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Mo, 10:33 Uhr
01.12.2008

Richter Kropp: Unsere Jugend

Das Klagen über die verderbte moderne Jugend ist Legende. Das Betragen von Jugendlichen, ihr Sexualverhalten wird von Älteren immer mehr beklagt. Die heutige Jugend habe keine Werte, lebe planlos in den Tag und habe keine erstrebenswerten Ziele. Der neueste Fall des Amtsgerichts Sondershausen ist Wasser auf die Mühlen solcher Klagen.


Angeklagt war der 16jährige Manfred B. (Name geändert). Am 03.11.2007 wurde er stark alkoholisiert in Artern von Polizeibeamten vor einem Einkaufsmarkt aufgegriffen. Mehrere Beamte waren erforderlich, um den renitenten Jugendlichen zu beruhigen. „Dreckschweine, Judenpolizei“ und das berühmte „F-Wort“ waren nur ein Teil der zahlreichen Beleidigungen, die B. den verblüfften Beamten an den Kopf warf. Auf der Polizeistation in Artern gingen die Beleidigungen mit Worten wie „Hurenbullen“ munter weiter. Zugleich stieß B. Morddrohungen gegen die anwesenden Beamten aus.

Vor Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht stand dieser Fall zur Verhandlung an. Für Kropp war B. kein Unbekannter. Er hatte zuvor bereits gegen B. eine Woche Dauerarrest verhängt, da dieser sich geweigert hatte, Arbeitsstunden abzuleisten. Er würde sich nicht auf Niveau des Richters begeben und arbeiten.

Vor Gericht war zwar B. geständig, lächelnd räumte er die Taten ein, äußerte aber sogleich, dass er hier weder arbeiten noch sich zu einer Beratung bei der Suchtberatung begeben würde. Eine Steilvorlage für den Staatsanwalt, der sich bei dem frechen Verhalten des Jugendlichen kaum ruhig auf seinem Platz halten konnte. Sechs Monate Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung und einer Auflage von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

„Auf ihr Niveau wird sich das Gericht sicherlich nicht begeben“ so der sichtbar schlechtgelaunte Amtsrichter Kropp, der B. wie beantragt zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilte. Auch die Stunden im Rahmen der Bewährungsauflage werde er nicht machen, so Manfred B. weiterhin frech. „Dann werden wir Sie halt wegschließen“, so die letzten Worten des Jugendrichters. „Tun Sie, was Sie nicht lassen können“, dann die allerletzten Worte des B.

Offensichtlich ein unbelehrbarer Fall, der aber auch zeigt, dass Jugendliche sogar vor Gericht immer unverschämter werden. Leid konnte in diesem Verfahren nur die sichtbar gestresste Mutter tun, nachdem bei ihrem Sohn alle Erziehungsmöglichkeiten versagt haben. Die dem Verfahren zugrundeliegende Alkoholproblematik konnte erst recht nicht angegangen werden, da B. sich weigerte, an einer Alkoholtherapie teilzunehmen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen, ob B. tatsächlich bei seiner Verweigerungshaltung bleiben wird und dafür dann in Haft muss, wird die Zukunft zeigen.
Autor: nnz/kn

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