Fr, 14:11 Uhr
26.06.2026
Polizeibericht
Eine Ermahnung reichte nicht
Am Freitagmorgen beobachteten Anwohner in der Borntalstraße, wie sich eine männliche Person an einem Auto zu schaffen machte, um in dieses einzudringen. Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser kamen zum Einsatz und stellten den Mann in einem anderen Fahrzeug sitzend und augenscheinlich erheblich alkoholisiert fest...
Vermutlich aufgrund eines Irrtums in dem berauschten Zustand hatte sich der Mann zunächst am Auto geirrt. Die Polizeibeamten belehrten den Mann, dass es ihm verboten sei Fahrzeuge zu führen, sofern er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke steht - was ja allgemein bekannt ist.
Nichts desto Trotz erhielten die Beamten wenige Stunden später die Mitteilung, dass sich der Mann offenbar nicht an die mahnenden Worte gehalten hatte und mit seinem Fahrzeug weggefahren war. Anhand der Feststellung der Personalien kamen die Beamten dem Mann an seiner Wohnanschrift auf die Schliche und stellten ihn mit mehr als 1,3 Promille fest.
Nunmehr bestand der dringende Verdacht, dass der Mann sein Fahrzeug, trotz der absoluten Fahruntüchtigkeit, welche bei einem Wert von über 1,1 Promille erreicht ist, ein Kraftfahrzeug führte. Es erfolgte eine gerichtsverwertbare Blutprobenentnahme um festzustellen, wie stark der Mann während der Fahrt alkoholisiert war. Zunächst wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Autor: redVermutlich aufgrund eines Irrtums in dem berauschten Zustand hatte sich der Mann zunächst am Auto geirrt. Die Polizeibeamten belehrten den Mann, dass es ihm verboten sei Fahrzeuge zu führen, sofern er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke steht - was ja allgemein bekannt ist.
Nichts desto Trotz erhielten die Beamten wenige Stunden später die Mitteilung, dass sich der Mann offenbar nicht an die mahnenden Worte gehalten hatte und mit seinem Fahrzeug weggefahren war. Anhand der Feststellung der Personalien kamen die Beamten dem Mann an seiner Wohnanschrift auf die Schliche und stellten ihn mit mehr als 1,3 Promille fest.
Nunmehr bestand der dringende Verdacht, dass der Mann sein Fahrzeug, trotz der absoluten Fahruntüchtigkeit, welche bei einem Wert von über 1,1 Promille erreicht ist, ein Kraftfahrzeug führte. Es erfolgte eine gerichtsverwertbare Blutprobenentnahme um festzustellen, wie stark der Mann während der Fahrt alkoholisiert war. Zunächst wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

