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Mo, 08:04 Uhr
10.11.2008

Richter Kropp: Ende gut, alles gut

1989 haben Iris und Thomas B. (37 und 40, Namen geändert) im Kyffhäuserkreis die Ehe miteinander geschlossen. Drei Kinder haben im Lauf der Jahre die kleine Familie vervollständigt. Irgendwann hakte es dann in der Beziehung...


Im Oktober 2004 trennte man sich. Nach dem Ablauf des Scheidungsjahres wurde Ende 2005 von Iris die Scheidung beim Amtsgericht Sondershausen eingereicht. Im Jahr 2008 konnte Familienrichter Christian Kropp das Verfahren erst terminieren. „Am Versorgungsausgleich hat es gelegen“, so der Richter gegenüber nnz und kn. Das Einholen der Auskünfte von den Rententrägern, das oft zögerliche Mitwirken der Parteien, wenn es im Versicherungslauf Unstimmigkeiten oder gar Lücken gibt, war auch hier festzustellen. Jeder Familienrichter in Thüringen kann davon ein Lied singen.

„Fast jedes einfache Scheidungsverfahren verkompliziert sich heute“, so Familienrichter Kropp, der über 10 Jahre dieses Dezernat in Sondershausen bearbeitet. So wird heute neben der Scheidung vehement um das Sorgerecht für die Kinder oder den Umgang mit ihnen gestritten. Die vermögensrechtlichen Ansprüche sind auch mehr geworden. 20 Jahre nach der Wende verfügen die Parteien teilweise über mehr Geld, das dann geteilt werden muss. Oder der finanzschwächere Ehepartner fordert vom anderen nachehelichen Unterhalt.

So sind vor den Thüringer Familiengerichten die Zahl der anhängigen Verfahren statistisch im Laufe der Jahre gestiegen, und dies trotz des allgemeinen Bevölkerungsrückganges. Und die verbleibenden Verfahren haben es teilweise in sich. Längere Verfahrenszeiten sind die Konsequenz, auch der Umfang der familienrechtlichen Entscheidungen hat zugenommen. Die Entscheidung eines Familienrichters wird nicht ohne weiteres mehr akzeptiert, rasch folgt dann die Berufung zum Thüringer Oberlandesgericht.

Das gegenwärtige System der großzügigen Prozesskostenhilfegewährung macht es den Parteien und ihren Anwälten dabei leicht: Der Staat zahlt ja alles, das Einlegen eines Rechtsmittels ist weitgehend risikofrei! Im Fall der Familie B. aus dem Kyffhäuserkreis ist es dann überraschenderweise doch nicht zur Scheidung gekommen. Kurz vor dem Termin kam die Rücknahme des Scheidungsantrags. Iris hat gerade Zwillinge von ihrem getrennt lebenden Mann entbunden, man hat sich miteinander versöhnt. In einer Gesellschaft, in der das Familienrecht Seismograph für gesellschaftliche und familiäre Spannungen ist, ein schönes Ergebnis. Ende gut, alles gut!
Autor: nnz/kn

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