So, 07:02 Uhr
14.12.2025
Ein Blick in die Statistik
Weniger Thüringer Mieter im Zahlungsrückstand
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2024 lebten in Thüringen 7,8 Prozent der Bevölkerung in Haushalten, die nach eigenen Angaben in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens einmal in Zahlungsverzug bei Hypotheken, Mieten oder Rechnungen von Versorgungsbetrieben für Strom, Wasser oder Heizkosten geraten waren…
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, sank dieser Anteil seit 2021 erstmalig und lag um 2,6 Prozentpunkte unter dem Wert von 2023 (10,4 Prozent). Im deutschlandweiten Vergleich lag Thüringen 2024 um 1,9 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 5,9 Prozent der Bevölkerung mit wohnungsbezogenen Zahlungsrückständen.
Die größte Rolle spielten dabei Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben: 6,5 Prozent der Thüringer Bevölkerung lebte 2024 in Haushalten, die ihre Rechnungen für Strom, Heizkosten oder Wasser nicht immer fristgerecht begleichen konnten. Auch hier lag Thüringen um 1,5 Prozentpunkte über dem deutschlandweiten Anteil (5,0 Prozent) der Personen mit Zahlungsrückständen.
Die Gründe für säumige Zahlungen werden im Mikrozensus nicht erfragt. Hinweise hierauf könnte eine Gegenüberstellung der Höhe der monatlichen Wohnkosten* und des monatlichen Einkommens geben. So lebte 2024 in Thüringen rund jede 10. Person (9,6 Prozent der Bevölkerung) in einem Haushalt mit einer monatlichen Wohnkostenbelastung von mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens. Diese Haushalte gelten damit als überbelastet**
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich diese Überbelastung in Thüringen um 2,3 Prozentpunkte (2023: 11,9 Prozent). Im Bundesdurchschnitt betraf 2024 die Wohnkostenüberbelastung 11,8 Prozent der Gesamtbevölkerung.
*Die Wohnkosten umfassen alle monatlichen Kosten, die ein Haushalt zum Wohnen aufwenden muss. Abhängig von der jeweiligen Statistik werden die Wohnkosten nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch für Eigentümerinnen und Eigentümer berechnet. Für Mieterinnen und Mieter entsprechen die Wohnkosten der Summe aus der Bruttowarmmiete, die an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt wird, und den Kosten an Dritte. Bei den Eigentümerinnen und Eigentümern setzen sich die Wohnkosten aus den Energie- und Heizkosten, der Grundsteuer sowie weiteren Nebenkosten (z. B. für den Wasserverbrauch, die Müllabfuhr oder den Schornsteinfeger) zusammen. Auch die Kosten für regelmäßige Wartungen und Instandhaltungen sowie Zinsen für mögliche Hypothekenkredite zählen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern zu den Wohnkosten.
**Die Wohnkostenüberbelastung ist ein Konzept aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC). Als von den Wohnkosten über- belastet gilt ein Haushalt, wenn auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie z. B. des Wohngel- des, noch mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten auf- gewendet werden müssen. Die Wohnkostenüberbelastung wird in der Regel sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer ausgewiesen.
Autor: redWie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, sank dieser Anteil seit 2021 erstmalig und lag um 2,6 Prozentpunkte unter dem Wert von 2023 (10,4 Prozent). Im deutschlandweiten Vergleich lag Thüringen 2024 um 1,9 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 5,9 Prozent der Bevölkerung mit wohnungsbezogenen Zahlungsrückständen.
Die größte Rolle spielten dabei Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben: 6,5 Prozent der Thüringer Bevölkerung lebte 2024 in Haushalten, die ihre Rechnungen für Strom, Heizkosten oder Wasser nicht immer fristgerecht begleichen konnten. Auch hier lag Thüringen um 1,5 Prozentpunkte über dem deutschlandweiten Anteil (5,0 Prozent) der Personen mit Zahlungsrückständen.
Die Gründe für säumige Zahlungen werden im Mikrozensus nicht erfragt. Hinweise hierauf könnte eine Gegenüberstellung der Höhe der monatlichen Wohnkosten* und des monatlichen Einkommens geben. So lebte 2024 in Thüringen rund jede 10. Person (9,6 Prozent der Bevölkerung) in einem Haushalt mit einer monatlichen Wohnkostenbelastung von mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens. Diese Haushalte gelten damit als überbelastet**
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich diese Überbelastung in Thüringen um 2,3 Prozentpunkte (2023: 11,9 Prozent). Im Bundesdurchschnitt betraf 2024 die Wohnkostenüberbelastung 11,8 Prozent der Gesamtbevölkerung.
*Die Wohnkosten umfassen alle monatlichen Kosten, die ein Haushalt zum Wohnen aufwenden muss. Abhängig von der jeweiligen Statistik werden die Wohnkosten nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch für Eigentümerinnen und Eigentümer berechnet. Für Mieterinnen und Mieter entsprechen die Wohnkosten der Summe aus der Bruttowarmmiete, die an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt wird, und den Kosten an Dritte. Bei den Eigentümerinnen und Eigentümern setzen sich die Wohnkosten aus den Energie- und Heizkosten, der Grundsteuer sowie weiteren Nebenkosten (z. B. für den Wasserverbrauch, die Müllabfuhr oder den Schornsteinfeger) zusammen. Auch die Kosten für regelmäßige Wartungen und Instandhaltungen sowie Zinsen für mögliche Hypothekenkredite zählen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern zu den Wohnkosten.
**Die Wohnkostenüberbelastung ist ein Konzept aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC). Als von den Wohnkosten über- belastet gilt ein Haushalt, wenn auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie z. B. des Wohngel- des, noch mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten auf- gewendet werden müssen. Die Wohnkostenüberbelastung wird in der Regel sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer ausgewiesen.

