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Sa, 09:00 Uhr
04.04.2026
Finanzielle Unterstützung für das Ehrenamt

Noch schnell Förderung beantragen

Seit dem Start der zweiten Förderperiode der Thüringer Ehrenamtsförderung im Dezember vergangenen Jahres sind bereits 712 Förderanträge eingegangen. Die Tendenz ist steigend. Wer sich noch für die Unterstützung bewerben möchte, sollte sich beeilen...

Noch bis zum 15. April können Vereine, Initiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger ihre Förderanträge über das Online-Portal des Thüringer Landesverwaltungsamts einreichen.

Der Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Stefan Gruhner, unterstreicht die Bedeutung des freiwilligen Engagements für den Freistaat: „Ohne Ehrenamt würde in Thüringen vieles nicht funktionieren. Feuerwehren, Sportvereine, Kulturinitiativen oder Nachbarschaftshilfen – überall halten Ehrenamtliche unser Land zusammen. Das Ehrenamt ist nicht nur Rückgrat unseres Zusammenhalts, sondern ein echtes Herzstück unseres Freistaats. Jeder Antrag zeigt: Viele Menschen übernehmen Verantwortung und gestalten ihr Umfeld aktiv mit. Ich ermutige alle, die eine gute Idee haben, die Frist bis zum 15. April zu nutzen. Wer sich für seine Gemeinschaft engagiert, verdient Unterstützung.“

Die bereits eingegangenen Anträge zeigen das breite Spektrum des gesellschaftlichen Engagements im Freistaat. Besonders stark vertreten sind die Themenfelder Sport, Bildung und Gesundheit mit derzeit 271 Anträgen. Es folgen die Cluster Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum und Kultur (245 Anträge) sowie Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz (83 Anträge). Weitere Anträge verteilen sich auf die Bereiche Soziales, Kirche und Religion (67 Anträge) sowie Tier-, Natur- und Umweltschutz (46 Anträge). „Die kontinuierlich eingehenden Anträge spiegeln die große Motivation im Land wider. Thüringen ist und bleibt ein Ehrenamtsland“, so Gruhner.

Eine inhaltliche Prüfung aller Anträge erfolgt nach Ablauf der Frist
Neben Vereinen und Initiativen können auch Einzelpersonen sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts gefördert werden, sofern das Engagement ehrenamtlich, gemeinwohlorientiert und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Detaillierte Informationen zu Förderbedingungen und Antragsmodalitäten sind auf der Website der Staatskanzlei abrufbar: hier geht es zum Link.

Bereits jetzt steht fest: Auch im Herbst 2026 wird es eine weitere Antragsmöglichkeit geben. Die 3. Förderperiode für das Haushaltsjahr 2027 soll voraussichtlich im August 2026 starten. Anträge können dann bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden. Genauere Informationen zum Start werden ebenfalls rechtzeitig auf der Website der Staatskanzlei bekannt gegeben.

Autor: red

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