Di, 11:35 Uhr
14.10.2008
Wer krank ist, wird bestraft
Seit fast zwei Jahren werden die Mitarbeiter der Verwaltungen nach Leistung bezahlt. Was eigentlich wie ein Aprilscherz anmutet, das ist in den beiden großen Verwaltungen Realität. Dazu gibt es natürlich Regelungen, Verträge und Vereinbarungen, die allerdings Raum für Auslegungen bieten.
Vom Ansatz her ist das eine gute Lösung, ein Prozent des Gesamtbruttogehaltes leistungsorientiert auszuschütten, stellt der Nordhäuser Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) fest. Absolut ändere sich sowieso an der Höhe der Personalkosten nichts, es sei eben eine interne Umverteilung.
Und so sollen fleißige Mitarbeiter eines Amtes das zusätzlich erhalten, was faulen KollegInnen abgezogen wird. Nur: wer will Faulheit oder Fleiß beurteilen, wenn es keine konkrete Basis zur Berechnung gibt, wie etwa hergestellte Stückzahlen? Wie viele Anträge wurden in welcher Zeit durch das Amt A oder B bearbeitet, wie viele wie lange von mehreren Ämtern? Wir wollen nicht alle über einen Kamm scheren, schließlich demotiviert das die Fleißigen, argumentiert der Bürgermeister. Diskussionen habe er nach der ersten Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter durch die Amtsleiter nicht verspürt.
Das mag sein, schließlich handelt es sich bei dem einen Prozent, was das umverteilt wird, um eine relativ geringe Summe. Interessanter wird es, wenn nach und nach – wie es die Tarifpartner vereinbart haben – aus dem einen dann acht Prozent werden. Und wer dann in der Stadtverwaltung länger als zehn Tage krank ist, der hat Pech. Diese Krankentage werden als nicht anwesend gewertet und geben Anlaß zur Minderung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB). Die Mitarbeiter sind nicht da, also erbringen sie auch keine Leistung. Schließlich werden in wirtschaftlichen Unternehmen Nachzuschläge auch nur dann gezahlt, wenn wirklich in der Nacht gearbeitet wird, so das Statement aus dem Rathaus.
Für die einfachen Mitarbeiter der Stadtverwaltung übernehmen die Amtsleiter die Beurteilung, die natürlich vollkommen objektiv sein soll. Die Amtsleiter werden dann von der Verwaltungsspitze des Rathauses bewertet, nach einem völlig anderen System und selbstverständlich ist auch die Gehaltseinstufung dann ein wesentlicher Bestandteil der Berechnungsformel. Womöglich wird so verhindert, daß der faulste Amtsleiter immer noch fleißiger ist als sein fleißigster Untergebener.
Im Prinzip wird nach Leistung auch im Landratsamt bewertet. Hier bekommt jeder Fachbereichsleiter die zu verteilende Summe zugeteilt und muß die dann umverteilen. Wie das geschieht, daß bleibt jedem kleinen Chef überlassen. In einem Kriterium, einem sozial wichtigen Kriterium, gibt es jedoch einen Unterschied zum Rathaus: Krankheitstage fließen erst ab der sechsten Krankenwoche in eine Berechnung mit ein.
Defacto wird in einer Behörde, die von einem Christdemokraten geführt wird, sozialer mit den Mitarbeitern umgegangen, als in der Behörde, deren Leistungsspitze sozialdemokratisch dominiert ist. Natürlich wird man im Rathaus sagen, der Personalrat hat die Dienstvereinbarung unterschrieben. Aber: Im Rathaus-Personalrat hat der Vorsitz in den vergangenen drei Jahren mehrfach gewechselt. Dort dreht sich das Vorsitz-Karussell derart schnell, daß einige Mitarbeiter im Rathaus nicht immer sofort wissen, von wem sie denn augenblicklich vorsitzend vertreten werden. Momentan regiert dort im oben genannten Zeitraum die dritte Vorsitzende, die heute für eine Stellungnahme leider nicht erreichbar war.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnzVom Ansatz her ist das eine gute Lösung, ein Prozent des Gesamtbruttogehaltes leistungsorientiert auszuschütten, stellt der Nordhäuser Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) fest. Absolut ändere sich sowieso an der Höhe der Personalkosten nichts, es sei eben eine interne Umverteilung.
Und so sollen fleißige Mitarbeiter eines Amtes das zusätzlich erhalten, was faulen KollegInnen abgezogen wird. Nur: wer will Faulheit oder Fleiß beurteilen, wenn es keine konkrete Basis zur Berechnung gibt, wie etwa hergestellte Stückzahlen? Wie viele Anträge wurden in welcher Zeit durch das Amt A oder B bearbeitet, wie viele wie lange von mehreren Ämtern? Wir wollen nicht alle über einen Kamm scheren, schließlich demotiviert das die Fleißigen, argumentiert der Bürgermeister. Diskussionen habe er nach der ersten Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter durch die Amtsleiter nicht verspürt.
Das mag sein, schließlich handelt es sich bei dem einen Prozent, was das umverteilt wird, um eine relativ geringe Summe. Interessanter wird es, wenn nach und nach – wie es die Tarifpartner vereinbart haben – aus dem einen dann acht Prozent werden. Und wer dann in der Stadtverwaltung länger als zehn Tage krank ist, der hat Pech. Diese Krankentage werden als nicht anwesend gewertet und geben Anlaß zur Minderung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB). Die Mitarbeiter sind nicht da, also erbringen sie auch keine Leistung. Schließlich werden in wirtschaftlichen Unternehmen Nachzuschläge auch nur dann gezahlt, wenn wirklich in der Nacht gearbeitet wird, so das Statement aus dem Rathaus.
Für die einfachen Mitarbeiter der Stadtverwaltung übernehmen die Amtsleiter die Beurteilung, die natürlich vollkommen objektiv sein soll. Die Amtsleiter werden dann von der Verwaltungsspitze des Rathauses bewertet, nach einem völlig anderen System und selbstverständlich ist auch die Gehaltseinstufung dann ein wesentlicher Bestandteil der Berechnungsformel. Womöglich wird so verhindert, daß der faulste Amtsleiter immer noch fleißiger ist als sein fleißigster Untergebener.
Im Prinzip wird nach Leistung auch im Landratsamt bewertet. Hier bekommt jeder Fachbereichsleiter die zu verteilende Summe zugeteilt und muß die dann umverteilen. Wie das geschieht, daß bleibt jedem kleinen Chef überlassen. In einem Kriterium, einem sozial wichtigen Kriterium, gibt es jedoch einen Unterschied zum Rathaus: Krankheitstage fließen erst ab der sechsten Krankenwoche in eine Berechnung mit ein.
Defacto wird in einer Behörde, die von einem Christdemokraten geführt wird, sozialer mit den Mitarbeitern umgegangen, als in der Behörde, deren Leistungsspitze sozialdemokratisch dominiert ist. Natürlich wird man im Rathaus sagen, der Personalrat hat die Dienstvereinbarung unterschrieben. Aber: Im Rathaus-Personalrat hat der Vorsitz in den vergangenen drei Jahren mehrfach gewechselt. Dort dreht sich das Vorsitz-Karussell derart schnell, daß einige Mitarbeiter im Rathaus nicht immer sofort wissen, von wem sie denn augenblicklich vorsitzend vertreten werden. Momentan regiert dort im oben genannten Zeitraum die dritte Vorsitzende, die heute für eine Stellungnahme leider nicht erreichbar war.
Peter-Stefan Greiner

