Di, 11:00 Uhr
25.03.2025
nnz-Forum
Die Rathaus-Mühlen mahlen mal wieder langsam
Regelrechte Odysseen durch die Rathaus-Bürokratie hat uns schon so mancher Leser in den letzten Jahren zugetragen, heute erreicht uns ein Bericht über den Versuch, einen Parkausweis zu bekommen...
Update, 25.03., 11 Uhr: Die Mühlen wollen gar nicht mahlen
Auf Grund meiner Schwerbehinderung mit GdB 70 und Merkzeichen G, sowie wegen weiterer zunehmender körperlicher Einschränkungen musste ich Anfang 2024 mein altes Mietverhältnis kündigen und in eine barrierefreie Wohnung am August-Bebel-Platz 6 umziehen.
Mit eingeschlossen war dabei auch ein Standortwechsel für meinen PKW, für den ich einen Anwohnerparkausweis beim Bürgerservice der Stadt Nordhausen beantragte und auch anstandslos erhielt.
Diese Parkberechtigung als Anwohner wollte ich ab Januar 2025 verlängern und so habe ich mich bereits am 03.12. letzten Jahres um einen Termin beim Bürgerservice bemüht. Den erhielt ich auch und zwar nach geschlagenen 7 (!) Wochen Wartezeit.
Ist dieser Umstand im Umgang mit dem Bürger schon an sich eine Zumutung, die den Begriff Bürgerservice nicht verdient, so war dies nur der Auftakt für eine bis heute andauernde Odyssee, wie ich Sie bis dahin noch nicht erlebt habe.
Zum anberaumten Termin am 26.01.25 sprach ich also im Rathaus in der Erwartung vor, meinen Anwohnerparkausweis unkompliziert zu verlängern. Doch da irrte ich mich gewaltig. Mitten beim erneuten Ausfüllen des Antrages (Warum ist dieser Papierwahn überhaupt notwendig, wenn es doch nur um die Verlängerung geht?) wurde mir von der bearbeitenden Dame mitgeteilt, ich könne meine Bemühungen einstellen, weil ich keinen neuen Anwohnerparkausweis erhalten würde.
Auf mein Erstaunen darüber teilte man mir mit, dass nur Bewohner ab Hausnummer 8 am Bebelplatz eine Berechtigung zum erleichterten Parken beanspruchen können. Sie hielt mir dabei eine Liste vor, auf der die betreffenden Straßen und zugehörigen Hausnummern verzeichnet waren. Auf meine Frage, warum dem so ist, erhielt ich nicht nur keine Antwort, geschweige denn, dass man versucht hätte, dies irgendwie zu ermitteln, sondern ich wurde einfach an die Verkehrsbehörde verwiesen, die für diese Liste angeblich zuständig sei.
Ziemlich konsterniert verließ ich das Rathaus und reichte noch am gleichen Nachmittag eine Online-Beschwerde beim Bürgerbeauftragten der Stadt ein. Dieser meldete sich dann auch per E-Mail noch am selben Tag und versprach, sich um den Sachverhalt zu kümmern. Drei Wochen vergingen, ohne dass er bzw. sich etwas tat. (Und auch bis zum heutigen Tag gibt es keine Reaktion seitens des Bürgerbeauftragten!) Daraufhin habe ich am 10.02. nochmals eine Nachfrage zum Stand der Angelegenheit per E-Mail an die Stadtverwaltung gesandt und gleichzeitig den Antrag auf Genehmigung eines Anwohnerparkausweises online bei der Stadt gestellt. Am 13.02. erhielt ich dann die Eingangsbestätigung und die Mitteilung, dass die Bearbeitung ca. 2-3 Wochen dauern würde. (Nur mal so, seitdem sind bereits wieder 7 Wochen vergangen, ohne dass ich einen Bescheid erhalten hätte.)
Parallel zur Beantragung bekam ich auch noch vom zuständigen Leiter des Bürgeramtes die Mail, dass mein Anliegen an die Verkehrsbehörde weitergeleitet wurde. Nachdem wieder 3 Wochen ohne Reaktion von der Stadt ins Land gegangen sind und ich bereits seit mehr als 6 Wochen die vollen Parkgebühren für das Abstellen meines Fahrzeugs auf dem August-Bebel-Platz entrichten musste, habe ich wieder per E-Mail am 03.03. zum Bearbeitungsstand bei der Stadt nachgefragt und dieses Mal auch eine gerichtliche Klage wegen Ungleichbehandlung ins Spiel gebracht. Daraufhin antwortete mir am gleichen Tag endlich die Straßenverkehrsbehörde, dass mein Begehren noch geprüft wird, nunmehr auch noch das Bauordnungsamt kontaktiert wurde und dass das alles noch dauert. Ich hätte aber die Option, mich wieder an den Bürgerservice zu wenden, um die Möglichkeit einer gesonderten Parkkarte oder Parkerleichterungen für Schwerbehinderte zu prüfen.
Also rief ich am folgenden Tag wieder beim Bürgerservice an, die mir aber erneut nicht weiterhelfen konnten und mir mitteilten, dass ich bei der Verkehrsbehörde schon an der richtigen Stelle wäre. Das Hin und Her der Zuständigkeiten ging also in die nächste Runde. Ich habe danach selbst recherchiert. Und um es kurz zu machen, die Parkkarte, welche für Nichtanwohner sondern am Bebelplatz tätige Firmen gedacht ist, kostet im Jahr 320 Euro, während ein Anwohnerparkausweis für 90,00 Euro/Jahr zu haben ist, wenn man denn einen bekommt. Und die Parkerleichterungen für behinderte Menschen umfasst eine kostenlose Parkdauer von 3 Stunden auf allen öffentlichen Parkplätzen in der Stadt. Aber das löst nicht mein Problem. Ich kann und will mein Auto nicht permanent umparken müssen, sondern ich brauche einen Stellplatz.
Nach dieser unbefriedigenden Nachricht habe ich dann der Stadt eine Frist bis zum 21.03.25 gesetzt und bin auch bei dieser geblieben, nachdem mich der Sachbearbeiter von der Verkehrsbehörde angerufen und nochmals versucht hat, mich umzustimmen und keine rechtlichen Schritte zu veranlassen. Auch die Begründung, die Betroffenen vom Bebelplatz 6 hätten deshalb keinen Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis, weil sie über eine eigene Hofzufahrt und eigene Stellplätze verfügen würden, stimmt so nicht, denn wie aus dem beigefügten Foto ersichtlich, ist die Hofzufahrt ein Privatgrundstück, auf dem nur die Bewohner der Töpferstr. und Angestellte bei Edeka parken dürfen. Lediglich dem Pflegedienst vom Südharzklinikum wurden ein paar separate Parkflächen zugestanden.
Das ich mit meiner Entscheidung richtig lag, beweist mir die Tatsache, dass auch die Frist nunmehr verstrichen ist, ohne dass sich seitens der Stadt (Von welchem Amtsbereich auch immer) Jemand abschließend um meinen Antrag gekümmert und sich bei mir gemeldet hätte.
Offensichtlich scheint mir also tatsächlich nur noch der Rechtsweg als letzte Alternative übrig zu bleiben. Die Stadt Nordhausen hat offenbar kein Interesse einem schwer- und gehbehinderten Bürger, der auch am Bebelplatz wohnt, das gleiche Recht zuzubilligen, wie es allen anderen Anwohnern zusteht. Für eine Stadt, die sich mehr Teilhabe von Benachteiligten und Inklusion auf ihre Fahnen geschrieben hat, wirft diese Art des Umgangs ein sehr bezeichnendes Bild auf unsere Stadtverwaltung."
Steffen Steinbach
Update, 25.03.: Nachdem Herr Steinbach seine Erlebnisse gestern in der nnz schilderte, erhielt er am morgen einen Anruf der Straßenverkehrsbehörde. Hier ein kurzes Update:
Nein, Nordhausens Mühlen arbeiten nicht langsam, sie arbeiten gar nicht, und zwar weil die Verwaltung nicht will.
Auf Grund des gestrigen Artikels in der nnz erhielt ich heute Morgen einen sehr bemerkenswerten Anruf von der Straßenverkehrsbehörde. Dabei teilte mir der zuständige Sachbearbeiter mehrere interessante Fakten mit, u.a. dass er nach Rücksprache mit meinem Vermieter (Südharzklinikum) die Info bekommen habe, dass es für Anwohner des August-Bebel-Platz 6 keine Parkmöglichkeit hinter dem Haus (Hofzufahrt von der Weberstr. aus) gibt. Das sei auch früher schon der Fall gewesen als das Objekt August-Bebel-Platz 6 noch ein Arbeiterwohnheim war. Damals durften die Bewohner (jetzt Achtung) kostenlos auf dem Bebelplatz parken. Warum das heute nicht mehr ginge, wüsste er nicht. Er bestehe aber weiterhin darauf, dass ich kein Anrecht auf einen Anwohnerparkplatz habe, weil es ja diese besagte Hofzufahrt gebe.
Für mich belegen aber die Aussagen folgendes:
Feststeht, die Stadtverwaltung hat überhaupt kein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und stellt sich an wie ein bockiges Kind. Und das ist einfach nur traurig und macht mich fassungslos.
Autor: redUpdate, 25.03., 11 Uhr: Die Mühlen wollen gar nicht mahlen
Auf Grund meiner Schwerbehinderung mit GdB 70 und Merkzeichen G, sowie wegen weiterer zunehmender körperlicher Einschränkungen musste ich Anfang 2024 mein altes Mietverhältnis kündigen und in eine barrierefreie Wohnung am August-Bebel-Platz 6 umziehen.
Mit eingeschlossen war dabei auch ein Standortwechsel für meinen PKW, für den ich einen Anwohnerparkausweis beim Bürgerservice der Stadt Nordhausen beantragte und auch anstandslos erhielt.
Diese Parkberechtigung als Anwohner wollte ich ab Januar 2025 verlängern und so habe ich mich bereits am 03.12. letzten Jahres um einen Termin beim Bürgerservice bemüht. Den erhielt ich auch und zwar nach geschlagenen 7 (!) Wochen Wartezeit.
Ist dieser Umstand im Umgang mit dem Bürger schon an sich eine Zumutung, die den Begriff Bürgerservice nicht verdient, so war dies nur der Auftakt für eine bis heute andauernde Odyssee, wie ich Sie bis dahin noch nicht erlebt habe.
Zum anberaumten Termin am 26.01.25 sprach ich also im Rathaus in der Erwartung vor, meinen Anwohnerparkausweis unkompliziert zu verlängern. Doch da irrte ich mich gewaltig. Mitten beim erneuten Ausfüllen des Antrages (Warum ist dieser Papierwahn überhaupt notwendig, wenn es doch nur um die Verlängerung geht?) wurde mir von der bearbeitenden Dame mitgeteilt, ich könne meine Bemühungen einstellen, weil ich keinen neuen Anwohnerparkausweis erhalten würde.
Auf mein Erstaunen darüber teilte man mir mit, dass nur Bewohner ab Hausnummer 8 am Bebelplatz eine Berechtigung zum erleichterten Parken beanspruchen können. Sie hielt mir dabei eine Liste vor, auf der die betreffenden Straßen und zugehörigen Hausnummern verzeichnet waren. Auf meine Frage, warum dem so ist, erhielt ich nicht nur keine Antwort, geschweige denn, dass man versucht hätte, dies irgendwie zu ermitteln, sondern ich wurde einfach an die Verkehrsbehörde verwiesen, die für diese Liste angeblich zuständig sei.
Ziemlich konsterniert verließ ich das Rathaus und reichte noch am gleichen Nachmittag eine Online-Beschwerde beim Bürgerbeauftragten der Stadt ein. Dieser meldete sich dann auch per E-Mail noch am selben Tag und versprach, sich um den Sachverhalt zu kümmern. Drei Wochen vergingen, ohne dass er bzw. sich etwas tat. (Und auch bis zum heutigen Tag gibt es keine Reaktion seitens des Bürgerbeauftragten!) Daraufhin habe ich am 10.02. nochmals eine Nachfrage zum Stand der Angelegenheit per E-Mail an die Stadtverwaltung gesandt und gleichzeitig den Antrag auf Genehmigung eines Anwohnerparkausweises online bei der Stadt gestellt. Am 13.02. erhielt ich dann die Eingangsbestätigung und die Mitteilung, dass die Bearbeitung ca. 2-3 Wochen dauern würde. (Nur mal so, seitdem sind bereits wieder 7 Wochen vergangen, ohne dass ich einen Bescheid erhalten hätte.)
Parallel zur Beantragung bekam ich auch noch vom zuständigen Leiter des Bürgeramtes die Mail, dass mein Anliegen an die Verkehrsbehörde weitergeleitet wurde. Nachdem wieder 3 Wochen ohne Reaktion von der Stadt ins Land gegangen sind und ich bereits seit mehr als 6 Wochen die vollen Parkgebühren für das Abstellen meines Fahrzeugs auf dem August-Bebel-Platz entrichten musste, habe ich wieder per E-Mail am 03.03. zum Bearbeitungsstand bei der Stadt nachgefragt und dieses Mal auch eine gerichtliche Klage wegen Ungleichbehandlung ins Spiel gebracht. Daraufhin antwortete mir am gleichen Tag endlich die Straßenverkehrsbehörde, dass mein Begehren noch geprüft wird, nunmehr auch noch das Bauordnungsamt kontaktiert wurde und dass das alles noch dauert. Ich hätte aber die Option, mich wieder an den Bürgerservice zu wenden, um die Möglichkeit einer gesonderten Parkkarte oder Parkerleichterungen für Schwerbehinderte zu prüfen.
Also rief ich am folgenden Tag wieder beim Bürgerservice an, die mir aber erneut nicht weiterhelfen konnten und mir mitteilten, dass ich bei der Verkehrsbehörde schon an der richtigen Stelle wäre. Das Hin und Her der Zuständigkeiten ging also in die nächste Runde. Ich habe danach selbst recherchiert. Und um es kurz zu machen, die Parkkarte, welche für Nichtanwohner sondern am Bebelplatz tätige Firmen gedacht ist, kostet im Jahr 320 Euro, während ein Anwohnerparkausweis für 90,00 Euro/Jahr zu haben ist, wenn man denn einen bekommt. Und die Parkerleichterungen für behinderte Menschen umfasst eine kostenlose Parkdauer von 3 Stunden auf allen öffentlichen Parkplätzen in der Stadt. Aber das löst nicht mein Problem. Ich kann und will mein Auto nicht permanent umparken müssen, sondern ich brauche einen Stellplatz.
Nach dieser unbefriedigenden Nachricht habe ich dann der Stadt eine Frist bis zum 21.03.25 gesetzt und bin auch bei dieser geblieben, nachdem mich der Sachbearbeiter von der Verkehrsbehörde angerufen und nochmals versucht hat, mich umzustimmen und keine rechtlichen Schritte zu veranlassen. Auch die Begründung, die Betroffenen vom Bebelplatz 6 hätten deshalb keinen Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis, weil sie über eine eigene Hofzufahrt und eigene Stellplätze verfügen würden, stimmt so nicht, denn wie aus dem beigefügten Foto ersichtlich, ist die Hofzufahrt ein Privatgrundstück, auf dem nur die Bewohner der Töpferstr. und Angestellte bei Edeka parken dürfen. Lediglich dem Pflegedienst vom Südharzklinikum wurden ein paar separate Parkflächen zugestanden.
Das ich mit meiner Entscheidung richtig lag, beweist mir die Tatsache, dass auch die Frist nunmehr verstrichen ist, ohne dass sich seitens der Stadt (Von welchem Amtsbereich auch immer) Jemand abschließend um meinen Antrag gekümmert und sich bei mir gemeldet hätte.
Offensichtlich scheint mir also tatsächlich nur noch der Rechtsweg als letzte Alternative übrig zu bleiben. Die Stadt Nordhausen hat offenbar kein Interesse einem schwer- und gehbehinderten Bürger, der auch am Bebelplatz wohnt, das gleiche Recht zuzubilligen, wie es allen anderen Anwohnern zusteht. Für eine Stadt, die sich mehr Teilhabe von Benachteiligten und Inklusion auf ihre Fahnen geschrieben hat, wirft diese Art des Umgangs ein sehr bezeichnendes Bild auf unsere Stadtverwaltung."
Steffen Steinbach
Update, 25.03.: Nachdem Herr Steinbach seine Erlebnisse gestern in der nnz schilderte, erhielt er am morgen einen Anruf der Straßenverkehrsbehörde. Hier ein kurzes Update:
Nein, Nordhausens Mühlen arbeiten nicht langsam, sie arbeiten gar nicht, und zwar weil die Verwaltung nicht will.
Auf Grund des gestrigen Artikels in der nnz erhielt ich heute Morgen einen sehr bemerkenswerten Anruf von der Straßenverkehrsbehörde. Dabei teilte mir der zuständige Sachbearbeiter mehrere interessante Fakten mit, u.a. dass er nach Rücksprache mit meinem Vermieter (Südharzklinikum) die Info bekommen habe, dass es für Anwohner des August-Bebel-Platz 6 keine Parkmöglichkeit hinter dem Haus (Hofzufahrt von der Weberstr. aus) gibt. Das sei auch früher schon der Fall gewesen als das Objekt August-Bebel-Platz 6 noch ein Arbeiterwohnheim war. Damals durften die Bewohner (jetzt Achtung) kostenlos auf dem Bebelplatz parken. Warum das heute nicht mehr ginge, wüsste er nicht. Er bestehe aber weiterhin darauf, dass ich kein Anrecht auf einen Anwohnerparkplatz habe, weil es ja diese besagte Hofzufahrt gebe.
Für mich belegen aber die Aussagen folgendes:
- 1. Es hat noch nie ein Anwohnerparkrecht hinter dem Haus (Hofzufahrt) August-Bebel-Platz 6 gegeben, weshalb bereits damals die Bewohner/Arbeiter auf dem Bebelplatz parken mussten/durften.
- 2. Die Bauordnung, welche regelt, dass das Objekt August-Bebel-Platz 6 kein Anrecht auf einen Anwohnerparkplatz hat, weil es (angeblich) über eine Hofzufahrt verfügt, ist fehlerhaft, da es eben eine solche Hofzufahrt für das Objekt gar nicht gibt (Siehe das Foto von gestern, welches zeigt, dass die Zufahrt nicht für den August-Bebel-Platz 6 gilt und in dieser jetzigen Gültigkeit durch die Stadt genehmigt worden ist).
Feststeht, die Stadtverwaltung hat überhaupt kein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und stellt sich an wie ein bockiges Kind. Und das ist einfach nur traurig und macht mich fassungslos.
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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