe Million Anleger, die ihr Geld verloren haben. FINANZtest erklärt, was Anleger machen können, wenn erste Zweifel auftreten. Hier verschafft oft ein Blick in die FINANZtest-Warnliste (www.finanztest.de/warnliste) Klarheit.

Sie enthält unseriöse Angebote und Anbieter, vor denen FINANZtest in der Vergangenheit gewarnt hat. Bei Verdacht auf Falschberatung sollten sich Betroffene schnell rechtlich beraten lassen. Eine Erstberatung beispielsweise bei Verbraucherzentralen kostet zwischen 25 und 60 Euro. Wichtig ist es, möglichst viele Beweise zu sammeln und Notizen über das Beratungsgespräch, Verträge, Prospekte, Jahresabschlüsse, Geschäftsberichte und Mitteilungen der Anlagefirma zusammenzustellen.
Autor: nnz

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