Mi, 14:13 Uhr
30.04.2025
AfD-Stadträtin und Landtagsabgeordnete Kerstin Düben-Schaumann:
"SWG hat eine Verantwortung gegenüber ihren Mietern"
Mit der Vorgehensweise der SWG können wir uns nicht zufriedengeben. Als gewählte Stadträte und Abgeordnete sind wir eine Verpflichtung gegenüber unseren Wählern eingegangen", sagte Kerstin Düben-Schaumann zur Angelegenheit in der Nordhäuser Hufelandstraße...
"Mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln werden wir als AfD versuchen, den Betroffenen zu helfen. Deshalb habe ich mich der Sache erneut angenommen und appelliere mit einem heute eingebrachten Antrag an den Stadtrat, die zuständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat der SWG zu beauftragen, Beschlüsse durchzusetzen, durch die den zum Auszug gezwungenen Mietern ein bevorzugtes, vertraglich geregeltes Rückkehrrecht in ihre Wohnungen zugesichert wird.
Zusätzlich werden den Mietern finanzielle Beihilfen für die Kosten der Umzüge in angemessener Höhe gewährt und die Kosten, die sich aus den Adressänderungen ergeben, werden vollständig ersetzt. Laut eigenen Angaben wird in Nordhausen die Fernwärme klimafreundlich und kostenoptimiert erzeugt.
Fernwärme bietet Versorgungssicherheit, ist wartungsarm und erfüllt die selbstgesteckten Ziele in Bezug auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung.
Die SWG hat sich in ihrer Fernwärmesatzung selbst zur Einhaltung verpflichtet. Es besteht keinerlei Veranlassung, nun davon abzuweichen.
Gemäß meinem Antrag werden die oben genannten Vertreter sorgen dafür, dass im Rahmen der Sanierung die Fernwärmesatzung eingehalten wird, also der Anschluss der Wohnungen an das Fernwärmenetz der EVN Nordhausen erhalten bleibt. Ausnahmen und Sonderregelungen sind auszuschließen. Damit erübrigen sich kostentreibende Sondermaßnahmen wie u.a. der Einbau von Fußbodenheizungen.
Kerstin Düben-Schaumann
Autor: red"Mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln werden wir als AfD versuchen, den Betroffenen zu helfen. Deshalb habe ich mich der Sache erneut angenommen und appelliere mit einem heute eingebrachten Antrag an den Stadtrat, die zuständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat der SWG zu beauftragen, Beschlüsse durchzusetzen, durch die den zum Auszug gezwungenen Mietern ein bevorzugtes, vertraglich geregeltes Rückkehrrecht in ihre Wohnungen zugesichert wird.
Zusätzlich werden den Mietern finanzielle Beihilfen für die Kosten der Umzüge in angemessener Höhe gewährt und die Kosten, die sich aus den Adressänderungen ergeben, werden vollständig ersetzt. Laut eigenen Angaben wird in Nordhausen die Fernwärme klimafreundlich und kostenoptimiert erzeugt.
Fernwärme bietet Versorgungssicherheit, ist wartungsarm und erfüllt die selbstgesteckten Ziele in Bezug auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung.
Die SWG hat sich in ihrer Fernwärmesatzung selbst zur Einhaltung verpflichtet. Es besteht keinerlei Veranlassung, nun davon abzuweichen.
Gemäß meinem Antrag werden die oben genannten Vertreter sorgen dafür, dass im Rahmen der Sanierung die Fernwärmesatzung eingehalten wird, also der Anschluss der Wohnungen an das Fernwärmenetz der EVN Nordhausen erhalten bleibt. Ausnahmen und Sonderregelungen sind auszuschließen. Damit erübrigen sich kostentreibende Sondermaßnahmen wie u.a. der Einbau von Fußbodenheizungen.
Kerstin Düben-Schaumann

