Fr, 10:06 Uhr
27.09.2024
nnz nachgehakt
Trauerspiel, Tabubruch und demokratische Prinzipien
Chaos im Thüringer Landtag, die erste Sitzung des neuen Parlaments kam gestern nicht über Tagesordnungspunkt Nummer Eins hinaus. Wir haben bei einigen der neuen Nordhäuser Abgeordneten um Einschätzung gebeten…
Die konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtages wurde gestern mit einer Anrufung an das Verfassungsgericht unterbrochen und wird erst morgen früh fortgesetzt.
An der turbulenten Sitzung nahmen auch die gewählten Abgeordneten aus Nordhauen teil, wir haben um Stellungnahme gebeten. Katja Mitteldorf tritt ihre dritte Legislatur für die Linke an und nimmt als erste den Hörer ab. Man habe das erlebt, was zu erwarten war, meint Mitteldorf. Der Alterspräsident habe in seiner rein zeremoniellen Rolle seine Kompetenzen klar überschritten und die Prinzipien von Demokratie, Verfassung und auch der Geschäftsordnung missachtet um die Tagesordnung nach Gusto auszulegen. Der Versuch, anderen Abgeordneten das Wort zu verbieten, sei ein krasser Verstoß gegen das Demokratieprinzip gewesen.
Ein Gewohnheitsrecht wie es die AfD für sich beanspruche gebe es nicht, das Vorschlagsrecht sei keine Rechtsnorm. Auf Bundesebene habe man ein ähnliches Szenario jüngst schon einmal bis zum Verfassungsgericht durchexerziert. Die Verfassung steht über der Geschäftsordnung und dort heißt es lediglich, dass das Parlament aus seiner Mitte einen Präsidenten zu wählen hat. Daraus leiten sich keine Anrechte ab., erklärt Mitteldorf. Die Änderung zur Geschäftsordnung, den man über den Antrag der CDU gerne abgestimmt hätte, sollte genau diesen Passus noch einmal aufnehmen.
Die Befürchtung im Parlament sei gewesen, dass die AfD ihr Vorschlagsrecht nutzen würden, um bis zur Erschöpfung alleine AfD-Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen. Eine Entscheidung zum Prozedere im Ältestenrat habe die AfD abgelehnt. Das Parlament müsse dafür Sorge tragen, seine demokratischen Mittel zu schützen, dazu gehöre auch das Recht zur Selbstorganisation.
Keine Abstimmung ohne Konstituierung
Aus Sicht der AfD ist der Landtag erst dann arbeitssfähig, wenn er sich konstituiert hat, es könnten also auch keine Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, meint Jörg Prophet, der zum ersten Mal in den Landtag eingezogen ist. Das Verhalten der Wettbewerbsparteien sei erschreckend gewesen, der Unterschied im Umgang miteinander zur Lokalpolitik sei deutlich. Hier wurde altes Gebrauchsrecht in Frage gestellt, sagt Prophet, kaum habe die AfD etwas zu sagen, würden alle Dämme fallen. Auch die Wortwahl des CDU Geschäftsführers Brühl sei schockierend gewesen, der Begriff Machtergreifung gehöre zum NS-Vokabular.
Laut dem Geschäftsordnungsgesetz des Freistaates habe man dem gewohnten Ablauf zu folgen, der Partei liege ein entsprechendes Gutachten bereits vor. Das Recht richte sich nicht nach Mehrheiten. Wäre man dem Prozedere gefolgt, hätte man je nach Abstimmungsergebnis ab dem dritten Wahlgang auch andere Kandidaten zugelassen, versichert Prophet.
Jörg Prophet der für die AfD zum ersten Mal im Landtag sitzt, zeigte sich erschrocken ob des Verhaltens der anderen Wettbewerbsparteien, die Unterschiede zum Umgang miteinander gegenüber seinen Erfahrungen in Kreistag und Stadtrat, seien deutlich.
Ein trauriger Tag für das Land und die Demokratie
Auch Carolin Gerbothe erlebte gestern ihre erste Landtagssitzung in den Reihen der CDU. Was ein erfreulicher Tag hätte sein sollen, sei zu einem Trauerspiel für die Demokratie und den Freistaat geworden. Politik muss sich mit den Problemen der Bürger auseinandersetzen. Was wir gestern gesehen haben war Selbstbeschäftigung und keine Dienstleistung an den Menschen, sagt Gerbothe. Man habe unnötig Zeit vertan. Der Alterspräsident habe unparteiisch zu handeln, was man stattdessen erleben musste, sei ein erschütterndes Schauspiel gewesen. Mitunter habe man den Eindruck gewinnen können, dass der Abgeordnete Treutler auf eine Wegbeschreibung seiner Partei gewartet habe. Der größte Schock für das demokratische Selbstverständnis sei aber der Versuch gewesen, den Abgeordneten das Rederecht zu nehmen.
Eine Entscheidung des Gerichts wird im Laufe des Tages erwartet, morgen früh ab 09.30 Uhr, wird die unterbrochene Sitzung fortgesetzt und das Ergebnis öffentlich gemacht.
Angelo Glashagel
Autor: agl
Morgen kommt der Thüringer Landtag wieder zusammen um die unterbrochene Sitzung fortzusetzen (Foto: Gerd Seidel / Rob Irgendwer - Wikimedia commons)
Die konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtages wurde gestern mit einer Anrufung an das Verfassungsgericht unterbrochen und wird erst morgen früh fortgesetzt.
An der turbulenten Sitzung nahmen auch die gewählten Abgeordneten aus Nordhauen teil, wir haben um Stellungnahme gebeten. Katja Mitteldorf tritt ihre dritte Legislatur für die Linke an und nimmt als erste den Hörer ab. Man habe das erlebt, was zu erwarten war, meint Mitteldorf. Der Alterspräsident habe in seiner rein zeremoniellen Rolle seine Kompetenzen klar überschritten und die Prinzipien von Demokratie, Verfassung und auch der Geschäftsordnung missachtet um die Tagesordnung nach Gusto auszulegen. Der Versuch, anderen Abgeordneten das Wort zu verbieten, sei ein krasser Verstoß gegen das Demokratieprinzip gewesen.
Ein Gewohnheitsrecht wie es die AfD für sich beanspruche gebe es nicht, das Vorschlagsrecht sei keine Rechtsnorm. Auf Bundesebene habe man ein ähnliches Szenario jüngst schon einmal bis zum Verfassungsgericht durchexerziert. Die Verfassung steht über der Geschäftsordnung und dort heißt es lediglich, dass das Parlament aus seiner Mitte einen Präsidenten zu wählen hat. Daraus leiten sich keine Anrechte ab., erklärt Mitteldorf. Die Änderung zur Geschäftsordnung, den man über den Antrag der CDU gerne abgestimmt hätte, sollte genau diesen Passus noch einmal aufnehmen.
Die Befürchtung im Parlament sei gewesen, dass die AfD ihr Vorschlagsrecht nutzen würden, um bis zur Erschöpfung alleine AfD-Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen. Eine Entscheidung zum Prozedere im Ältestenrat habe die AfD abgelehnt. Das Parlament müsse dafür Sorge tragen, seine demokratischen Mittel zu schützen, dazu gehöre auch das Recht zur Selbstorganisation.
Keine Abstimmung ohne Konstituierung
Aus Sicht der AfD ist der Landtag erst dann arbeitssfähig, wenn er sich konstituiert hat, es könnten also auch keine Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, meint Jörg Prophet, der zum ersten Mal in den Landtag eingezogen ist. Das Verhalten der Wettbewerbsparteien sei erschreckend gewesen, der Unterschied im Umgang miteinander zur Lokalpolitik sei deutlich. Hier wurde altes Gebrauchsrecht in Frage gestellt, sagt Prophet, kaum habe die AfD etwas zu sagen, würden alle Dämme fallen. Auch die Wortwahl des CDU Geschäftsführers Brühl sei schockierend gewesen, der Begriff Machtergreifung gehöre zum NS-Vokabular.
Laut dem Geschäftsordnungsgesetz des Freistaates habe man dem gewohnten Ablauf zu folgen, der Partei liege ein entsprechendes Gutachten bereits vor. Das Recht richte sich nicht nach Mehrheiten. Wäre man dem Prozedere gefolgt, hätte man je nach Abstimmungsergebnis ab dem dritten Wahlgang auch andere Kandidaten zugelassen, versichert Prophet.
Jörg Prophet der für die AfD zum ersten Mal im Landtag sitzt, zeigte sich erschrocken ob des Verhaltens der anderen Wettbewerbsparteien, die Unterschiede zum Umgang miteinander gegenüber seinen Erfahrungen in Kreistag und Stadtrat, seien deutlich.
Ein trauriger Tag für das Land und die Demokratie
Auch Carolin Gerbothe erlebte gestern ihre erste Landtagssitzung in den Reihen der CDU. Was ein erfreulicher Tag hätte sein sollen, sei zu einem Trauerspiel für die Demokratie und den Freistaat geworden. Politik muss sich mit den Problemen der Bürger auseinandersetzen. Was wir gestern gesehen haben war Selbstbeschäftigung und keine Dienstleistung an den Menschen, sagt Gerbothe. Man habe unnötig Zeit vertan. Der Alterspräsident habe unparteiisch zu handeln, was man stattdessen erleben musste, sei ein erschütterndes Schauspiel gewesen. Mitunter habe man den Eindruck gewinnen können, dass der Abgeordnete Treutler auf eine Wegbeschreibung seiner Partei gewartet habe. Der größte Schock für das demokratische Selbstverständnis sei aber der Versuch gewesen, den Abgeordneten das Rederecht zu nehmen.
Eine Entscheidung des Gerichts wird im Laufe des Tages erwartet, morgen früh ab 09.30 Uhr, wird die unterbrochene Sitzung fortgesetzt und das Ergebnis öffentlich gemacht.
Angelo Glashagel
Kommentare
Agricola
27.09.2024, 10.57 Uhr
Wieso dann vorher eine Änderung, wenn doch die Verfassung gilt, das hat ein Geschmäckle,
Thüringer Landtag endlich in den Schlagzeilen, jetzt sollen es Juristen entscheiden, ...Es wird härter ab diesem Herbst in Deutschland, es geht um nichts weniger als die Zukunft unseres Vaterlandes!
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BerndLuky
27.09.2024, 11.01 Uhr
Man habe unnötig Zeit vertan
Zitat: "Man habe unnötig Zeit vertan"!
Genau!
Man hat die Rede des Ältesten schon nach "6 Minuten" unterbrochen um Anträge durchzuwinken! Obwohl er nicht mal mit seiner Rede fertig war!
Genau so ein Spiel haben Grüne auch einst bei der CDU gemacht, nur wurde hier seitens der CDU der Antrag abgeschmettert!
Nun versucht die CDU das gleiche was die Grünen bei der CDU versucht haben, bei der AFD!
Ich habe mir den ganzen Stream angeschaut und echt gedacht wir sind im Kindergarten!
Die CDU SPD BSW und DieLinken haben sich wie Kleinkinder benommen und ich könnte wetten, dies war ein abgekartetes Spiel um die AFD auflaufen zu lassen!
Was aber absolut nicht geklappt hat!
Die Altparteien sind nichts weiter als Scheindemokraten und nun haben diese Ihre Maske fallen gelassen!
Genau!
Man hat die Rede des Ältesten schon nach "6 Minuten" unterbrochen um Anträge durchzuwinken! Obwohl er nicht mal mit seiner Rede fertig war!
Genau so ein Spiel haben Grüne auch einst bei der CDU gemacht, nur wurde hier seitens der CDU der Antrag abgeschmettert!
Nun versucht die CDU das gleiche was die Grünen bei der CDU versucht haben, bei der AFD!
Ich habe mir den ganzen Stream angeschaut und echt gedacht wir sind im Kindergarten!
Die CDU SPD BSW und DieLinken haben sich wie Kleinkinder benommen und ich könnte wetten, dies war ein abgekartetes Spiel um die AFD auflaufen zu lassen!
Was aber absolut nicht geklappt hat!
Die Altparteien sind nichts weiter als Scheindemokraten und nun haben diese Ihre Maske fallen gelassen!
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roni
27.09.2024, 11.15 Uhr
Anstands- und Respektlos
Ich war zutiefst erschüttert aber nicht wirklich überrascht was die Altparteien gestern geliefert haben. So ein Schmierentheater habe ich selten erlebt. Wie tief sind sie gesunken. Pfui
Das war ein Schlag gegen Wähler der AFD.....
Ich bin sprachlos,
Das war ein Schlag gegen Wähler der AFD.....
Ich bin sprachlos,
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Checker
27.09.2024, 11.18 Uhr
Trauerspiel…
Ein Trauerspiel ist das der Wählerwille der AFD von über 30 Prozent durch boykottierte Zusammenarbeit ausgehebelt werden soll.
Es müssten doch der Wahlsieger mit dem Zweitplatzierten und wenn es nicht reicht mit dem drittplatzierten zusammen arbeiten müssen.
Und wem das nicht passt hat kein Interesse den Wählerwillen umzusetzen.
Es müssten doch der Wahlsieger mit dem Zweitplatzierten und wenn es nicht reicht mit dem drittplatzierten zusammen arbeiten müssen.
Und wem das nicht passt hat kein Interesse den Wählerwillen umzusetzen.
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Flitzpiepe
27.09.2024, 11.26 Uhr
Das war doch allen klar
wie destruktiv sich die Thüringer AgD im neuen Landtag verhalten wird.
Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass sie sofort ihr wahres Gesicht zeigt.
Diese Partei ist einfach demokratiefeindlich.
Der Alterspräsident ist völlig überfordert und hilflos, da er nicht überparteilich handeln durfte und konnte. Er schadet dem Land Thüringen und seine Partei wird es in Zukunft weiter tun.
Nun muss halt das Verfassungsgericht regelnd eingreifen.
Den anderen Parteien werfe ich allerdings vor, dass sie nicht mit dem alten Landtag vor der Wahl die Unklarheiten zur Wahl des Landtagspräsidenten präzisiert hat.
Was muss eigentlich noch passieren bzw. wann ist das Maß so voll, dass man ernsthaft ein Verbot der AfD (zumindest in Thüringen) anstrebt.
Eine demokratische Wahl legitimiert keine antidemokratische Partei!
Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass sie sofort ihr wahres Gesicht zeigt.
Diese Partei ist einfach demokratiefeindlich.
Der Alterspräsident ist völlig überfordert und hilflos, da er nicht überparteilich handeln durfte und konnte. Er schadet dem Land Thüringen und seine Partei wird es in Zukunft weiter tun.
Nun muss halt das Verfassungsgericht regelnd eingreifen.
Den anderen Parteien werfe ich allerdings vor, dass sie nicht mit dem alten Landtag vor der Wahl die Unklarheiten zur Wahl des Landtagspräsidenten präzisiert hat.
Was muss eigentlich noch passieren bzw. wann ist das Maß so voll, dass man ernsthaft ein Verbot der AfD (zumindest in Thüringen) anstrebt.
Eine demokratische Wahl legitimiert keine antidemokratische Partei!
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grobschmied56
27.09.2024, 11.33 Uhr
'Plötzlich und unerwartet' braucht man ...
... eine neue Geschäftsordnung. So eine Überraschung.
Die alte Geschäftsordnung taugt nichts mehr?
Kaum zu glauben, hat doch jahrelang gute Dienste geleistet.
Ach ja, da war ja noch was, mit einer Oppositionspartei, welche die aufrechten Demokraten lustigerweise verbieten wollen, um 'unsere' Demokratie zu retten.
Eine Demokratie, in der es kaum jemanden ernsthaft störte, daß ein Bundesland von ehemaligen SED- Politikern regiert wird. Zur Erinnerung, das waren die Leute, die sich ab Herbst 1989 beim besten Willen nicht erinnern konnten, wer da den Befehl zum Schießen gegeben hatte...
(die AfD war's nicht, die gab es da noch gar nicht)
So gesehen haben Politiker mit schwachem Gedächtnis lange Tradition.
Wenn von Tabu-Bruch die Rede ist, sollte man sich erinnern, wer 2014 das Tabu gebrochen hat, mit der Mauerschützen-Partei zu koalieren.
Es waren die gleichen Leute, die heute das Verbot der Opposition fordern...
Anscheinend hat diese Truppe bei der letzten Landtagswahl immer noch zu viele Stimmen bekommen.
Die alte Geschäftsordnung taugt nichts mehr?
Kaum zu glauben, hat doch jahrelang gute Dienste geleistet.
Ach ja, da war ja noch was, mit einer Oppositionspartei, welche die aufrechten Demokraten lustigerweise verbieten wollen, um 'unsere' Demokratie zu retten.
Eine Demokratie, in der es kaum jemanden ernsthaft störte, daß ein Bundesland von ehemaligen SED- Politikern regiert wird. Zur Erinnerung, das waren die Leute, die sich ab Herbst 1989 beim besten Willen nicht erinnern konnten, wer da den Befehl zum Schießen gegeben hatte...
(die AfD war's nicht, die gab es da noch gar nicht)
So gesehen haben Politiker mit schwachem Gedächtnis lange Tradition.
Wenn von Tabu-Bruch die Rede ist, sollte man sich erinnern, wer 2014 das Tabu gebrochen hat, mit der Mauerschützen-Partei zu koalieren.
Es waren die gleichen Leute, die heute das Verbot der Opposition fordern...
Anscheinend hat diese Truppe bei der letzten Landtagswahl immer noch zu viele Stimmen bekommen.
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H.Freidenker
27.09.2024, 11.56 Uhr
Ich verstehe die Aufregung nicht,
die Frau Muhsal (AfD) soll nicht zur Wahl als Landtagspräsidentin in Thüringen aufgestellt werden dürfen, da ein Gerichtsurteil wegen Fehlern bei der Entlohnung einer Mitarbeiterin gegen sie ausgefallen ist.
So sehen es die "demokratischen" Parteien!
Das Landgericht Rostock, hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 22.09.2000 zugelassen, "Joachim Gauck im Sinne des Stasi-Unterlagengesetzes als Begünstigten zu bezeichnen". Nur wenige Zeit später wurde er zum Bundespräsidenten gewählt..
Da sahen es die "demokratischen" Parteien anders!
So sehen es die "demokratischen" Parteien!
Das Landgericht Rostock, hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 22.09.2000 zugelassen, "Joachim Gauck im Sinne des Stasi-Unterlagengesetzes als Begünstigten zu bezeichnen". Nur wenige Zeit später wurde er zum Bundespräsidenten gewählt..
Da sahen es die "demokratischen" Parteien anders!
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Kritiker2010
27.09.2024, 12.08 Uhr
Wenn ein Komplott auffliegt …
Wer die Berichterstattung jenseits diverser Meinungsartikel verfolgt, erfährt von merkwürdigen Szenen, die den Schreihälsen der "demokratischen" Parteien irgendwie entfallen zu sein scheinen.
Bisher habe ich den Eindruck, dass der neue Alterspräsident lediglich Dienst nach Vorschrift gemacht hat, sich also an die Regeln gehalten hat, die bisher galten und noch immer gelten dürften.
Hatte man vielleicht ein Komplott gegen die AfD geplant, dass aber nicht aufgegangen ist? Anstatt die Füße still zu halten und das Urteil des angerufenen Gerichts abzuwarten, eskalieren die übrigen Parteien nun weiter und fordern wieder mal ein AfD-Verbot.
Wenn man plötzlich die Geschäftsordnung ändern möchte sollte das auf Widerstand treffen, insbesondere wenn es sich augenscheinlich um ein Manöver handelt, um den politischen Gegner auszubooten. Allein der Versuch zu diesem Zeitpunkt zeugt von einem mangelhaften Demokratie- und Rechtsverständnis.
Besonders ungeschickt (aber erwartbar) ist die Aktion auch deshalb, weil nach der bestehenden Geschäftsordnung und den Mehrheitsverhältnissen zu erwarten wäre, dass im vierten Wahlgang irgendein, den anderen Parteien genehmer, Kandidat auf dem Stuhl platziert worden wäre - ohne Geschrei und ohne peinliche Selbstentkleidung.
Übrigens, ein ähnliches Schauspiel gab es bei der Besetzung des MDR-Rundfunkrestes mit Mitgliedern des sächsischen Landtages. Als absehbar war, dass ein AfD-Mitglied einziehen würde, wurden auch hier spontan die Geschäftsordnung geändert. Das sächsische Verfassungsgericht stellte die Rechtmäßigkeit fest. Die Begründung könnte aber irgendwann zur bösen Retourkutsche werden.
Ich bin gespannt, welch abenteuerliche Begründung man nun wieder finden wird, um das, was bisher als richtig und rechtmäßig galt, umzudeuten.
Bisher habe ich den Eindruck, dass der neue Alterspräsident lediglich Dienst nach Vorschrift gemacht hat, sich also an die Regeln gehalten hat, die bisher galten und noch immer gelten dürften.
Hatte man vielleicht ein Komplott gegen die AfD geplant, dass aber nicht aufgegangen ist? Anstatt die Füße still zu halten und das Urteil des angerufenen Gerichts abzuwarten, eskalieren die übrigen Parteien nun weiter und fordern wieder mal ein AfD-Verbot.
Wenn man plötzlich die Geschäftsordnung ändern möchte sollte das auf Widerstand treffen, insbesondere wenn es sich augenscheinlich um ein Manöver handelt, um den politischen Gegner auszubooten. Allein der Versuch zu diesem Zeitpunkt zeugt von einem mangelhaften Demokratie- und Rechtsverständnis.
Besonders ungeschickt (aber erwartbar) ist die Aktion auch deshalb, weil nach der bestehenden Geschäftsordnung und den Mehrheitsverhältnissen zu erwarten wäre, dass im vierten Wahlgang irgendein, den anderen Parteien genehmer, Kandidat auf dem Stuhl platziert worden wäre - ohne Geschrei und ohne peinliche Selbstentkleidung.
Übrigens, ein ähnliches Schauspiel gab es bei der Besetzung des MDR-Rundfunkrestes mit Mitgliedern des sächsischen Landtages. Als absehbar war, dass ein AfD-Mitglied einziehen würde, wurden auch hier spontan die Geschäftsordnung geändert. Das sächsische Verfassungsgericht stellte die Rechtmäßigkeit fest. Die Begründung könnte aber irgendwann zur bösen Retourkutsche werden.
Ich bin gespannt, welch abenteuerliche Begründung man nun wieder finden wird, um das, was bisher als richtig und rechtmäßig galt, umzudeuten.
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Leser X
27.09.2024, 12.35 Uhr
Meine Kritik...
... geht an ALLE Parteien an diesem Tag, der Thüringen einmal mehr bis auf die Knochen blamierte und damit die Würde von uns allen beschmutzte.
Die einen, weil sie die Konstituierung zu einseitiger Selbstdarstellung mißbrauchen wollten, die anderen, weil sie offenbar das Ergebnis der Landtagswahl noch nicht verinnerlicht haben einschließlich der Gründe ihres Scheiterns.
Hier muss schnellstens abgerüstet werden. Von allen!
Die einen, weil sie die Konstituierung zu einseitiger Selbstdarstellung mißbrauchen wollten, die anderen, weil sie offenbar das Ergebnis der Landtagswahl noch nicht verinnerlicht haben einschließlich der Gründe ihres Scheiterns.
Hier muss schnellstens abgerüstet werden. Von allen!
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diskobolos
27.09.2024, 13.28 Uhr
Nicht viel passiert
Dass nur die AFD-Abgeordneten einen aus ihrem Kreis als Landtagspräsidenten haben wollen, war klar und ist durch das Auftreten des s. g. Alterspräsidenten noch mal bestätigt worden.
Alle gegen die AFD? Na ja, die hat sich doch den Kampf gegen die Altparteien zur Aufgabe gesetzt. Sie ist auf Krawall gebürstet und wird weiter versuchen, Sand ins Getriebe der parlamentarischen Abläufe zu streuen. TH steht vor holprigen Zeiten . . .
"DEN Wählerwillen" gibt es in reiner Form nicht, auch wenn es oft so heißt. Ich vermute aber mal, dass die Thüringer Wähler keinen AFD-Vertreter als Landtagspräsidenten gewählt hätten, stünde diese Frage zur Abstimmung.
Alle gegen die AFD? Na ja, die hat sich doch den Kampf gegen die Altparteien zur Aufgabe gesetzt. Sie ist auf Krawall gebürstet und wird weiter versuchen, Sand ins Getriebe der parlamentarischen Abläufe zu streuen. TH steht vor holprigen Zeiten . . .
"DEN Wählerwillen" gibt es in reiner Form nicht, auch wenn es oft so heißt. Ich vermute aber mal, dass die Thüringer Wähler keinen AFD-Vertreter als Landtagspräsidenten gewählt hätten, stünde diese Frage zur Abstimmung.
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P.Burkhardt
27.09.2024, 13.37 Uhr
vollkommen egal, wie...
...das Verfassungsgericht entscheidet: Die AFD wird sich so oder so wieder in der Opferrolle suhlen. Erkennt das Gericht eine Kompetenzüberschreitung Treutlers, dann wird es als befangen oder von den "Kartellparteien" gesteuert angesehen. Bekommt Treutler (widererwarten) Recht, dann sind es eben auch die "Kartellparteien", die mit "Taschenspielertricks" (O-Ton Höcke) arbeiten würden. Im Grunde hat doch Treutler alles blockiert und damit die Rechte der demokratischen Parteien beschnitten, die ja immerhin gut zwei Drittel der Thüringer Wähler repräsentatieren - jedenfalls sehe ich das so, mal sehen, was die Richter dazu sagen.
Ist doch immer das Gleiche: Grenzen werden von der AFD immer wieder überschritten - um sich dann in Selbstmitleid zu baden. Wer das noch nicht erkannt hat, hat sich von den Dummenfängern bereits einfangen lassen.
Aber eines muss man der braunblauen Bruderschaft lassen: Der Unterhaltungswert ist grandios.
Ist doch immer das Gleiche: Grenzen werden von der AFD immer wieder überschritten - um sich dann in Selbstmitleid zu baden. Wer das noch nicht erkannt hat, hat sich von den Dummenfängern bereits einfangen lassen.
Aber eines muss man der braunblauen Bruderschaft lassen: Der Unterhaltungswert ist grandios.
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Engenius
27.09.2024, 15.22 Uhr
Ein Trauerspiel ohnegleichen!
Das war ja erst der Anfang und daran ist die CDU nicht ganz schuldlos. Hätte man einem Antrag der Grünen vor ein paar Monaten zugestimmt, wäre das Chaos dieser Veranstaltung ausgeblieben. Aber trotz aller Entwicklungen in Deutschland und speziell in Thüringen hat man die AFD wieder unterschätzt und offensichtlich sich selbst überschätzt. Jetzt ist man beim Tagesordnungspunkt 1 schon beim Thüringer Verfassungsgericht gelandet und hatte doch erst bei TOP 4 damit gerechnet. Das Ziel der AFD ist erreicht: Chaos, Aufmerksamkeit, Rache und Verhinderungspolitik!
Höckes Plan liegt doch auf der Hand, irgendwie die Macht ergreifen! Da er nicht 45 Abgeordnete hinter sich hat, die ihn zum Ministerpräsidenten wählen könnten, nutzt er, ich nenn es mal das doppelte Steigbügelhalterprinzip! Der erste Halter war der gestrige Alterspräsident Treutler, der seit etwa 4 Wochen weiß, welche Aufgabe er gestern erfüllen sollte, aber nicht einmal die Geschäftsordnung und die Thüringer Verfassung gelesen hat und in peinlicher Hilflosigkeit eine Unterbrechung nach der anderen veranlasste , um sich neue Weisungen aus der Parteiführung zu holen. Dabei hatte Höcke doch klargestellt, dass seine Aufgabe die Verhinderung der Wahl eines Landtagspräsidenten oder -präsidentin ohne Parteibuch der AFD war. Das hat er auch erreicht. Nun muss nur noch die Wahl von Frau Muhsal wie auch immer erreicht werden, damit sie dann den zweiten Steigbügel für Höcke als Ministerpräsident halten kann! Undenkbar? Wir werden sehen!
Das war nur ein erster Eindruck von den kommenden Tagen im Thüringer Parlament, denn das war das Vorspiel, die Hauptdarsteller saßen gestern nur lächelnd auf den Bänken mit der Gewissheit, dass ihre Stunde noch kommt. Man kann nur hoffen, dass auch dem letzten Abgeordneten klar geworden ist, dass man die AFD nie wieder unterschätzen darf.
Höckes Plan liegt doch auf der Hand, irgendwie die Macht ergreifen! Da er nicht 45 Abgeordnete hinter sich hat, die ihn zum Ministerpräsidenten wählen könnten, nutzt er, ich nenn es mal das doppelte Steigbügelhalterprinzip! Der erste Halter war der gestrige Alterspräsident Treutler, der seit etwa 4 Wochen weiß, welche Aufgabe er gestern erfüllen sollte, aber nicht einmal die Geschäftsordnung und die Thüringer Verfassung gelesen hat und in peinlicher Hilflosigkeit eine Unterbrechung nach der anderen veranlasste , um sich neue Weisungen aus der Parteiführung zu holen. Dabei hatte Höcke doch klargestellt, dass seine Aufgabe die Verhinderung der Wahl eines Landtagspräsidenten oder -präsidentin ohne Parteibuch der AFD war. Das hat er auch erreicht. Nun muss nur noch die Wahl von Frau Muhsal wie auch immer erreicht werden, damit sie dann den zweiten Steigbügel für Höcke als Ministerpräsident halten kann! Undenkbar? Wir werden sehen!
Das war nur ein erster Eindruck von den kommenden Tagen im Thüringer Parlament, denn das war das Vorspiel, die Hauptdarsteller saßen gestern nur lächelnd auf den Bänken mit der Gewissheit, dass ihre Stunde noch kommt. Man kann nur hoffen, dass auch dem letzten Abgeordneten klar geworden ist, dass man die AFD nie wieder unterschätzen darf.
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daniel-san
27.09.2024, 15.34 Uhr
Die Regeln dafür sind doch ganz klar
die existierende Geschäftsordnung legt die Reihenfolge strikt fest, in welcher der Landtag vorzugehen hat. Das "Ding" ist dabei nicht "nur" irgendeine "simple Geschäftsordnung", sondern Gesetz. Demnach kann kein Antrag vor der Konstituierung des Landtages verhandelt werden, sondern erst danach. Diese Geschäftsordnung lässt dabei eigentlich auch keine alternativen Interpretationen zu - denn soviel Interpretationsspielraum ist da ja gar nicht vorhanden. Ich kann schon nachvollziehen was die AfD hier macht - schließlich wendet sie diese aktuell nur ganz exakt an.
Der Aufschrei, dass das doch möglich wäre, liegt in der Interpretation des Grundgesetzes zugrunde, oder anders gesagt, es leitet sich aus dem Grundgesetz ab.
Wer hat nun Recht? Das wird des Verfassungsgericht nun entscheiden.
Aber sollte die AfD hier tatsächlich falsch liegen, heißt das auch, das die Geschäftsordnung unseres Landtages verfassungswidrig ist und das der strikte Ablauf zur Konstituierung des Landtages schon immer falsch war und gegen unsere Verfassung verstößt.
Allerdings ist immer auch zu beachten, dass hier auf das Prinzip des Respekts, im Umgang miteinander, viel Wert gelegt wird. Sollte die stärkste Fraktion im Landtag nicht den Präsidenten stellen, MUSS sie zwingend den Vizepräsidenten stellen. Das die stärkste Fraktion letzlich nicht an den Funktionen/Personalien des Landtags beteiligt werden soll, wäre ein absoluter Skandal und ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung.
Ich hoffe diese "Bündnis gegen die AfD" im Landtag verletzt das nicht noch weiter. Thüringen hatte genug Skandale, die von den Etablierten verursacht wurden. Wir brauchen nicht noch mehr.
Der Aufschrei, dass das doch möglich wäre, liegt in der Interpretation des Grundgesetzes zugrunde, oder anders gesagt, es leitet sich aus dem Grundgesetz ab.
Wer hat nun Recht? Das wird des Verfassungsgericht nun entscheiden.
Aber sollte die AfD hier tatsächlich falsch liegen, heißt das auch, das die Geschäftsordnung unseres Landtages verfassungswidrig ist und das der strikte Ablauf zur Konstituierung des Landtages schon immer falsch war und gegen unsere Verfassung verstößt.
Allerdings ist immer auch zu beachten, dass hier auf das Prinzip des Respekts, im Umgang miteinander, viel Wert gelegt wird. Sollte die stärkste Fraktion im Landtag nicht den Präsidenten stellen, MUSS sie zwingend den Vizepräsidenten stellen. Das die stärkste Fraktion letzlich nicht an den Funktionen/Personalien des Landtags beteiligt werden soll, wäre ein absoluter Skandal und ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung.
Ich hoffe diese "Bündnis gegen die AfD" im Landtag verletzt das nicht noch weiter. Thüringen hatte genug Skandale, die von den Etablierten verursacht wurden. Wir brauchen nicht noch mehr.
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jayjay
27.09.2024, 15.35 Uhr
Politik
Für mich steht eines fest: Politik ist das schmutzigste Geschäft!!!!!
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Kobold2
27.09.2024, 15.51 Uhr
Es war zu erwarten
Das nach dem Wahlausgang in der nächsten Zeit kaum was Brauchbares zustande kommt. Es fängt schon an, bevor man überhaupt den Versuch einer Regierungsbildung spürt. Einzig ein Drittel der Wähler meint nun, daß sie den Willen Gesamtthüringens representieren.
Dazu die kurzekopfsschüttelnde Frage von einem Kunden bei der Anlieferung...
Was habt ihr denn da zusammengewählt?
Ganz sicher, der AfD geht es nicht um Thüringen und seine Wähler.
Dazu die kurzekopfsschüttelnde Frage von einem Kunden bei der Anlieferung...
Was habt ihr denn da zusammengewählt?
Ganz sicher, der AfD geht es nicht um Thüringen und seine Wähler.
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Alanin
27.09.2024, 18.04 Uhr
Interessant…
…dass die frühere Präsidentin, welche zur konstituierenden Sitzung einlädt, am 19.9. die Tagesordnung änderte und die Abstimmung zur GO drauf gesetzt hat. In der Tagesordnung vom 16.9. war davon noch nichts zu sehen…
CDU, BSW und Co haben es von Anfang an auf Krawall ausgerichtet. Man mag von der AfD halten, was man will. Aber dass die anderen Parteien immer schön über das Stöckchen springen ist echt eine Schande. Und sie treten die Würde des Landtages mit schmutzigen Füßen, weil sie der Meinung sind, dass der Zweck die Mittel heiligt.
Problem wird nur sein, wenn einmal der Schritt gegangen ist, kann sich am Ende niemand beschweren, wenn es nach ihnen auch andere tun.
CDU, BSW und Co haben es von Anfang an auf Krawall ausgerichtet. Man mag von der AfD halten, was man will. Aber dass die anderen Parteien immer schön über das Stöckchen springen ist echt eine Schande. Und sie treten die Würde des Landtages mit schmutzigen Füßen, weil sie der Meinung sind, dass der Zweck die Mittel heiligt.
Problem wird nur sein, wenn einmal der Schritt gegangen ist, kann sich am Ende niemand beschweren, wenn es nach ihnen auch andere tun.
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Waldemar Ceckorr
27.09.2024, 19.00 Uhr
Ganz sicher, den Altparteien geht es nicht um Thüringen und seine Wähler.
der waldi
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grobschmied56
27.09.2024, 19.55 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Naja, Sie ahnen es: Verhalten Sie sich bitte höflich gegenüber Anderen!
Kobold2
27.09.2024, 20.03 Uhr
Ein schmutziges Geschäft
war Politik zum Großteil leider schon immer, nur mit der AfD ist es richtig dreckig geworden.
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grobschmied56
27.09.2024, 20.16 Uhr
Na, Kurt, dann sage ich es mal...
... ganz höflich. Die ferner-liefen - Parteien im Thüringer Landtag wollen den alten Grundsatz praktizieren: 'Was dem Zeus gestattet, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt!'
Quod licet Iovi, non licet bovi.
Sinnspruch
(Auf Deutsch: Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt. Die Stellung in der Hierarchie wird zur Bewertung von Handlungen herangezogen.)
(Quelle: Phraseo.de)
Nur verkennen sie die Lage und müssen erst noch realisieren, wer da der Zeus, und wer der Ochse ist.
Höflich genug?
Quod licet Iovi, non licet bovi.
Sinnspruch
(Auf Deutsch: Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt. Die Stellung in der Hierarchie wird zur Bewertung von Handlungen herangezogen.)
(Quelle: Phraseo.de)
Nur verkennen sie die Lage und müssen erst noch realisieren, wer da der Zeus, und wer der Ochse ist.
Höflich genug?
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Anmerkung techn. Support:
Geht doch. 👍
Geht doch. 👍
warumauchimmer
28.09.2024, 00.04 Uhr
Nun haben sich zwar...
.. ein paar Blaue sehr weit aus dem Fenster gelehnt, waren aber erwartungsgemäß im Unrecht.
Der Alterpräsident hat wie angenommen rechtswidrig gehandelt, er hat die Geschäftsordnung und Thüringer Verfassung verletzt.
Im Zweiten Punkt ist das Verfassungsgericht allerdings nicht gefolgt. Hier wurde in bestimmter Abstimmungsmodus vorgeschlagen. Das Gericht verneinte dies, der Modus muss erst durch den Landtag bestimmt werden.
Der Afd-MdL in Sachsen-Anhalt Daniel Wald meinte dazu auf Twitter/X:
"Dann werden diese Richter ihr Ende damit einleuten(sic!), eine Bestätigung im Amt sollte dann mit der Sperrminorität verhindert werden."
Nachdem ihm auf StGB §105 aufmerksam gemacht wurde, löschte er den Post, später sogar das Konto.
Soviel zum Demokrativerständnis der AfD...
Der Alterpräsident hat wie angenommen rechtswidrig gehandelt, er hat die Geschäftsordnung und Thüringer Verfassung verletzt.
Im Zweiten Punkt ist das Verfassungsgericht allerdings nicht gefolgt. Hier wurde in bestimmter Abstimmungsmodus vorgeschlagen. Das Gericht verneinte dies, der Modus muss erst durch den Landtag bestimmt werden.
Der Afd-MdL in Sachsen-Anhalt Daniel Wald meinte dazu auf Twitter/X:
"Dann werden diese Richter ihr Ende damit einleuten(sic!), eine Bestätigung im Amt sollte dann mit der Sperrminorität verhindert werden."
Nachdem ihm auf StGB §105 aufmerksam gemacht wurde, löschte er den Post, später sogar das Konto.
Soviel zum Demokrativerständnis der AfD...
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warumauchimmer
28.09.2024, 00.54 Uhr
Interessanterweise...
....gibt es inzwischen auch ein Interview mit dem Alterpräsidenten Jürgen Treutler, der bestätigt das es Strategie seitens der AfD war, dass es zu einem Gang zum Thüringer Verfassungsgericht kommt. Vollkommen kalkulierter Eklat.
Der Wähler bekommt, was er bestrellt
Der Wähler bekommt, was er bestrellt
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Wie Bitte
28.09.2024, 08.36 Uhr
Das ist ja überraschend. Die AfD hat den Eklat bewusst inszeniert?
Sie wollte die Altparteien vorführen, sie wollte, dass es zu keiner konstituierenden Sitzung kommt, sie wollte den Krawall und den Gang vor's Verfassungsgericht? Sie ist überhaupt nicht an besserer Politik für ihre Wähler interessiert, sie will nur stören umd kümmert sich nur um sich selbst?
Das war ja so überhaupt nicht zu erwarten - ist aber sicherlich auch Schuld der Altparteien.
Ich frage mich nur, ob nicht so langsam ein paar AfD-Wähler aufwachen und anfangen zu checken, was für eine Partei sie da gewählt haben. Aber, nee, da muss ich über mich selbst lachen, das war dumm.
Was mir aber noch in den Sinn kommt: in welchem Artikel kurz vor der Wahl hat der Chefredakteur welcher online-Zeitung noch selbst von "Machtergreifung der AfD gesprochen", eine Formulierung, welche Herr Prophet hier verurteilt, und ist dafür von den Kommentatoren bejubelt worden...?
Ach, ärgerlich, ich komme nicht d'rauf. Fällt mir gewiss noch ein.
Das war ja so überhaupt nicht zu erwarten - ist aber sicherlich auch Schuld der Altparteien.
Ich frage mich nur, ob nicht so langsam ein paar AfD-Wähler aufwachen und anfangen zu checken, was für eine Partei sie da gewählt haben. Aber, nee, da muss ich über mich selbst lachen, das war dumm.
Was mir aber noch in den Sinn kommt: in welchem Artikel kurz vor der Wahl hat der Chefredakteur welcher online-Zeitung noch selbst von "Machtergreifung der AfD gesprochen", eine Formulierung, welche Herr Prophet hier verurteilt, und ist dafür von den Kommentatoren bejubelt worden...?
Ach, ärgerlich, ich komme nicht d'rauf. Fällt mir gewiss noch ein.
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Mitternacht
28.09.2024, 09.07 Uhr
Wenn man sich vergegenwärtigt, dass dieser bewusst inszenierte Eklat -
- unter anderem zum Ziel hat, Gegenvorschläge zu einer wegen Betrugs vorbestraften Landtagspräsidentin zu verhindern, ist dieses "Spiel" der AfD nur noch verurteilenswerter.
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Hayabus
28.09.2024, 10.04 Uhr
2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt
und Drei macht Neune !!
Wir machen uns die Welt
Widdewidde wie sie uns gefällt ....
...war bestimmt die Eröffnungshymne der heutigen Landtagssitzung.
und Drei macht Neune !!
Wir machen uns die Welt
Widdewidde wie sie uns gefällt ....
...war bestimmt die Eröffnungshymne der heutigen Landtagssitzung.
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Kobold2
28.09.2024, 10.26 Uhr
Und wieder werden die Anhänger
Diese inszenierte Verfehlung ignorieren, klein reden und ins Gegenteil umkehrern, damit die Opferrolle bestehen bleibt.
Dann darf man sich von diesen Anhängern erklären lassen, dass man die Wahrheit nicht sieht und man endlich aufwachen soll.
Es bestätigt meinen Kommentar weiter oben, über das Geschäftsgebahren der AfD.
Dann darf man sich von diesen Anhängern erklären lassen, dass man die Wahrheit nicht sieht und man endlich aufwachen soll.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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