Fr, 10:10 Uhr
14.02.2025
Der Landeswahlleiter informiert
Wahlbriefe schnellstens absenden
Für etwaige Briefwähler gilt: Haben Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten, aber noch nicht wieder zurückgesandt, sollten Sie dies schnellstens erledigen oder persönlich bei der angegebenen Adresse einwerfen, so der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger...
Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 müssen spätestens am Wahltag, also am Sonntag, dem 23. Februar, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen zuständigen Stelle eingegangen sein. Nur dann kann die Stimmabgabe für die Bundestagswahl 2025 berücksichtigt werden.
Wollen Sie sichergehen, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt, besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben. Jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief am Sonntag, den 23. Februar nach 18:00 Uhr oder an einem späteren Tag ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt.
Autor: redWahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 müssen spätestens am Wahltag, also am Sonntag, dem 23. Februar, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen zuständigen Stelle eingegangen sein. Nur dann kann die Stimmabgabe für die Bundestagswahl 2025 berücksichtigt werden.
Wollen Sie sichergehen, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt, besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben. Jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief am Sonntag, den 23. Februar nach 18:00 Uhr oder an einem späteren Tag ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt.